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NEUZEIT/187: Kommunisten und das Grundgesetz (UZ)



UZ - Unsere Zeit, Nr. 21 vom 22. Mai 2009
Sozialistische Wochenzeitung - Zeitung der DKP

Kommunisten und das Grundgesetz

Politische Grundrechte verteidigen, Verfassungsbruch verhindern, soziale Rechte erkämpfen!

Von Gerd Deumlich und Nina Hager

Mit diversen Feierlichkeiten und einem Bürgerfest am 23. Mai am Brandenburger Tor begeht derzeit die Bundesregierung den 60. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Rüttgers und andere loben das Grundgesetz als "eine der besten Verfassungen der Welt" und zudem als "die beste, die Deutschland je hatte". Dabei verschweigen sie, dass es 1990 nach Anschluss der DDR die Notwendigkeit und Möglichkeit der Erarbeitung und breiten demokratischen Diskussion einer neuen Verfassung gegeben hätte, auch dass entsprechende Vorschläge bereits vorlagen. Überdies erklären sie zu jeder Gelegenheit, die Bundesrepublik wäre das beste und demokratischste Deutschland, das es je gegeben habe: Ein Land, das Krieg führt und auch faschistische Parteien und Organisationen zulässt und nicht verbietet. Ein Land, das wegen Grundrechtsverletzungen u. a. durch das UNO-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1999 und auch im jüngsten Alternativbericht für den UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau massiv kritisiert wurde.

Merkel und Co. spielen sich als Hüter der Demokratie auf. Was haben diese Leute für ein Demokratieverständnis, wenn sie davon völlig abkoppeln, dass zunehmend mehr Menschen in diesem Land unter prekären Verhältnissen, in Armut, leben müssen, immer mehr ausgeschlossen werden von tatsächlicher Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, von Bildung, Kultur, Politik? Dabei heißt es in Artikel 20, Absatz 1 Grundgesetz nach wie vor: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." Soziale Rechte gehören für Merkel und Co. eindeutig nicht zu den Grundrechten! Und wie steht es tatsächlich um die politischen Rechte?

Merkel und Co. sowie ihre Vorgänger in der SPD-Grünen-Regierung sind verantwortlich für Vorratsdatenspeicherung, die Erfassung biometrischer Daten in Ausweisen, zunehmende Bespitzelung. Sie tragen die Verantwortung für die Ausweitung von Kriegseinsätzen der Bundeswehr.

Passend zum 60. Jahrestag fordern Bundeskanzlerin Angela Merkel und Innenminister Wolfgang Schäuble jetzt zum wiederholten Male eine Grundgesetzänderung. Angeblich um künftig auch Spezialeinheiten der Bundeswehr und der Marine gegen Piraten einsetzen zu können.

In Wirklichkeit geht es jedoch darum, das Trennungsgebot des Grundgesetzes zwischen polizeilichen Aufgaben und militärischen Einsätzen aufzuheben, die Einsatzmöglichkeiten von Bundeswehr, Spezialeinsatzkräften, Bundespolizei auszuweiten. Dabei wird behauptet, es wäre heute aufgrund der Globalisierung und der weltweiten "Bedrohung durch den Terrorismus" unmöglich, zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu unterscheiden.

Es soll der Bundeswehreinsatz - weit über den Einsatz in Heiligendamm hinaus - im Inland möglich und die zivil-militärische Zusammenarbeit ausgebaut werden. Ulrich Sander erklärte auf dem bundesweiten Friedensratschlag im Dezember 2007: "Merkel sagt: Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit ist 'von gestern'. Um zum Vorgestern zurückzukehren. Nun also wieder Krieg nach außen und innen!" In Heiligendamm wurde schon 2007 deutlich, dass sich die Einsätze der Bundeswehr im Inneren und die Zusammenarbeit zwischen polizeilichen, militärischen und, hinzuzufügen wäre, geheimdienstlichen Kräften vor allem gegen Kritiker der kapitalistischen Verhältnisse richten. Dabei wird im Grundgesetz - anders als im Lissabon-Vertrag - die kapitalistische Gesellschaftsordnung (noch) nicht festgeschrieben.

Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes legt fest, "dass jede Grundgesetzänderung, die die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Rechtsgrundsätze berührt, unzulässig ist". Damit sollte verhindert werden, "dass jene Formen scheinlegaler Auflösung der Verfassung, denen die Weimarer Reichsverfassung seit 1930 und endgültig 1933 zum Opfer gefallen ist, sich wiederholen" (Wolfgang Abendroth zum 25. Jahrestag des Grundgesetzes).

