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GLEICHHEIT/3479: Europäischer Gerichtshof prangert EU-Asylpolitik an


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Europäischer Gerichtshof prangert EU-Asylpolitik an

Von Martin Kreickenbaum
27. Januar 2011


Die EU-Asylpolitik verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg gegen die Menschenrechte. Die Behandlung von Asylbewerbern in Griechenland ist nach Ansicht der Richter "erniedrigend und unmenschlich", daher stellt auch die Überstellung von Asylbewerbern nach Griechenland eine klare Verletzung des Verbots erniedrigender Behandlung dar.

Das Gericht gab damit der Klage eines afghanischen Asylbewerbers statt und verurteilte Griechenland und Belgien zur Zahlung von insgesamt rund 25.000 Euro Schmerzensgeld. Es war das erste von 960 ähnlich gelagerten Verfahren, die den Europäischen Gerichtshof derzeit beschäftigen.

Das Urteil des Straßburger Gerichts richtet sich gegen die Asylpolitik der gesamten Europäischen Union und das so genannte Dublin-II-Abkommen. In diesem Abkommen aus dem Jahre 2003 wurde vereinbart, dass Flüchtlinge in das EU-Land zurückgeschoben werden, in das sie zuerst eingereist sind, da dieses für das Asylverfahren zuständig sei. Profitiert von dieser Vereinbarung haben vor allem die großen EU-Binnenstaaten in Mittel- und Nordeuropa wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Sie weisen Asylsuchende regelmäßig ab und deportieren sie in Staaten mit EU-Außengrenzen. Diese Staaten werden durch ihre EU-Mitgliedschaft einfach zu sicheren Drittstaaten erklärt, ohne Prüfung, ob dort ein faires Asylverfahren tatsächlich gewährleistet sei.

Die Richter in Straßburg erteilten dieser Praxis nun eine schallende Ohrfeige, indem sie die katastrophalen Zustände in den griechischen Flüchtlingszentren und Asylbehörden anprangerten. Sie erklärten die Haftbedingungen, denen Asylsuchende ausgesetzt sind, als unzumutbar und legten die "strukturellen Mängel" des griechischen Asylsystems offen.

Diese Bedingungen sind, so das Gericht, durch zahllose Berichte und Dokumentationen von Menschenrechtsorganisationen belegt. Zu diesen Organisationen zählen das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe (CPT) oder Amnesty International. Sie haben die unmenschlichen Bedingungen allen EU-Mitgliedsstaaten bekannt gemacht, weshalb eine Überstellung von Asylbewerbern nach Griechenland gleichfalls einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt.

Im konkreten Fall ging es um die Klage eines afghanischen Flüchtlings, der Anfang 2008 über den Iran und die Türkei nach Griechenland eingereist war, von dort aber weiter nach Belgien floh, wo er im Februar 2009 einen Asylantrag stellte. Das belgische Ausländeramt erklärte sich aber für nicht zuständig und ersuchte umgehend die griechischen Behörden, die Prüfung des Antrags zu übernehmen.

Obwohl die belgischen Behörden über die unmenschlichen Zustände in griechischen Flüchtlingslagern genau Bescheid wussten, ordneten sie im Mai 2009 die Abschiebung des Afghanen an. Daran hinderte sie auch nicht, dass die griechischen Behörden dem Ersuchen gar nicht geantwortet hatten. Dies wurde vielmehr als stillschweigende Billigung der Zurückschiebung betrachtet.

Ein Eilantrag gegen die Abschiebung beim belgischen Rat für Ausländerstreitsachen wurde abgelehnt, da keine "konkreten, mit der Rückführung verbundenen Schäden" nachgewiesen werden konnten, was auch gar nicht möglich gewesen wäre. Am 15. Juni wurde der Afghane daher abgeschoben und in Griechenland noch am Flughafen inhaftiert. Drei Tage lang wurde er mit 20 Mitgefangenen in einen Raum gepfercht. Toilettengangzeiten waren streng reglementiert, Hofgänge an der frischen Luft ganz verboten. Es gab nur wenig zu essen, schlafen musste er auf dem nackten Boden oder schmutzigen, alten Matratzen.

