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MELDUNG/047: Geordnete Bahnen für die europäischen Finanzmärkte (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 30. März 2012

Geordnete Bahnen für die europäischen Finanzmärkte



Die europäischen Finanzmärkte sollen durch eine verbesserte und intensivere Regulierung weiter stabilisiert werden. Nachdem der ECOFIN-Rat der europäischen Finanz- und Wirtschaftsminister bereits am 21.‍ ‍Februar 2012 das Verhandlungsergebnis zur Verordnung über eine neue Finanzmarktinfrastruktur in Europa gutgeheißen hatte, gab am 29. März 2012 auch das Europäische Parlament (EP) grünes Licht. Die Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur (European Market Infrastructure Regulation - EMIR) geht zurück auf einen Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Gruppe der 20 wirtschaftsstärksten Industrie- und Schwellenländer (G20) vom September 2009. Sie zielt auf die Umsetzung tief greifender Maßnahmen zur Stärkung der Transparenz und Beaufsichtigung des außerbörslichen Finanzmarkts in Europa.

Die Verordnung enthält zahlreiche detaillierte Vorschriften zur Regulierung von zentralen Clearing- oder Verrechnungsstellen und Transaktionsregistern und soll dafür sorgen, dass außerhalb des üblichen Börsenhandels abgeschlossene Geschäfte (englisch: over the counter oder "OTC") standardisierter, transparenter und damit sicherer ablaufen.

Zentraler Aspekt von EMIR ist die Pflicht, standardisierte außerbörsliche Derivategeschäfte künftig über eine zentrale Verrechnungsstelle bzw. eine zentrale Gegenpartei (Central Counterparty) abzuwickeln. In diesem Prozess tritt die zentrale Gegenpartei in das Derivategeschäft ein und wird so Vertragspartner der Käufer- und der Verkäuferseite. Der Vorteil dabei ist, dass so das Ausfallrisiko nur noch gegenüber der Gegenpartei besteht und diese sich durch die Hereinnahme von Sicherheiten ihrer Nutzer gegen Verluste absichern kann. Gleichzeitig können die Geschäfte, die eine Partei im Laufe eines Handelstages tätigt, saldiert, also gegeneinander aufgerechnet werden. Dadurch sinken sowohl das Volumen der einzelnen Kontrakte als auch das Risiko der Nichterfüllung eines einzelnen Geschäfts.

Die neue Verordnung sieht vor, dass bei bestimmten Geschäftsarten, zu deren Verrechnung ein solcher zentraler Vertragspartner tatsächlich zur Verfügung steht, die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde European Securities Markets Authority (ESMA) das Bestehen einer Clearingpflicht in der EU prüft. Prüfkriterien sind dabei etwa die Liquidität dieser Kontrakte und das gehandelte Volumen. Wird eine solche Pflicht aus Sicht von ESMA bejaht, erfolgt ein Entscheidungsvorschlag an die EU-Kommission. Nimmt die Kommission diesen Vorschlag an, wird dies in einem Register veröffentlicht. Die Nutzung einer zentralen Gegenpartei als Vertragspartner ist dann für Geschäfte zwischen in der EU regulierten Unternehmen der Finanzbranche (Banken, Versicherungen, Fonds etc.) verbindlich. Bislang nicht regulierte Unternehmen - insbesondere aus der Realwirtschaft - unterfallen der Clearingpflicht, wenn sie mit ihrem Derivategeschäft über einem bestimmten Schwellenwert liegen.

Nicht alle Geschäfte eignen sich zur zentralen Verrechnung. Bestimmte außerbörsliche Produkte sind beispielsweise auf die Absicherungsinteressen von Industrieunternehmen zugeschnitten, die sich gegen Preisänderungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten schützen wollen (etwa Energieversorger oder Luftfahrtgesellschaften). Durch EMIR werden solche Absicherungsgeschäfte nicht verboten. Die Vertragsparteien müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. Insbesondere stellt EMIR Anforderungen an das Risikomanagement der beteiligten Parteien. Dazu gehört u.a. die zügige Bestätigung der abgeschlossenen Geschäfte, ein Abgleich der Geschäfte sowie eine tägliche Bewertung der offenen Positionen. Bei Unternehmen der Finanzbranche kommen zusätzlich noch Kapitalanforderungen hinzu. Ferner müssen Besicherungspflichten eingehalten werden.

Ein weiterer wesentlicher Baustein zur Regulierung der Derivatmärkte sind umfassende Berichtspflichten über die abgeschlossenen Geschäfte. Alle Geschäfte sollen künftig an sogenannte Transaktionsregister übermittelt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Geschäfte über eine zentrale Gegenpartei oder nur bilateral abgewickelt werden. Diese Transaktionsregister sind ihrerseits Unternehmen, die Dienstleistungen für den Markt erbringen. Sie unterliegen der direkten Aufsicht durch ESMA oder werden von ESMA anerkannt, soweit sich ihr Sitz außerhalb der EU befindet. Die Transaktionsregister sollen es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, sich schnell und umfassend über die Positionen der Handelsteilnehmer und die Marktlage zu informieren. Gleichzeitig kann die Öffentlichkeit auf aussagekräftige zusammengefasste Zahlen zurückgreifen, was die Transparenz der Märkte maßgeblich erhöht. Der konkrete Umfang der Berichtspflichten wird derzeit auf internationaler Ebene abgestimmt, um den Aufsichtsbehörden weltweit einen besseren Überblick über die Geschäftspositionen zu ermöglichen.

Ferner harmonisiert EMIR die Anforderungen an die Zulassung und laufende Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien. Kriterien sind hierbei unter anderem bestimmte Anforderungen an die Geschäftsleitung, die Risikokontrolle, die Höhe von Sicherheitsleistungen der angeschlossenen Teilnehmer und das Eigenkapital. Bei der Zulassung werden in einem aufsichtlichen Kollegium alle relevanten Aufsichtsbehörden der größten Teilnehmer einer zentralen Gegenpartei, der Handelsplätze und angebundene Infrastruktureinrichtungen sowie die jeweiligen nationalen Zentralbanken innerhalb der EU hinzugezogen.

Die Vorschriften der EMIR-Verordnung müssen noch durch eine Reihe von Ausführungsbestimmungen konkretisiert werden. Diese werden auf Vorschlag von ESMA und teilweise auch anderer europäischer Regulierungsbehörden von der Europäischen Kommission erlassen.

Sobald der ECOFIN die Verordnung auf einer seiner nächsten Sitzungen auch formell beschließt, kann die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgen. Die Regelungen der EMIR-Verordnung können dann unter Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen ab 2013 greifen.

Ergänzend zu den EMIR-Vorschriften wird derzeit die EU-Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumenten (Markets in Financial Instruments Directive - MiFID) überarbeitet. Dort ist vorgesehen, dass standardisierte OTC-Derivate künftig nur an Börsen und regulierten Handelsplattformen gehandelt werden. Auch dies dient der Umsetzung von G20-Beschlüssen und wird zu einer weiteren Erhöhung der Transparenz und Sicherheit der Derivatemärkte führen. Der jetzige EP-Beschluss zur EMIR-Verordnung und die Überarbeitung der MiFID-Richtlinie sind weitere Schritte hin zu besser geordneten Bahnen für die Finanzmärkte in Europa.

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Quelle:
BMF-Newsletter vom 30.03.2012
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2012