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GLEICHHEIT/3237: Brunner-Prozess - Verhandlung ergibt ein anderes Bild des Geschehens


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Brunner-Prozess: Verhandlung ergibt ein anderes Bild des Geschehens

Von Michael Schneider
1. September 2010


Am 6. September wird das Landgericht München sein Urteil im so genannten Brunner-Prozess verkünden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben am 24. August ihre Schlussplädoyers gehalten.

Angeklagt sind der 18-jährige Markus Sch. und der 17-jährige Sebastian L.. Für Markus Sch. fordert die Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren Gefängnis wegen Mordes aus niederen Beweggründen, für Sebastian L. acht Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Ursprünglich hatte die Anklage gegen beide Jugendliche auf Mord gelautet.

Der Tod des 50-jährigen Geschäftsmanns Dominik Brunner, der am 12. September 2009 in Folge einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit den beiden Angeklagten starb, hatte lange Zeit die nationalen und regionalen Schlagzeilen beherrscht.

Brunner war mit den beiden Jugendlichen in Streit geraten, nachdem diese in der S-Bahn eine Gruppe Kinder bedroht hatten und ihnen 15 Euro hatten abnehmen wollen. Auf dem S-Bahnhof München-Solln kam es dann zur tödlichen Auseinandersetzung. Während Brunner an den Folgen starb, wurden die Jugendlichen in einem Gebüsch in der Nähe aufgegriffen.

Die Ermittlungsbehörden stellten den Fall zunächst so dar, als wäre Brunner ohne Vorwarnung und mit der Absicht ihn zu töten angegriffen worden, da er sich schützend vor die Schüler gestellt habe, von denen die Jugendlichen hatten Geld erpressen wollen. Die beiden Beschuldigten hätten Brunner aus Rache "totgetreten".

Zu Brunners Verhalten sagte der zuständige Staatsanwalt Laurent Lafleur kurz nach der Tat: "Das besonders Bestürzende an dem Fall ist, dass der Mann alles richtig gemacht hat." Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußerte sich ähnlich: "Der Mord ist besonders tragisch, weil der Mann sich vorbildlich verhalten hat."

Das Opfer wurde darauf von den Medien zum "Helden von Solln" aufgebaut und mit zahlreichen postumen Ehrungen bedacht, darunter dem Bundesverdienstkreuz für Zivilcourage. Die beiden Jugendlichen wurden dagegen als kalte, brutale Mörder aus der Unterschicht präsentiert. Die Bild-Zeitung brachte dies auf den Punkt, indem sie die beiden Beschuldigten als "Killer-Pack" bezeichnete.

In der folgenden Kampagne traten zahlreiche Politiker für schärfere Strafen und andere Law-and-order-Maßnahmen ein. So forderte der Münchner Stadtratsvorsitzende Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD) nach dem Vorfall, dass mit "null Toleranz" und "aller Härte der gesetzlichen Möglichkeiten" vorgegangen werden solle. Die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) verlangte eine Verschärfung des Jugendstrafrechts durch die Heraufsetzung der Höchststrafe von zehn auf 15 Jahre. 18-jährige Straftäter sollten in Zukunft ausschließlich nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Darüber hinaus solle die Videoüberwachung öffentlicher Plätze verstärkt werden.

Der Prozess vor dem Landgericht München hat nun ein wesentlich differenzierteres Bild der Ereignisse vom 12. September ergeben, das von der ursprünglichen, von den Ermittlungsbehörden gestreuten Version deutlich abweicht. Der Verdacht liegt nahe, dass die Staatsanwaltschaft Fakten verheimlicht oder falsch dargestellt hat, um der Law-and-order-Kampagne Auftrieb zu geben.

So stellte sich während der Verhandlung heraus, dass nicht die angeklagten Jugendlichen, sondern Brunner selbst den ersten Schlag ausgeteilt hatte. Nach Zeugenaussagen provozierte er die Schlägerei, als eigentlich alles schon hätte vorbei sein können.

Der Lokführer der S-Bahn berichtete beispielsweise, Brunner habe nach dem Aussteigen zu ihm gesagt: "Jetzt gibt's hier hinten Ärger." Daraufhin habe er seine Jacke und seinen Rucksack abgelegt und sei, so die Schilderung einer anderen Zeugin, tänzelnd in Boxstellung gegangen.