In der 60-jährigen Geschichte des Grundgesetzes gab es jedoch diverse Veränderungen und den Abbau von politischen Rechten. Das Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 richtete sich gegen Kommunistinnen und Kommunisten, gegen Gegner der Remilitarisierung der Bundesrepublik. Die FDJ und die KPD wurden verboten, Menschen verfolgt und eingesperrt. Wehrpflicht und Notstandsgesetze wurden eingeführt, Berufsverbote für Marxisten, Sozialisten und radikale Demokraten praktiziert, das Recht auf Wehrdienstverweigerung bekämpft.

Der Sozialdemokrat Gert Börnsen schrieb im August 1973 in der Zeitung "Die Zeit": Hintergrund des "Extremistenerlasses" und der Berufsverbotspraxis seien Klassenauseinandersetzungen in der Bundesrepublik. "Die Bedrohung der spätkapitalistischen Ordnung ist nicht durch noch so extreme rechtsradikale und neonazistische Ideologen und deren Vertreter im Staatsdienst gegeben, sondern durch 'Linke'. Durch 'Systemüberwinder' usw. ... Die zunehmende öffentliche Kritik an der Konzentration und Zentralisation des Kapitals, an der Monopolisierung und Oligopolisierung der Wirtschaft und die politischen Auswirkungen dieser Kritik auf Staat und Gesellschaft haben die Rechtskräfte in der BRD nervös gemacht und verschärfte Maßnahmen des Staates gegen die Kritiker fordern lassen. Für die rechten Gruppen ist die Unterdrückung der 'systemgefährdenden' Kritik ein machtpolitisches Problem" (G. Börnsen: Extremisten-Erlass ein widersinniges Abkommen. In: "Die Zeit", 24.8.1973, Nr. 35). Unter dem Vorwand des Antiterrorkampfes werden in den letzten Jahren demokratische Rechte immer weiter abgebaut. Eine Reihe von Bundesländern haben zudem das Demonstrations- und Versammlungsrecht eingeschränkt. Auch das Grundgesetz wurde und wird Schritt für Schritt der reaktionären Wirklichkeit der Macht des Großkapitals, vor allem der transnationalen Monopole, und den tatsächlichen Machtverhältnissen angepasst. Und niemals in den letzten 60 Jahren stimmten Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit überein. Alles das macht notwendig, dass sich Kommunistinnen und Kommunisten verständigen über unser Verhältnis zur Demokratie und zum Grundgesetz, zur Verteidigung der demokratischen Rechte, die im Grundgesetz festgeschrieben sind.


1945 - Chance für ein demokratisches Deutschland

Nach der Niederlage des Faschismus nahm die KPD als erste antifaschistische Partei in Deutschland ihre Arbeit wieder auf. Die KPD hatte im Kampf gegen die faschistische Herrschaft und den Krieg nicht nur die größten Opfer gebracht, sie war auch der organisierende Faktor für die Schaffung einer breiten antifaschistischen Bewegung. Sie knüpfte an den Erfahrungen der Arbeiterbewegung sowie die theoretischen und politischen Aussagen der Begründer des wissenschaftlichen Sozialismus an. Marx und Engels erklärten bereits im "Manifest der Kommunistischen Partei", der Kampf der Arbeiterklasse beginne mit ihrer Existenz, doch um besser kämpfen zu können, gehöre der Kampf um demokratische Rechte, um allgemeines, freies und geheimes Wahlrecht, um Koalitions- und Streikrecht, um Presse und Versammlungsfreiheit von Anfang an zum Kampfprogramm der Arbeiterbewegung. Konkretisiert wurden diese damals in den "Forderungen der Kommunistischen Partei in Deutschland", einem Kampfprogramm für die Schaffung einer demokratischen Republik. In allen folgenden programmatischen Diskussionen präzisierten sie ihre Position auch entsprechend der neuen Kampfbedingungen.

Lenin warnte Anfang der zwanziger Jahre die jungen kommunistischen Parteien vor einer Unterschätzung des Kampfes um bürgerlich-demokratische Rechte. Er kritisierte die "linken Fehler" auch der jungen KPD, die z. B. auf ihrem Gründungsparteitag Ende 1918 entgegen dem Rat von Liebknecht und Luxemburg die Beteiligung an den Wahlen zur Nationalversammlung abgelehnt hatte. Am 11. Juni 1945 trat das ZK der KPD in Berlin mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit, der die programmatische Plattform für den Kampf der Kommunisten um ein einheitliches, antifaschistisches und demokratisches Deutschland darstellte. Das erforderte nicht nur die Wiederherstellung der elementaren demokratischen Bürgerrechte, das erforderte vor allem die Zerschlagung der gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus und des Militarismus. Deshalb bildeten die Forderungen nach Überführung des Eigentums der Nazi- und Kriegsverbrecher in Volkseigentum und die Durchführung einer demokratischen Bodenreform zur Entmachtung des Junkertums Kernpunkte des Programms. Daneben stand die völlige Zerschlagung der faschistischen Organisationen, der Kampf um ein demokratisches Erziehungswesen, um die Entnazifizierung und Demokratisierung des Staatsapparates auf der Tagesordnung.

