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GEGENWIND/644: Armut? Welche Armut?


Gegenwind Nr. 325 - Oktober 2015
Politik und Kultur in Schleswig-Holstein & Hamburg

Armut? Welche Armut?

Von Günther Stamer


Die Presse ist voll von Jubelmeldungen über die deutsche Wirtschaft: Die Konjunktur läuft, die Arbeitslosigkeit geht zurück, die Unternehmensgewinne steigen. Doch für immer mehr Menschen werden Begriffe wie "Lebensqualität", "soziale Sicherheit" und die Möglichkeiten "zur gesellschaftlichen Teilhabe" zu Fremdwörtern. Trotz aller wirtschaftlichen "Erfolgsmeldungen" wachsen in Deutschland Armut und soziale Unsicherheit - wie ein Blick auf aktuelle Statistiken zeigt.


Verharren der Armutsquote auf hohem Niveau


Ein Verharren der Armutsquote auf hohem Niveau sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband in den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Armutsgefährdungsquoten (Pressemitteilung vom 27.08.2015)[1]. Wer weniger als 60% des mittleren Einkommens zum Leben hat, gilt nach der EU-weit geltenden Definition als armutsgefährdet. Der Schwellenwert lag 2013 bei 979 Euro netto monatlich (11.749 Euro/Jahr) für einen Alleinstehenden; 2.056 Euro netto monatlich (24.673 Euro/Jahr) für 2 Erwachsene und 2 Kinder unter 14 Jahren. Das gute Wirtschaftsjahr 2014 habe zu keinem nennenswerten Rückgang der Armutsquote in Deutschland geführt. Die Armut verharre mit 15,4 Prozent auf hohem Niveau. Die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen seien nach wie vor Erwerbslose (57,6%) und Alleinerziehende (41,9%). In Schleswig-Holstein gelten 5,6% der Bevölkerung als armutsgefährdet.


Fast jeder zweite Arbeitslose in Deutschland war 2014 länger als 12 Monate ohne Beschäftigung

Langzeitarbeitslosigkeit ist eines der größten Probleme des deutschen Arbeitsmarktes. 44,3 Prozent aller Arbeitslosen waren 2014 länger als 12 Monate ohne Arbeit. Das zeigt eine Statistik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Im Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten schneidet Deutschland damit unterdurchschnittlich ab - und liegt fast zehn Prozentpunkte über dem Schnitt der OECD. Die OECD-Daten basieren auf Erhebungen der International Labour Organization (ILO), das deutlich vom Arbeitslosen-Konzept der Bundesagentur für Arbeit (BA) abweicht. Zudem unterzeichnet die Statistik der BA das Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit, indem sie unter anderem langzeitarbeitslose Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht mehr zu den Langzeitarbeitslosen zählt, obwohl sie tatsächlich durchgängig ohne Arbeit waren. (O-Ton Arbeitsmarkt 3.9.15)[2]

Derzeit bekommen Arbeitslose ohne Kinder zwölf Monate lang 60 Prozent ihres letzten Gehaltes als Arbeitslosengeld ausgezahlt, mit Kindern sind es 67 Prozent. Nach diesem Zeitraum fallen die Arbeitslosen unter die Hartz-IV-Gesetzgebung.


Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor in der EU

Seit gut 15 Jahren gehört Deutschland zu den OECD-Ländern, in denen Niedriglohnbeschäftigung am stärksten zugenommen hat. Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist seit 1995 von 5,9 auf 8,4 Mio. im Jahr 2012 gestiegen - mit weiter steigender Tendenz. Dieser Tatsache geschuldet ist u.a., dass nach jüngst veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zehn Prozent der Arbeitslosengeld-I-Bezieher zusätzlich Hartz IV beantragen. War das Gehalt bereits vorher recht niedrig, reicht das Arbeitslosengeld I immer öfter nicht mehr aus, um Miete, Essen und Kleidung zu bezahlen. Das ist ein Anstieg um rund 12 Prozent gegenüber 2012, als 88.223 Menschen der ALG-I-Bezieher offiziell als Aufstocker galten. Anzunehmen ist, dass es darüber hinaus noch eine Dunkelziffer gibt, da sich einige ALG-I-Bezieher aus Unkenntnis oder auch Scham nicht noch zusätzlich bei den Jobcentern melden, auch wenn sie Anspruch auf Hartz IV hätten. Wie die BA gegenüber dem "neuen deutschland" erklärte (25.4.14), sind die Arbeitsagenturen zudem nicht verpflichtet, Arbeitslose darauf hinzuweisen, dass sie zusätzlich ALG II beantragen können.

