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MELDUNG/026: Eigenkapitalvorschriften für Staatsanleihen überschuldeter Euro-Länder (idw)


bdvb - Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. - 09.12.2010

bdvb fordert Eigenkapitalvorschriften für Staatsanleihen überschuldeter Euro-Länder


Im vierten Jahr der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Fiskalpolitik vom Stabilitätsanker zum Risikofaktor geworden. Die massiven Haushaltsprobleme in den Ländern der südlichen Peripherie der EU und in Irland treiben die Eurozone an die Grenzen ihrer Stabilität. Neben den Finanzmärkten wird vielfach der angeblich unwirksame Stabilitäts- und Wachstumspakt für diese Schieflage verantwortlich gemacht. Von einem Konstruktionsfehler der Wirtschafts- und Währungsunion ist die Rede.

Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb) wird dabei übersehen, dass ihr Regelwerk praktisch nie angemessen angewandt wurde. Dies gilt sowohl für die Krisenbewältigung als auch für die Krisenprävention. Auch in der europäischen Finanzaufsicht scheinen bestehende Regelungen keine Rolle zu spielen, wenn nur wenige Monate nach dem auch für irische Banken erfolgreichen Stress-Test das gesamte Bankensystem quasi zusammenbricht. Die politische Opportunität hat offenbar jeweils rechtzeitige Korrekturen verhindert. Der gemeinschaftliche Anpassungsdruck - die sog. peer pressure - hat nach Auffassung des bdvb klar versagt.

Das Präsidium des bdvb appelliert daher an die Bundesregierung, sich bei der nächsten Tagung des Europäische Rates der Staats- und Regierungschefs (ER) am 16./17. Dezember 2010 dafür einzusetzen, die Anwendung des WWU-Regelwerks weitgehend der politischen Flexibilität zu entziehen. Die bisherigen Pläne des Ministerrats bleiben allerdings hinter den ambitionierten Vorschlägen der EU-Kommission zurück. Insbesondere soll über die Auslösung des Verfahrens zur Vermeidung übermäßiger Haushaltsdefizite in einem rein politischen Prozess entschieden werden. Damit wird der Pakt nicht reformiert; vielmehr wird der Kardinalfehler des Vertrages von Maastricht zementiert.

Sofern auch das neue Regelwerk keinen ausreichenden Konvergenzdruck ausübt, bleibt als wirksames Disziplinierungsinstrument der nationalen Finanz- und Wirtschaftspolitiken nur der Marktmechanismus übrig, d.h. unsolide Haushaltspolitik wird frühzeitig durch steigende Risikoprämien bzw. Zinsen für Anleihen überschuldeter Mitgliedstaaten sanktioniert. Die Funktionsfähigkeit des Marktmechanismus erfordert jedoch den Abbau der Systemrelevanz solcher Länder. Stellen sie weiterhin ein systemisches Risiko für die Stabilität des gesamten europäischen Bankensektors dar, haben die Regierungen der übrigen Euro-Länder keine andere Wahl als die Haftungsübernahme für die Schulden der Defizitländer. Die Option einer Insolvenz besteht nicht. Sie wird auf Kosten der Steuerzahler verhindert.

Die Systemrelevanz überschuldeter Länder kann - worauf der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium jüngst hingewiesen hat - durch entsprechende Eigenkapitalvorschriften für diejenigen Finanzinstitute abgebaut werden, die Staatsanleihen solcher Länder halten. Erst dann können Insolvenz und Ausschluss der Haftungsübernahme durch solvente Mitgliedstaaten wieder Realität werden. Erst dann können auch Überlegungen für Umschuldungen und Beteiligung der Privatgläubiger an der Stabilisierung der Schuldnerländer sinnvoll werden.

Der bdvb ersucht deshalb die Bundesregierung, diese Überlegungen bei den anstehenden Entscheidungen des ER zu berücksichtigen. Der von vielen bereits als unausweichlich angesehene Weg in einen europäischen Finanzausgleich nach deutschem Muster würde nicht nur die Solidarität des deutschen Steuerzahlers überfordern, sondern droht auch der Euroskepsis oder gar dem Rechtsradikalismus neuen Auftrieb geben.


bdvb (www.bdvb.de)

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
bdvb - Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V.,
Dr. Arno Bothe, 09.12.2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2010