Am 15. Juni erließ als zweite Partei auch der Zentralausschuss der SPD in Berlin einen Aufruf, der in wesentlichen Punkten mit dem der KPD übereinstimmte. Die Programmforderungen der KPD und SPD von 1945 standen in voller Übereinstimmung mit den im Potsdamer Abkommen festgelegten Zielen der Antihitlerkoalition. Doch das USA-Kapital hatte zwar ein Interesse daran, deutsche Konzerne als Konkurrenten zu schwächen, aber nicht das kapitalistische System. Zwar wurden einige Nazigrößen - unter ihnen auch Konzernvertreter - wegen unbestreitbarer Kriegsverbrechen verurteilt, doch wurde ihr Vermögen unter Verwaltung der Besatzungsmacht gestellt und damit dem Zugriff antifaschistischer deutscher Behörden entzogen. Schritt für Schritt wurde das Potsdamer Abkommen ausgehöhlt, Deutschland mit Währungsreform und Marshall-Plan gespalten, die Macht des Großkapitals wiederhergestellt. Nachdem die westlichen Besatzungsmächte mit dem bizonalen Wirtschaftsrat die wirtschaftliche Spaltung Deutschlands vollzogen hatten um die Restauration des westdeutschen Monopol- und Bankkapitals zu ermöglichen, gingen die Westmächte dazu über, Deutschland politisch und staatlich zu spalten. Nicht nur die CDU-Führung in den Westzonen unter Adenauer, auch die SPD-Führer unter Leitung Schumachers erwiesen sich dabei als getreue Erfüllungsgehilfen der US-amerikanischen und deutschen Konzernpolitik.

Während in der sowjetischen Besatzungszone die Nazi- und Kriegsverbrecher enteignet wurden, wurden in den Westzonen die der alten Besitz- und Machtverhältnisse wiederhergestellt. Die Spaltung Deutschlands wurde immer offensichtlicher.

Auf der Sechs-Mächte-Konferenz von London im Frühjahr 1948 erörterten die Westalliierten (Frankreich, Großbritannien, USA) und die BeneluxStaaten die Frage einer westdeutschen Verfassung. Man einigt sich auf das Leitbild eines Staates mit föderalen und zentralen Elementen. Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der Länder die Beschlüsse der Londoner Konferenz in Form der "Frankfurter Dokumente".

Im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen und damit zum Völkerrecht wurden die Westzonen vereinigt und 1948 auf Befehl der Besatzungsmächte der parlamentarische Rat gebildet, mit dem Auftrag, ein Grundgesetz für die drei Westzonen auszuarbeiten. Der Parlamentarische Rat hatte kein Mandat durch das Volk.


Die Kommunisten im Parlamentarischen Rat

Die Kommunisten widersetzten sich mit allen Mitteln der Spaltung Deutschlands. Sie schlugen stattdessen die Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung vor, die von einer aus allgemeinen, freien und gleichen Wahlen hervorgegangenen Nationalversammlung beschlossen werden sollte.

Der Parlamentarische Rat bestand aus 65 Abgeordneten, die auf Weisung der Alliierten von den Landtagen gewählt wurden. Die Zusammensetzung entsprach keineswegs der Sitzverteilung in den Landesparlamenten. Die CDU/CSU und SPD konnten je 27 Abgeordnete entsenden, die FDP 5, DP, KPD (die außer in Bayern in allen Landtagen vertreten war) und Zentrum nur je zwei Delegierte. Die zwei Delegierten der KPD kamen aus Nordrhein-Westfalen. Sollten sich die Kommunisten unter diesen Umständen überhaupt beteiligen? Max Reimann schilderte in seinem Buch "Entscheidungen 1945 bis 1956" die Überlegungen der Parteiführung der KPD für die Mitarbeit im Parlamentarischen Rat. Es ging darum, jede Chance innerhalb und außerhalb der Parlamente zu nutzen, die Schuldigen an der Spaltung zu entlarven, zugleich den Kampf zu führen, um die Sicherung eines Höchstmaßes an demokratischen Rechten für den weiteren Kampf der Arbeiterklasse. Diese Aufgaben erfüllten im Parlamentarischen Rat Max Reimann und Hugo Paul - später Heinz Renner als Vertreter von Hugo Paul.