Die Beschuldigten gingen auch nicht auf Brunner zu, sondern "ganz normal" an ihm vorbei Richtung Treppenausgang. "Herr Brunner ist mit zwei Schritten auf die beiden jungen Männer zugegangen und hat zugeschlagen", sagte der S-Bahnfahrer. "Für mich war Brunner der Angreifer".

Einem anderen Zeugen zufolge soll Brunner zu den beiden Angeklagte vor seinem Schlag noch gesagt haben: "Ihr wollt's nicht anders". Eine 56-jährige Verwaltungsjuristin berichtete im Zeugenstand, Brunner habe sich dort wie ein Kampfsportler benommen: "Schlag, Kick, Schlag, Kick", so beschrieb die Frau die Begebenheit.

In ihrer Anklageschrift schreibt die Staatsanwaltschaft dann recht ungenau, Brunner sei "an den Folgen des Angriffs der Angeschuldigten" verstorben. Es besteht zwar kein Zweifel daran, dass die beiden Jugendlichen mehrfach heftig auf Brunner eintraten und er in diesem Zusammenhang verstarb. Allerdings wurde bis zur Verhandlung verschwiegen, dass Brunner an einer krankhaften Herzvergrößerung litt, von der er selbst nichts wusste. Der Gerichtsmediziner kam zu der Einschätzung, dass der Manager der Stresssituation der Auseinandersetzung nicht gewachsen war und womöglich überlebt hätte, wenn er nicht herzkrank gewesen wäre.

Im Prozess wurde auch die Situation der beiden Jugendlichen etwas beleuchtet. Wie so häufig in ähnlichen Fällen stammen sie aus einem schwierigen sozialen Umfeld. Sebastian L. war schon als Kind gesundheitlich angeschlagen und blieb in der Entwicklung zurück. Seine Eltern trennten sich, als er vier Jahre alt war, und er lebte daraufhin bei seiner Mutter, die immer mehr der Alkoholsucht verfiel. Auch in der Schule hatte er große Schwierigkeiten, schwänzte den Unterricht, erreichte mehrmals das Klassenziel nicht und flog schließlich ohne Abschluss von der Hauptschule. Schon mit 13 begann er zu trinken und mit 14 nahm er die ersten harten Drogen.

Schon früh, im Alter von elf Jahren, kamen Fachleute zur Einschätzung, dass Sebastian psychisch schwer krank sei. Auch sagte er von sich selbst, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu aggressivem Verhalten neige. So geriet er auch wiederholt wegen Diebstählen und Raub mit dem Gesetz in Konflikt.

Im Fall von Markus Sch. blieb vieles über die offenbar sehr problematischen Familienverhältnisse im Dunkeln, da er vor Gericht und gegenüber Psychiatern schwieg. Sicher ist jedoch, dass er extrem auf seinen älteren Bruder fixiert ist, der sich wegen Drogendelikten in Haft befindet. Auch er hatte massiv Suchtprobleme. Zwei Stunden nach der Tat hatte er noch 1,46 Promille Alkohol und Spuren von Cannabis im Blut. Sein Gang sei zwar sicher, aber seine Sprache verwaschen gewesen.

Im Fall Brunner wird einmal mehr deutlich, dass eine gesellschaftliche Entwicklung, in der die sozialen Bedürfnisse breiter Massen keine Beachtung finden, immer häufiger brutale Taten hervorbringt.

Auf Straftaten, die ihre Ursache in dem von der Regierungspolitik vorangetriebenen sozialen Niedergang breiter Schichten haben, reagieren Justiz, Regierung und ihnen ergebene Medien, indem sie das Ausmaß der Kriminalität deutlich überzeichnen und alle auch noch so bescheidenen Reformen des Strafrechts, die in den 70er Jahren mit dem Ziel der Resozialisierung von Straftätern, insbesondere von jugendlichen Straftätern, eingeführt wurden, über Bord werfen.

Die Reaktion der Politik besteht in weiteren Angriffen auf demokratische Rechte. Die Devise lautet, die Täter härter zu bestrafen, und nicht, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Statt der Prävention von Straftaten durch Verbesserung des gesellschaftlichen Umfelds steht das Wegsperren der Täter, möglichst lebenslang, auf der Agenda.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 01.09.2010
Brunner-Prozess: Verhandlung ergibt ein anderes Bild des Geschehens
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2010