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GLEICHHEIT/3622: Ungarns Parlament beschließt autoritäre Verfassung


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Ungarns Parlament beschließt autoritäre Verfassung

Von Markus Salzmann
22. April 2011


Ungarns rechts-konservative Regierung unter Viktor Orban hat am Montag mit ihrer Zweidrittelmehrheit eine neue Verfassung verabschiedet, die zum Januar 2012 in Kraft tritt. Sie verabschiedet sich von demokratischen Grundsätzen und schafft die Grundlage für ein autoritäres Regime.

Dem Entwurf der Regierungskoalition aus Orbans Bürgerbund (Fidesz) und der Christlich-demokratischen Volkspartei (KDNP) stimmten 262 Abgeordnete zu. 44 Abgeordnete der rechtsextremen Partei Jobbik stimmten dagegen, ein Parlamentarier enthielt sich. Die oppositionellen Sozialisten (MSZP) und die Grünen (LMP) blieben der Abstimmung fern.

Die derzeitige Verfassung aus dem Jahr 1949 war 1989 nach dem Zusammenbruch des stalinistischen Regimes nach westlichem Vorbild verändert worden. Nach dem Wahlsieg von Fidesz vor einem Jahr hatte Orban dann eine neue Verfassung angekündigt, die er "als Vollendung der Revolution in den Wahlkabinen" bezeichnete.

Ungarn, das gegenwärtig den Ratsvorsitz in der EU führt, gibt sich damit einen rechtlichen Rahmen, in dem nationalistische und religiöse Gesichtspunkte bestimmend sind. Der Verfassungstext trieft von christlich-fundamentalistischer und nationalistischer Ideologie. Fidesz bezeichnet sie als "Nationales Glaubensbekenntnis". Ungarische Juristen warnen davor, ihre Bedeutung zu unterschätzen.

Gott, Christentum, König, Krone und der Stolz auf die tausendjährige Geschichte Ungarns sind in der neuen Verfassung als rechtsverbindliche Maßstäbe verankert. Die Text beruft sich dabei auf das "historische" Erbe. Ernsthaften Beobachtern ist klar, dass dieses "historische" Erbe auf die faschistische Diktatur des Reichsverwesers Miklos Horthy von 1920 bis 1945 anspielt. Orban erklärte in einer Rede an die Nation, mit der Verfassung werde das Ende der Phase eingeleitet, in der "das Ungarntum systematisch unterdrückt" wurde.

Obwohl nach massiven Protesten das Mehrfachwahlrecht für kinderreiche Familien nicht Gesetz wurde, hält sich die Verfassung offen, dies nachträglich einzuführen. "Im Interesse künftiger Geschlechter", heißt es darin, "kann es nicht als Verletzung des gleichen Wahlrechts gelten, wenn ein fundamentales Gesetz Familien, in denen es ein minderjähriges Kind gibt, dessen Mutter ein weiteres Wahlrecht zusichert."

Die neue Verfassung vertritt den Anspruch, alle Ungarn unabhängig von ihrem Wohnort zu vertreten, also auch diejenigen, die seit Generationen in den Nachbarländern Rumänien, Serbien oder der Slowakei leben. Damit legt sie den Grundstein für künftige Spannungen mit den Nachbarländern.

Die Verfassung baut die Macht von Premierminister Orbans weiter aus. Er beherrscht nach Umbildung des ungarischen Verfassungsgerichts, der Einführung eines restriktiven Mediengesetzes und der Installierung des Fidesz-Vizevorsitzenden Pal Schmitt als Staatspräsidenten faktisch alle Machtstränge des Landes.

Die Möglichkeiten, über ein Referendum auch nur ansatzweise politischen Entscheidungen entgegenzutreten, werden erheblich reduziert. Ein Volksbegehren kann generell nicht mehr durch die Bevölkerung initiiert werden, sondern nur durch eine Mehrheit des Parlaments. Ein Referendum zu Verfassungsänderungen oder zur Wahlgesetzgebung ist gänzlich ausgeschlossen.

