Schattenblick → INFOPOOL → EUROPOOL → WIRTSCHAFT


AGRAR/1730: Schlüsselelemente der Grünen Architektur müssen verbindlich für alle gelten (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 155 vom 15.07.2019

Schlüsselelemente der Grünen Architektur müssen verbindlich für alle gelten

Bundesministerin Klöckner fordert in Brüssel einheitliche Mindeststandards für die EU-Mitgliedsstaaten - Einsatz für Beibehaltung der Marktorientierung im Zuckersektor, gekoppelte Direktzahlungen sollen überprüft werden


Beim heutigen EU-Agrarrat in Brüssel hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, die deutsche Position zur so genannten 'Grünen Architektur' der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) bekräftigt und einheitliche Leitplanken gefordert. Innerhalb der EU müsse es bei den wichtigsten Maßnahmen zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz verpflichtende Vorgaben geben.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur GAP nach 2020 enthalten Elemente, die einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten können. Die Einführung der Öko-Regelungen, die neuen Standards für den Fruchtwechsel oder den Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen sind richtig. Deshalb dürfen die im Kommissionsvorschlag enthaltenen Vorgaben insgesamt nicht abgeschwächt werden. Das angestrebte höhere Umweltambitionsniveau kann dabei nur erreicht werden, wenn bestimmte Schlüsselelemente der Grünen Architektur EU-weit gleich wirksam umgesetzt werden. Dies ist auch eine Frage der Wettbewerbsgerechtigkeit. Die Elemente der Grünen Architektur müssen wir so aufeinander abstimmen, dass ein ?Mehr? an Umweltleistungen erbracht wird. Dies muss für unsere Landwirtinnen und Landwirte praktikabel, umsetzbar und lohnend sein. Deshalb werden wir verstärkt darüber diskutieren, wie die höheren Umweltleistungen der GAP effizienter und einfacher zu erreichen sind."

Im Rat verdeutlichte die Ministerin die Haltung der Bundesregierung in folgenden Punkten:

1. Höhere Anforderungen durch die Konditionalität
  • Mit der Konditionalität sollen höhere Anforderungen festgelegt werden, die Landwirte einhalten müssen, um Direktzahlungen zu bekommen.
  • Ein Schlüsselelement der Konditionalität sind die nicht-produktiven Flächen, sprich Brachflächen, Kleingewässer oder Hecken. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dadurch wird Artenvielfalt und Biodiversität gefördert.
  • Bundesministerin Klöckner fordert, dass EU-weit ein verbindlicher Mindestanteil dieser Flächen festlegt wird, hinter den kein Mitgliedsstaat zurück kann.
  • Auch Landschaftselemente, die nicht der Konditionalität unterliegen, sollen Teil der förderfähigen Hektarfläche sein.
  • Ausnahmeregelungen für Kleinerzeuger lehnt die Ministerin ab - Umwelt- und Klimaschutz sei eine Aufgabe aller landwirtschaftlichen Betriebe.
  • Dagegen sollten Anforderungen, die bereits ausreichend im Fachrecht kontrolliert werden, zur Vereinfachung aus der Konditionalität gestrichen werden.
2. Öko-Regelungen EU-weit stärken
  • Mit den Öko-Regelungen kann künftig Landwirten ein Top-Up für zusätzliche Umweltleistungen gezahlt werden.
  • Die Bundesministerin setzt sich dafür ein, dass diese für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend eingeführt werden.
  • Zudem sollen die Öko-Regelungen in allen Mitgliedsstaaten mit einem Mindestbudget ausgestattet werden.
  • Um eine breite Teilnahme zu gewährleisten, sollen die Zahlungen im Rahmen der Öko-Regelungen von einer eventuellen Kappung und Degression ausgenommen werden.
3. Kontraproduktive Regelungen abbauen
  • Ministerin Klöckner spricht sich dafür aus, dass bestehende Regelungen, die kontraproduktiv sind für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, abgebaut werden.
  • Das Grünland ist dafür ein gutes Beispiel: Zukünftig vermieden werden soll, dass Landwirte Grünland vor Ablauf der Fünf-Jahresfrist umpflügen und dann verstärkt CO2 freisetzen, nur um so den Status Dauergrünland zu vermeiden.
  • Deutschland unterstützt daher eine entsprechende Änderung der Regelung sowie die Einführung einer Stichtagsregelung, die bestehendes Dauergrünland schützt.

Bericht der hochrangigen Gruppe zum Zuckermarkt

Ein weiterer zentraler Punkt der Tagesordnung: die Vorstellung des Berichts der so genannten Hochrangigen Gruppe zu Zucker durch die Kommission. Er unterstützt die deutsche Position, trotz der angespannten Lage dennoch an der Marktorientierung im Zuckersektor festzuhalten. Auf kurzfristige Markt- und Krisenmaßnahmen - wie Beihilfen zur privaten Lagerung - sollte deshalb verzichtet werden. Der Bericht verdeutlicht, dass es Aufgabe der Wirtschaft ist, sich dem Markt zu stellen und ihre Produktion den Marktgegebenheiten anzupassen.

Bundesministerin Klöckner betonte: "Aufgabe der Politik ist es vor allem, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Vollkommen zurecht spricht der Bericht daher sehr kritisch die wettbewerbsverzerrenden gekoppelten Direktzahlungen in einigen Mitgliedsstaaten und die nicht nachvollziehbaren Notfallzulassungen verbotener Neonikotinoide an. Diese Praxis muss beendet werden. Das betrifft auch die verzerrenden Subventionen einiger Drittländer. Die Kommission habe ich aufgefordert, die wichtigen und richtigen Empfehlungen des Berichts konsequent umzusetzen."

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 155 vom 15.07.2019
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Dienstsitz Bonn:
Besucheranschrift: Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn
Dienstsitz Berlin:
Besucheranschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3174, -3208, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang