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MELDUNG/018: Vorläufige Genehmigung für zusätzliche staatliche Unterstützung der Hypo Real Estate (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 24. September 2010

Staatliche Beihilfen: Vorläufige Genehmigung der Kommission für zusätzliche staatliche Unterstützung für die Hypo Real Estate und Ausweitung des laufenden Prüfverfahrens


Aus Gründen der Finanzstabilität hat die Europäische Kommission die Übertragung von rund 200 Mrd. EUR an problembehafteten, nicht strategischen Vermögenswerten an eine Abwicklungsanstalt sowie zusätzliche staatliche Garantien von bis zu 40 Mrd. EUR für die deutsche Bank Hypo Real Estate (HRE) nach den EU-Beihilfevorschriften vorübergehend genehmigt. Im Rahmen der laufenden Prüfung der Umstrukturierung der HRE wird die Kommission abschließend über die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften entscheiden. Deshalb hat sie ihre Untersuchung auf diese neuen Maßnahmen ausgeweitet.

"Der beträchtliche Transfer von wertgeminderten Aktiva zur einer 'bad bank' und die zusätzlichen Staats-Garantien sollen ein für allemal zur Stabilisierung der Hypo Real Estate beitragen. Jedoch wird unsere vorläufige Genehmigung unter anderem nicht die Kommissions-Prüfung der finalen Konditionen des Aktiva-Transfers präjudizieren. Die neuen Maßnahmen werden in das laufende Prüfverfahren aufgenommen, welches nur dann abgeschlossen werden kann, wenn wir ein vollständiges Bild bezüglich der Umstrukturierung haben. Derzeit habe ich noch immer Zweifel hinsichtlich der langfristigen Lebensfähigkeit der HRE. Bevor es eine abschließende Entscheidung bezüglich des Umstrukturierungsplanes gibt, werde ich genau die langfristige Lebensfähigkeit der Bank und die Angemessenheit der Maßnahmen zur Limitierung von Wettbewerbsverzerrungen und zur Sicherstellung der Lastenteilung prüfen.", erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.

Im Oktober 2008 war der HRE-Konzern durch die Finanzkrise in eine bedrohliche Schieflage geraten, die 2009 zu seiner Verstaatlichung führte. Die Bank hat vom Staat bereits Garantien in Höhe von 105 Mrd. EUR und Kapitalzuführungen von rund 7,9 Mrd. EUR erhalten.

Anfang des Monats hat Deutschland zwei weitere Garantien für die HRE angemeldet, die vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), einem infolge der Finanzkrise gegründeten deutschen Bankenrettungsfonds, gewährt werden sollen. Beide vom SoFFin gestellten Garantien (eine "Liquiditätsgarantie" in Höhe von 20 Mrd. EUR und eine "Settlement-Garantie" von bis zu 20 Mrd. EUR) laufen laut der Anmeldung Deutschlands spätestens Ende Dezember 2010 aus. Die Garantien sollen zur Deckung von Liquiditätsbedarf verwendet werden.

Deutschland argumentiert, dass das Risiko besteht, dass der HRE-Konzern vor dem 30. September 2010, also noch vor Übertragung der Vermögenswerte auf die Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement in einen akuten Liquiditätsengpass geraten könnte.

Die "Settlement-Garantie" soll Deutschland zufolge für die Settlementverfahren im Rahmen der Übertragung der Vermögenswerte auf die Abwicklungsanstalt erforderlich sei.

Die Kommission genehmigt die beiden Garantien und die Vermögensübertragung als Rettungsbeihilfe nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, wonach staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zulässig sind.

Die Kommission wird diese Maßnahmen in das laufende Verfahren zur Prüfung des Umstrukturierungsplans für die Hypo Real Estate einbeziehen (siehe IP/09/1708) [1]. Die Kommission zweifelt derzeit noch an der Rentabilität der Bank und daran, dass hinreichende Maßnahmen zur Lastenteilung und zur Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen ergriffen worden sind.

Vor kurzem hat Deutschland die Kapitalspritze von SoFFin bis zu 2.1 Milliarden EUR notifiziert. Diese Kapitalspritze wird nicht von der heutigen Kommissionsentscheidung abgedeckt. Die Kommission wird es im allgemeinen Prüfungsverfahren der Umstrukturierung berücksichtigen.

HRE ist eine international tätige Bank mit Sitz in München (Deutschland). Ihre Bilanzsumme beträgt rund 385 Mrd. EUR. Zur HRE gehören insbesondere die Hypo Real Estate Holding AG, die pbb Deutsche Pfandbriefbank AG und die irische DEPFA Bank plc.

Am 1. April 2009 legte Deutschland der Kommission einen Umstrukturierungsplan für die HRE vor. Am 7. Mai 2009 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung der für die Bank vorgesehenen staatlichen Maßnahmen ein (siehe IP/09/712) [2]. Am 13. November 2009 bezog die Kommission weitere Maßnahmen in ihre Untersuchung ein. Mit dem heutigen Beschluss weitete sie sie darüber hinaus auf die beiden neuen Garantien und die Vermögensübertragung aus.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister [3] auf der Website der GD Wettbewerb [4] unter der Nummer C15/2009 [5] zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News. [6]


[1] IP/09/1708 - http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1708&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
[2] IP/09/712 - http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/712&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en [3] Beihilfenregister - http://ec.europa.eu/competition/state_aid/register/
[4] GD Wettbewerb - http://ec.europa.eu/competition/index_de.html
[5] C15/2009 - http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_C15_2009
[6] State Aid Weekly e-News - http://ec.europa.eu/competition/state_aid/newsletter/index.html



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1172, 24.09.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2010