Der zu Beginn dieses Jahres eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde hat die Zahl der "Aufstocker" kaum verringert. Nach Zahlen der (BA) arbeiteten im März rund 1,23 Millionen Beschäftigte für so geringe Löhne, dass sie ergänzend Arbeitslosengeld II benötigten (junge welt 26.8.15). Eigentlich müsste sich die Zahl der sogenannten Aufstocker seit Einführung des Mindestlohnes verringern; da aber die Arbeitgeber oft die Stundenzahlen einfach herabsetzen, gibt es in der Arbeitsrealität tatsächlich nicht weniger Beschäftigte, die auf eine Aufstockung angewiesen sind, um das Existenzminimum zum Leben zu haben. Das betrifft besonders Frauen, die doppelt so häufig wie Männer zu Niedriglöhnen arbeiten gehen - oft nur in Teilzeit. Erwerbstätige haben immer dann Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II, wenn das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (des Haushalts) unterhalb des im SGB II definierten Existenzminimums liegt.


Mindestlohn verringert kaum Armutsrisiko

Der gegenwärtige Mindestlohn reicht nicht aus, um nach 45 Beitragsjahren eine Altersrente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Dafür wäre eine Höhe von 11 Euro notwendig. Bis zum Jahr 2028 müsste er bei Beibehaltung des jetzt festgelegten gesetzlichen Rentenabsetzungsniveaus sogar auf 18 Euro steigen. Der Mindestlohn kann also das grundlegende Problem zu vieler prekärer Jobs nicht beseitigen. Der DGB Nord sieht die Einführung des Mindestlohnes trotzdem insgesamt positiv und fordert die Aufgabe der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose (Pressemeldung 19.5.2015). Und dabei sind eine Reihe von Berufen immer noch vom Mindestlohn ausgenommen: Niedrige Tarifgruppen unter 8,50 bestehen in 19 Branchen, besonders betroffen sind fünf Branchen: Floristik, Friseurhandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Landwirtschaft und Gartenbau. In diesen Branchen liegen eine ganze Reihe der Vergütungsgruppen unterhalb von 8,50.


Jeder Fünfte rutscht bei Arbeitslosigkeit sofort in Hartz IV

Ein weiteres Problem ist, dass viele Menschen gar nicht erst ALG I erhalten, weil sie zu kurz beschäftigt waren, um Ansprüche zu erwerben. Wer innerhalb eines Zeitrahmens von 24 Monaten nicht 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, fällt bei Jobverlust gleich in den Hartz-IV-Bezug.

Mehr als 260.000 Menschen sind im ersten Halbjahr 2015 nach dem Verlust ihrer Arbeit direkt auf Hartz IV angewiesen gewesen. Mehr als jeder fünfte Beschäftigte, der seinen Job verliert, rutscht damit nach einer DGB-Studie derzeit sofort in die Sozialhilfe. Das waren 21,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Jobverlust. Besonders angespannt sei die Lage in der Zeitarbeitsbranche. Dort wurden laut Studie von Januar bis Juni dieses Jahres 183.000 Arbeitskräfte entlassen. Von ihnen waren 37 Prozent direkt im Anschluss auf staatliche Grundsicherung angewiesen (neues deutschland 24.8.15).

Dass ein immer geringerer Teil der Arbeitslosen Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht, geht aus einer Veröffentlichung der BA hervor (Stand April 2015). Daraus ergibt sich, dass es gegenwärtig in jedem Bundesland weit mehr Arbeitslose gibt, die Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV beziehen, als nach dem SGB III, also ALG I. Gegenwärtig beträgt bundesweit die Zahl der ALG-I-Bezieher 867.776, die der Hartz IV-Bezieher 1.975.068. Für Schleswig-Holstein lauten die Zahlen: ALG I-Bezieher: 29.709 / Hartz-IV-Bezieher: 68.253.


Immer mehr Hartz-IV-Bezieher brauchen zusätzliche Darlehen

Im Jahr 2015 bezogen durchschnittlich 4.402.372 Personen Hartz-IV. Der Anteil der Hartz-IV-Empfänger an der Bevölkerung lag damit bundesweit bei 7,6 Prozent. Spitzenreiter ist Berlin mit einem Anteil von 16,5 Prozent, in Schleswig-Holstein sind es 7,9 Prozent und liegt damit knapp über dem Bundesdurchschnitt von 7,6 Prozent. (Quelle: Statistik der BA für den Monat April 2015).