Am 18. Juni wurde er zunächst auf freien Fuß gesetzt und stand dann buchstäblich auf der Straße. Er hatte nun zwar einen Asylbewerberausweis in der Tasche, aber keinerlei Informationen darüber, an welche Stelle er sich wenden musste. Er bekam keine Unterkunft zugewiesen und keine Mittel, selbst die notwendigsten Dinge zum Leben zu erwerben. So war er auf Almosen von Anwohnern und der Kirche angewiesen. Ein Asylverfahren wurde von den griechischen Behörden erst gar nicht in Angriff genommen.

Daher versuchte er mit einem gefälschten Pass erneut Griechenland zu verlassen, wurde aber an der Grenze festgenommen. Der Flüchtling wurde in das gleiche Haftzentrum neben dem Flughafen gebracht, wo er schon zuvor eingesperrt war. Zusätzlich wurde er jetzt aber auch noch von den Polizisten geschlagen. Beinahe wäre er nach Afghanistan abgeschoben worden, was nur seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof verhinderte. Aus Afghanistan war er geflohen, weil er als Dolmetscher für die internationalen Besatzungstruppen gearbeitet hatte und von Talibanmilizen deswegen Morddrohungen erhalten hatte.

Das Gericht erkannte zwar an, "dass der wachsende Zustrom von Einwanderern und Asylsuchenden die Staaten an den EU-Außengrenzen derzeit stark belastet, und dass deren Aufnahme an großen internationalen Flughäfen die Staaten vor "erhebliche Schwierigkeiten stellt", jedoch habe Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Verbot von Folter und erniedrigender Behandlung festlegt, unbedingte Gültigkeit. Die Situation in den griechischen Flüchtlingszentren und bei den Asylbehörden verstößt aber in eklatanter Weise gegen diesen Grundsatz.

Für die Flüchtlinge gibt es keine Dolmetscher, so dass sie in der Regel nicht einmal erfahren, warum und wie lange sie inhaftiert werden. Eine Haftdauer von mehreren Monaten ist keine Seltenheit. Sie haben praktisch keine Möglichkeit, einen regulären Asylantrag zu stellen.

Die meisten Flüchtlingslager am griechisch-türkischen Grenzfluss Evros bestehen aus ehemaligen Lagerhallen, in die Gitter eingezogen wurden, um Zellen abzutrennen, und die hoffnungslos überfüllt sind. Unbegleitete Minderjährige, Familien, Frauen und Männer werden wahllos zusammengepfercht. Nicht einmal genug Betten für alle Flüchtlinge sind vorhanden, und die hygienischen Verhältnisse stinken zum Himmel.

In einigen Lagern gibt es nicht genug Lebensmittel für die Gestrandeten, eine medizinische Versorgung ist unbekannt. An der Grenze werden Flüchtlinge von den Grenzschützern mit Schüssen verjagt und auch in die dortigen Minenfelder getrieben. Seit November 2010 beteiligt sich auch eine schnelle Eingreiftruppe der EU-Grenzschutzagentur Frontex an der Jagd auf die Migranten.

Ab April soll nun sogar ein drei Meter hoher Grenzzaun die Grenze zur Türkei sichern. Die Festung Europa wird hier nicht nur sichtbar sondern auch zur tödlichen Falle. Erst vor zehn Tagen sind wieder 22 Flüchtlinge im Mittelmeer nahe der griechischen Insel ertrunken, als ihr Boot Schiffbruch erlitt.

Im November 2010 hatte das Antifolterkomitee des Europarates schwere Vorwürfe gegen die griechischen Behörden erhoben und zahlreiche Fälle von Misshandlungen und Folter in den Flüchtlingslagern dokumentiert. Auch andere Organisationen wie das UNHCR, CPT, Amnesty International, Human Rights Watch, Pro Asyl und Welcome to Europe dokumentieren seit einiger Zeit die menschenverachtenden Zustände in den griechischen Lagern. Dennoch fahren die EU-Staaten mit ihrer unmenschlichen Politik fort, die Flüchtlinge nach Griechenland zurückzuschieben. Dabei wird immer wieder auf das Dublin-II-Abkommen verwiesen und Griechenland attestiert, ein sicherer Drittstaat zu sein.