Mit der neuen Verfassung kann Fidesz jede nachfolgende Regierung de facto aus dem Amt treiben. Ein sogenannter Haushaltsrat kann den vom Parlament beschlossenen Staatshaushalt per Veto annullieren. Gleichzeitig kann der Staatspräsident das Parlament auflösen, falls das Land nicht termingerecht einen Staatshaushalt hat. Staatschef und Haushaltsrat werden dabei länger von Fidesz kontrolliert, als die Legislaturperiode dauert. Die drei Mitglieder des Haushaltsrates werden vom Parlament für neun Jahre gewählt, und Fidesz-Vize Schmitt ist noch bis 2015 Staatspräsident.

Zahlreiche so genannte "Eckgesetze" zementieren die Macht Orbans weiter. Sie können nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen oder geändert werden. Die Partei kann demnach Gesetze verabschieden, die kaum mehr zu ändern sind.

Am weitreichendsten ist die Beschneidung der Befugnisse des Verfassungsgerichtes. Künftig darf nicht mehr jeder Ungar vor diesem Gericht klagen, auch Kommunen ist dieser Weg verschlossen. Nur der Staatspräsident, die Regierung oder eine Gruppe aus mindestens einem Viertel der Parlamentarier darf die Überprüfung von Gesetzen durch das Verfassungsgericht verlangen.

In Fragen des Staatshaushalts und der Steuern haben die Verfassungsrichter im Grunde keine Kompetenzen mehr. Die Richter am höchsten Gericht Ungarns können darüber hinaus nach ihrer Amtszeit wiedergewählt werden, was bisher nicht möglich war. Damit sollen, wie dies bereits in den Medien und Behörden der Fall ist, auch in der Justiz die oberen Positionen dauerhaft mit Fidesz-Leuten besetzt werden.

Damit verfügt Orban über die gesetzlichen Voraussetzungen, um weitere drastische Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen auf den Weg zu bringen.

Bereits die Vorgängerregierung unter dem Sozialisten Ferenc Gyurcsany hatte ein rigides Sparprogramm aufgelegt, um den Forderungen des Internationalen Währungsfond und der EU nachzukommen. Dies trug maßgeblich zur Abwahl der Gyurcsany-Regierung bei und ermöglichte Orban einen Erdrutschsieg bei den Parlamentswahlen. Um die rechte Politik fortzusetzen, baut Orban nun mittels der neuen Verfassung ein halb-diktatorisches Regime auf.

Die Proteste gegen die Verfassung halten sich in Grenzen. In Budapest kam es zwar zu mehreren Demonstrationen gegen die Regierung, doch diese werden größtenteils von der MSZP dominiert. Dabei befürchtet die Oppositionspartei vor allem, dauerhaft von der Macht verbannt zu werden. Auch während ihrer Regierungszeit hatte es zahlreiche Einschränkungen demokratischer Rechte gegeben.

Die Kritik aus den Reihen der EU ist äußerst zurückhaltend. Zwar äußerten sich einige Vertreter "besorgt" über die Verfassung, aber führende europäische Politiker melden sich dazu kaum zu Wort. Fidesz ist Mitglied der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch die deutschen Unionsparteien CDU und CSU gehören. Orban ist Vizechef der EVP. Das ungarische Mediengesetz und die neue ungarische Verfassung wurden bisher von der EVP verteidigt.

Dies macht deutlich, dass sich die Entwicklung in Ungarn nicht nur auf dieses Land beschränkt. Alle europäischen Regierungen sind dabei, die Folgen der internationalen Wirtschaftskrise durch drastische Sparmaßnahmen auf die breite Masse der Bevölkerung abzuwälzen. Das lässt sich nicht mit demokratischen Methoden durchführen.

Dass der Aufbau autoritärer Strukturen in ganz Europa Anhänger findet, macht ein Kommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von Reinhard Olt deutlich. Nachdem das Blatt zunächst recht detailliert die Inhalte der Verfassung beschreibt, verteidigt Olt sie vehement gegen Kritik: "Nirgendwo sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass sich die Neuerungen nicht in Übereinstimmung mit den europäischen Grundwerten befänden." Vielmehr verwandele sie das "ehedem schwammige Verfassungsrecht in klares" und schaffe "damit eine Grundlage für effizienteres Regieren".


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Quelle:
World Socialist Web Site, 22.04.2011
Ungarns Parlament beschließt autoritäre Verfassung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2011