Die Regelsätze seit 1.1.2015 sind in der Tabelle unten aufgeführt. Ab 1.1.2016 soll der Regelsatz um 5 Euro erhöht werden.

Immer mehr Langzeitarbeitslose sind auf Darlehen für Waschmaschine, Kühlschrank, Kleidung oder andere Dinge angewiesen. Im vergangenen Jahr gewährten die Jobcenter pro Monat durchschnittlich rund 18.700 Hartz-IV-Beziehern ein solches Darlehen. Im Vergleich zu 2010 war das ein Anstieg um 21 Prozent. Jobcenter räumen Darlehen ein, wenn es einen besonderen, sogenannten unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt. Betroffene müssen eine Notsituation nachweisen. Das gewährte Darlehen muss dann allerdings von ihnen getilgt werden, indem monatlich zehn Prozent von der Hartz-IV-Regelleistung abgezogen werden. "Unabdingbare Anschaffungen wie etwa ein Kühlschrank müssten ohne Verschuldung geschultert werden können", so Zimmermann (LINKE). "Dies ist auch eine Frage der Würde und des Anstands gegenüber den Betroffenen." Zudem verschärfe die monatliche Tilgung die prekäre Situation der Betroffenen. "Durch die steigende Gewährung der Darlehen erbringt das Hartz-IV-System selber den Beweis, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist" (zit. nach KN 29.4.15).


Atypische Beschäftigung steigt an - Schleswig-Holstein auf Platz eins

Aus einer Veröffentlichung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom April 2015 geht hervor, dass im Jahr 2014 39 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Minijobs, Teilzeit oder Leiharbeitsverhältnissen arbeiteten. "Das Normalarbeitsverhältnis wird zum Auslaufmodell. Vor allem die Zunahme von Teilzeitbeschäftigung und Leiharbeit sorgt dafür, dass mittlerweile vier von zehn Beschäftigten nicht mehr in einem Normalarbeitsverhältnis stehen. Besonders hoch sind die Zahlen in westdeutschen Flächenländern, wie Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, Frauen sind in verstärktem Maße betroffen", so das WSI.

Schleswig-Holstein liegt bei den atypischen Beschäftigungsverhältnissen mit 42,7 Prozent auf Platz eins, gefolgt von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Den WSI-Daten zufolge arbeiteten 2014 bundesweit insgesamt 21,8 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeitjobs. Diese Gruppe machte damit den größten Anteil der atypischen Arbeitsverhältnisse aus. Dabei sei zwar längst nicht jede Teilzeitbeschäftigung "prekär", so das WSI; doch häufig entspreche Teilzeitarbeit nicht den tatsächlichen Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten. Einen Minijob als Hauptverdienst hatten laut WSI 15,1 Prozent der Beschäftigten.

Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) will die Flexibilisierung noch weiter vorantreiben. Ende Juli kündigte sie an, die bisherige zeitliche Obergrenze für Zeitarbeitseinsätze von maximal 18 Monaten weiter nach oben zu öffnen und darüber hinaus die Auslagerung durch Werkverträge mitbestimmungsfrei zu halten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will sie nach der Sommerpause vorlegen. "Das ist der richtige Weg", begrüßte Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister diese Pläne. Auch Rainer Hoffmann, DGB-Vorsitzender, nannte diese Pläne "nachvollziehbar und klug" (FAZ 27.7.2015). Für die mehr als 800.000 Zeitarbeiter sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die Verleihdauer auf 18 Monate beschränkt werden soll. Und bei den Werkverträgen hatten die Gewerkschaften ein Mitbestimmungsrecht gefordert - Nahles will die Unternehmer nun lediglich verpflichten, "den Betriebsrat zu informieren."