Bei der Ausarbeitung der Verfassung gab es harte Diskussionen um die Grundrechte. Während die SPD-Fraktion unter Führung von Carlo Schmid stolz darauf war, dass im Gegensatz zur Weimarer Verfassung die Grundrechte nicht am Ende, sondern am Anfang des Grundgesetzes stehen, betonte Max Reimann, dass es darauf ankomme, diese Grundrechte zu erweitern. Es gehe um das Recht des Volkes, die gesellschaftliche Ordnung zu bestimmen, nur so könnten auch die individuellen Freiheitsrechte gewahrt bleiben. Die Kommunisten traten für die Enteignung der Monopole und Großgrundbesitzer, für planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft zum Wohle aller, für Mitbestimmung der Gewerkschaften, für garantiertes Streikrecht der Arbeiter als Verfassungsgrundsätze ein. Selbstverständlich traten die Kommunisten für volle Gleichberechtigung der Geschlechter und der Jugend ein, für Wahlrecht ab 18 Jahren, für ein unverfälschtes Verhältniswahlrecht, für die Ächtung des Krieges (wie in Artikel 69 der Hessischen Verfassung von 1946).

Nach 1945 gab sich selbst die CDU im Ahlener Programm noch antikapitalistisch. Die SPD-Führung warf der KPD sogar vor, nicht konsequent sozialistisch zu sein, da sie nur die Enteignung der Monopole und nicht die aller Kapitalisten fordere. Unter diesen Bedingungen war es zwar nicht möglich, die grundlegenden Forderungen der KPD in das Grundgesetz aufzunehmen, aber auch manche der Formulierungen konnten nicht so eindeutig prokapitalistisch formuliert werden, wie es die Herrschenden gerne wollten.

Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 mit 53 zu 12 Stimmen beschlossen, die Ratifizierung der neuen Verfassung erfolgte zwischen dem 18. und 21. Mai 1949 durch zwei Drittel der Landtage. Am 23. Mai 1949 wurde sie als Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Übrigens zeigt das Abstimmungsergebnis, dass auch die CSU des Herrn Franz-Josef Strauß das Grundgesetz ablehnte. Ihr enthielt das Grundgesetz zu viel demokratische Rechte, erschien zu wenig föderalistisch und zu wenig klerikal gefärbt.

Die Herrschenden wagten es nicht, dieses Grundgesetz zur Volksabstimmung vorzulegen, es ist also bis zum heutigen Tag keine aus der Volkssouveränität hervorgegangene Verfassung.

Die Kommunisten stimmten aus folgenden Gründen gegen das Grundgesetz.

1. Das Grundgesetz war die Spaltungsurkunde Deutschlands. Es ging hervor aus einem einseitigen, im Widerspruch zu den Potsdamer Verpflichtungen ergangenen Befehl der westlichen Besatzungsmächte. Es stellte die Sicherung der Macht- und Profitinteressen des Großkapitals, der Schuldigen an der Katastrophe von 1945, höher als die Interessen der Mehrheit der Menschen im Land. Dazu konnten die Kommunisten nicht ja sagen.

2. Die im Grundgesetz verkündeten demokratischen Rechte gingen den Kommunisten nicht weit genug. Es fehlten und fehlen - anders als in der UNO-Deklaration der Menschenrechte von 1948, in einigen Länderverfassungen der Bundesrepublik, insbesondere in der DDR-Verfassung usw. festgeschrieben - die wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte und ihre Einklagbarkeit. Ausdrücklich stimmten Max Reimann und Heinz Renner den im Grundgesetz verankerten Grundrechten zu, betonten aber gleichzeitig, dass sie im Rahmen der Herrschaft des Großkapitals ständig bedroht sein würden und deshalb nicht ausreichten.

Als die Kommunisten Reimann und Renner die Unterschrift unter das Grundgesetz verweigerten, begründete das Max Reimann mit folgenden Worten: "Sie, meine Damen und Herren haben diesem Grundgesetz, mit dem die Spaltung Deutschlands festgelegt ist, zugestimmt. Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben." (Max Reimann: Entscheidungen 1945 von 56, Seite 157)


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Nicht erst heute erleben wir, wie recht Max Reimann hatte. Heute ist es aber nötiger denn je, die offensive Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie zu führen, auch unter den heutigen Bedingungen zur Schaffung breiter Bündnisse zur Verteidigung und zum Ausbau demokratischer Rechte beizutragen und entschieden für soziale Grundrechte zu kämpfen.

Quelle: Die Kommunisten und das Grundgesetz
(DKP-Parteibildungsthema 5 des Bildungsjahres 1973/74)


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Quelle:
Unsere Zeit (UZ) - Zeitung der DKP, 41. Jahrgang, Nr. 21,
22. Mai 2009, Seite 15
Herausgeber: Parteivorstand der DKP
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2009