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AGRAR/1253: Vereinfachung bei Umsetzung der Cross Compliance (BMELV)


BMELV - Pressemitteilung Nr. 009 vom 21. Januar 2008
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Seehofer: Ein bedeutender Schritt für die Vereinfachung bei der Umsetzung der Cross Compliance


Als einen bedeutenden Schritt hin zu einer pragmatischen und vereinfachten Umsetzung der Cross Compliance begrüßte Bundesminister Horst Seehofer die heute im Agrarrat in Brüssel erreichte politische Verständigung. "Wir haben uns in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die vereinfachte Umsetzung zum Ziel gesetzt und gemeinsam mit der EU-Kommission Vorschläge auf den Weg gebracht. Deshalb freue ich mich besonders, dass der Rat heute wichtige Schritte beschlossen hat, die noch im Jahr 2008 Wirkung entfalten werden."

Von besonderer Bedeutung sind nach Aussage des Bundesministers die Ersetzung des 10-Monats-Zeitraums durch eine Stichtagsregelung sowie die Möglichkeiten für die Einführung einer Bagatellregelung und einer De-Minimis-Regelung für Kürzungen bis zu einer Schwelle von 100 Euro pro Betrieb.

Er begrüßte ferner die Bereitschaft der Kommission, noch offene Punkte im Rahmen der Beratungen über den so genannten "health check" weiter zu prüfen.

"Dies ist eine positive Geste der Kommission. Sie unterstreicht, dass die Vereinfachung weiter auf der Tagesordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik bleibt und auch die Cross Compliance erfasst. Wir werden am Ball bleiben."

"Es war wichtig, heute das notwendige Zeichen zu setzen", unterstrich Bundesminister Seehofer. "Vor diesem Hintergrund haben die Mitgliedstaaten ihre Kompromissbereitschaft unter Beweis gestellt. Jeder musste dabei auch einige seiner Forderungen zurückstellen".


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 009 (Ausgabedatum 21. Januar 2008)
aus dem BMELV-Newsletter Nr. 1 vom 25. Januar 2008
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2008