Rentnerarmut

Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ist in sozialer Hinsicht besonders die Entwicklung bei den Rentnern alarmierend. Erstmalig seien auch Rentnerhaushalte (15,6%) überdurchschnittlich von Armut betroffen. "Das Bild, wonach es den Rentnerhaushalten in Deutschland im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung doch noch sehr gut ginge, hat sich mit den neuen Zahlen endgültig erledigt", stellt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider fest: "Die Quote der altersarmen Rentnerinnen und Rentner hat seit 2006 mit 51 Prozent so stark zugelegt wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Politik und Öffentlichkeit müssen sich endlich der Tatsache stellen, dass eine Lawine der Altersarmut auf uns zurollt. Es sind Menschen, deren Einkommen häufig nur knapp über der Sozialhilfeschwelle liegt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die Zahlen derer, die in Altersgrundsicherung fallen, auf ein hohes Niveau nachziehen."


BEZIEHER
399 Euro Alleinstehend/Alleinerziehend
360 Euro Paare/ Bedarfsgemeinschaften
320 Euro Erwachsene im Haushalt anderer
302 Euro Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
267 Euro Kinder von sechs bis unter 14 Jahren
234 Kinder von 0 bis 6 Jahre


Bundessozialgericht bestätigt unsoziale Praxis der Jobcenter - Betroffene müssen Rentenkürzungen hinnehmen

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel fällte jetzt ein Grundsatzurteil (AZ: B 14 AS 1/15 R) und erklärte, dass die vorzeitige Verrentung von Hartz-IV-Empfängern rechtmäßig sei.

Es ist also völlig legal, ältere Arbeitslose zum frühestmöglichen Zeitpunkt - also mit 63 Jahren - zu einem Rentenantrag zu drängen. Tut dies ein widerspenstiger Leistungsbezieher nicht selbst, kann die Behörde in seinem Namen den Antrag stellen. So erhält beispielsweise ein Hartz-IV-Empfänger, Jahrgang 1952, der vom Jobcenter zwangsweise in die Frührente geschickt wird, lebenslänglich einen Abschlag von neun Prozent.

Zwangsverrentete haben zudem keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, bis sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Können sie von der gekürzten Rente nicht leben, müssen sie Hilfe zum Lebensunterhalt, sprich Sozialhilfe, beantragen. Zuvor geht es an die eigenen noch verbliebenen Ersparnisse der Betroffenen - auch an das Vermögen für die Altersvorsorge, das bei Hartz-IV-Empfängern noch geschützt ist. Auch das Einkommen der Kinder kann herangezogen werden.

Es kann und darf nicht hingenommen werden, dass, um die Arbeitslosenstatistik zu schönen, Menschen bis ans Lebensende in die Altersarmut gezwungen und damit zu Lasten der Haushalte der Kommunen dauerhaft sozialhilfebedürftig werden. Es braucht eine ersatzlose Streichung des entsprechenden Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sonst werden nach Schätzungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in den kommenden zwei Jahren rund 140.000 Hartz-IV-Bezieher von Zwangsverrentung bedroht sein.

Von der Bundesregierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband einen finanzpolitischen Kurswechsel zu einer aktiven Armutsbekämpfung. "Es müssen endlich die notwendigen Milliarden bereitgestellt werden, die wir brauchen, um Armut in Deutschland wirkungsvoll zu bekämpfen." Schwerpunkte müssten der Aufbau eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, der Ausbau von Hilfen für Alleinerziehende, bessere Teilhabe- und Bildungsmöglichkeiten für Kinder aus armen Haushalten sowie eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze bei Hartz IV und in der Sozialhilfe sein. Auch in der Alterssicherung seien schnellstmöglich die Weichenstellungen zur Vermeidung künftiger Altersarmut vorzunehmen."


Anmerkungen:

[1] www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/pressemeldung-armut-verharrt-auf-hohem-niveau-paritaetischer-warnt-vor-neuer-rentnerarmut-und-for/

[2] O-Ton Arbeitsmarkt - ... die alternative Berichterstattung
O-Ton Arbeitsmarkt ist ein Kooperationsprojekt des Instituts für Bildungs-und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (ibus) und des Evangelischen Fachverbands für Arbeit und Soziale Integration e.V. (EFAS). Die Seite hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Alternative zur offiziellen Arbeitsmarktberichterstattung zu liefern. Sie begleitet Meldungen zum deutschen Arbeitsmarkt kritisch und bietet Erläuterungen und ergänzende Informationen zur Arbeitsmarktlage und -entwicklung, zur Arbeitsmarktstatistik, zur Arbeitsmarktpolitik und zu angrenzenden Sozialthemen.
www.o-ton-arbeitsmarkt.de

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Quelle:
Gegenwind Nr. 325 - Oktober 2015, Seite 14-17
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2015

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