Dublin-II-Abkommen

Das Dublin-Abkommen trat 1997 in Kraft und wurde 2003 durch das Dublin-II-Abkommen ersetzt, dem alle EU-Mitgliedsstaaten plus Island, Norwegen und die Schweiz unterworfen sind. Mit dem Abkommen entledigen sich vor allem die großen und reichen EU-Binnenstaaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien ihrer Pflicht, Flüchtlingen Schutz zu gewähren und Asylverfahren durchzuführen.

Stattdessen wird die praktisch die gesamte Last des Flüchtlingsschutzes den Mitgliedsstaaten mit EU-Außengrenzen aufgebürdet. Dies sind neben Griechenland vor allem die osteuropäischen Länder, denen nicht nur der politische Wille, sondern schlichtweg die notwendigen finanziellen Mittel fehlen, einen funktionierenden Flüchtlingsschutz aufzubauen.

Von Anfang an verfolgte das Dublin-II-Abkommen das Ziel, vor allem in die lückenlose Überwachung der Grenze zu investieren und Grenzposten zu verstärken und mit technischem Equipment wie Wärmebildkameras, Bewegungsmelder und CO2-Sensoren auszurüsten. Daneben entstand ein richtiger Wettbewerb um das restriktivste Asylsystem, um den Flüchtlingsstrom auf andere EU-Staaten abzulenken.

Deutschland, das von diesem System profitiert, konnte durch das Dublin-II-Abkommen in den letzten Jahren fast ein Drittel der Asylanträge als "offensichtlich unbegründet" ablehnen, da jeweils ein anderer EU-Mitgliedsstaat als zuständig galt. 2009 wurden von deutschen Ausländerbehörden über 9.000 Rücknahmeersuchen gestellt, die in der großen Mehrzahl der Fälle auch bewilligt wurden. Nur im Falle Griechenlands stoppten deutsche Verwaltungsgerichte die Deportation, so dass 2009 nur zehn Prozent der über 2.000 Rücknahmeersuchen nach Griechenland auch tatsächlich vollstreckt wurden. Neben Griechenland sind vor allem Ungarn und Polen Zielländer von Rücknahmeersuchen aus Deutschland.

Doch auch in Ungarn und Polen sind die Bedingungen für die Flüchtlinge nicht besser als in Griechenland. In Ungarn hetzt die nationalistisch-konservative Regierung gezielt gegen Migranten und die Minderheit der Roma. Erst vor kurzem wurde das Asylgesetz verschärft. Asylbewerber können dort nun bis zu zwölf Monaten inhaftiert werden, auch wenn ihnen keine andre Straftat zur Last gelegt wird, als dass sie um Asyl ersucht haben. Elf neue, geschlossene Flüchtlingslager wurden errichtet. Aus Ungarn berichten Flüchtlingsorganisationen, dass Asylsuchende in den Lagern mit Medikamenten ruhiggestellt werden.

Durch das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes, das bindend ist, steht die EU-Kommission nun unter Zugzwang. Die EU-Kommissarin für Justiz und Inneres, Cecilia Malmström, erließ nach dem Richterspruch eine Verlautbarung, in der es heißt, dass der Urteilsspruch "die dringliche Notwendigkeit eines gemeinsamen europäischen Asylsystems zeigt und die EU ihre Mitgliedsstaaten dabei unterstützen muss, ihren Verpflichtungen bei der Gewährleistung des internationalen Flüchtlingsschutzes nachkommen zu können". Sie schlug auch vor, in Notsituation das Dublin-II-Abkommen befristet auszusetzen. An der Verordnung selbst will aber auch sie festhalten.

Ein Sprecher Malmströms erklärte, jeder Asylsuchende müsse "die gleichen Rechte und Möglichkeiten bekommen, egal in welchem EU-Land er ankommt". Doch von einem solcherart gemeinsamen Asylsystem ist die EU weit entfernt. Im Ministerrat, in dem die Entscheidungen letztlich getroffen werden, wahren vor allem die einflussreichen Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Großbritanniens eifersüchtig ihre Interessen.

Diese Länder weigern sich, einen Ende 2010 von Malmström vorgelegten Vorschlag zu unterstützen, der einheitliche Asylverfahrensrichtlinien und Aufnahmebedingungen in der EU vorsieht. Den führenden EU-Ländern sind selbst die dort beschriebenen, weiterhin sehr restriktiven Regelungen zu "asylfreundlich". Die Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP) im Europaparlament, der die meisten Regierungsparteien dieser Länder angehören, fasste ihre Kritik am Malmström-Konzept in klare Worte. In ihrer Erklärung heißt es: "Es wäre nicht hilfreich, wenn Garantien für Schutzbedürftige einseitig und umfassend verbessert würden." Stattdessen wird dafür plädiert "bewährte Verfahrenskonzepte, wie Flughafenverfahren und beschleunigte Verfahren" beizubehalten, um den "Missbrauch von Asylsystemen zu verhindern".

Demnach soll nicht das Recht auf Asyl gestärkt werden, sondern die Grenzschutzagentur Frontex. Sie soll ihr Einsatzgebiet vom Mittelmeer auf Ost- und Südosteuropa ausdehnen, um vor allem Flüchtlinge, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, "umgehend in ihr Herkunftsland zurückzuführen". Die Erklärung der EVP enthält auch das Konzept, das vor einigen Jahren schon vom damaligen britischen Premierminister Tony Blair und dem ehemaligen deutschen Innenminister Otto Schily (SPD) vorgelegt wurde. Es sieht die Schaffung von Flüchtlingslagern in den Heimatländern und in Drittstaaten in Nordafrika, Osteuropa und Zentralasien vor.

Nichts spricht also dafür, dass die EU wegen des Straßburger Urteils ihr menschenverachtendes Asylsystem aufgeben wird. Vergangenen Mittwoch schlug der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, Zurückschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland für ein Jahr auszusetzen. Doch dieser Vorstoß ist keineswegs ein humanitärer Akt, wie de Maizière es darstellt, sondern er dient langfristig alleine der Beibehaltung der restriktiven Asylpolitik.

Von der Regelung werden nun zwar aktuell etwa tausend Flüchtlinge profitieren, denen eine Abschiebung nach Griechenland unmittelbar drohte, und deren Asylverfahren nun in Deutschland durchgeführt wurde. Aber an der grundsätzlichen Praxis des Dublin-II-Abkommens hält das Innenministerium unverändert fest.

In einer Erklärung des Innenministeriums heißt es: "Deutschland ist nach wie vor der Auffassung, dass auch Griechenland ein sicherer Drittstaat für Asylbewerber ist. Mit der Entscheidung wird deshalb nicht das Dublin-System als solches in Frage gestellt." Das Ministerium geht dabei davon aus, dass innerhalb eines Jahres substantielle "Verbesserungen in Griechenland erreicht werden können".

Doch davon kann keine Rede sein. In Griechenland fehlt es den Flüchtlingen an allem. Es gibt in den Unterkünften gerade mal tausend Plätze, und noch über 50.000 Asylverfahren sind anhängig. Den Ausländerbehörden fehlt es an geschultem Personal und an Dolmetschern. Gültige Rechtsverfahren existieren noch gar nicht. In Wirklichkeit will De Maizière mit seinem einjährigen Abschiebemoratorium vor allem einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zuvorkommen.

Ähnlich wie bei dem Fall des afghanischen Dolmetschers, der beim Europäischen Gerichtshof geklagt hatte, beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Klage eines kurdischen Irakers, der gegen seine drohende Abschiebung nach Griechenland Beschwerde eingereicht hatte. Das Gericht hat bei der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass es die beschönigende Sichtweise der Zustände in Griechenland nicht teilt, die das Innenministerium bislang stets verbreitet hat. Eine erfolgreiche Klage des Irakers würde dabei unter Umständen einen erheblichen Gewinn an Rechtsschutz für die betroffenen Flüchtlinge bedeuten.

Am Dublin-II-Abkommen soll nicht gerüttelt werden, und das zeigt den unmenschlichen Charakter der europäischen Flüchtlingspolitik. Die herrschende Klasse in der EU schreckt selbst dann nicht vor dem eklatanten Bruch elementarer Menschenrechte zurück, wenn er nicht mehr nur still und heimlich passiert, sondern höchstrichterlich attestiert wird.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 27.01.2011
Europäischer Gerichtshof prangert EU-Asylpolitik an
http://www.wsws.org/de/2011/jan2011/asyl-j27.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2011