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GLEICHHEIT/6022: Berlin vor 80 Jahren - Das "Zigeunerlager" 1936


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Berlin vor 80 Jahren: Das "Zigeunerlager" 1936

Von Carola Kleinert und Andy Niklaus
12. August 2016


Am 2. August wurde der Internationale Gedenktag an den Mord der Nationalsozialisten an Roma und Sinti begangen, dem bis zu einer halben Million Menschen in Europa zum Opfer fielen. Allein in Auschwitz-Birkenau fanden mehr als 20.000 Sinti und Roma den Tod, die letzten 3000 wurden in der Nacht vom 2. August 1944 vergast.

Nur am Rande beachtet wurde ein weiterer Gedenktag zwei Wochen zuvor in Berlin, der dennoch bedeutsam ist: Am 16. Juli erinnerten Angehörige von Roma und Sinti an das lange vergessene "Zigeunerlager" in Berlin-Marzahn, das die Nazis vor 80 Jahren errichtet hatten.

Wenige Wochen vor Beginn der Olympischen Spiele 1936 trieben die Polizeitruppen des NS-Regimes Roma und Sinti in der ganzen Stadt und der Umgebung zusammen und deportierten sie in ein Zwangslager am Stadtrand, das sie zynisch "Zigeuner-Rastplatz" nannten.

Oft wird als Grund für die Internierung das Ziel Hitlers genannt, pünktlich zur Sommerolympiade 1936 eine "zigeunerfreie" Stadt zu präsentieren. Allerdings lagen die Pläne für diese Aktion schon länger vor. Die Polizei konnte nach Listen vorgehen, die das Wohlfahrtsamt Berlin und die Bezirksämter schon spätestens ab 1934 angelegt hatten. Zum Jahreswechsel 1935/36 unterstützte auch das Rassenpolitische Amt und die NSDAP den Plan.

Schließlich empfahl Reichsinnenminister Wilhelm Frick in einem Runderlass vom 6. Juni 1936 zur "Bekämpfung der Zigeunerplage", "von Zeit zu Zeit bezirksweise oder für ganze Landesteile Razzien auf Zigeuner zu veranstalten". Zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei bereits Fakten geschaffen. Die ersten Roma- und Sinti-Familien wurden schon im Mai gezwungen, auf ein Feld am Rand der Berliner Rieselfelder nahe dem städtischen Friedhof zu ziehen, wo sie in einer ausgedienten Baracke des Reichsarbeitsdiensts, ohne Wasser- und Stromanschluss, leben sollten.

Am 16. Juli 1936, ab vier Uhr morgens, begann die erste große Verhaftungswelle. Über 600 "Zigeuner" oder "Zigeunermischlinge" wurden an diesem Tag nach Berlin-Marzahn gebracht. Aufgrund der kriminalpolizeilichen Kategorie "Zigeuner" bzw. nach "Zigeunerart herumziehende" Personen wurden auch Familien zwangsumgesiedelt, die nicht zu den Sinti und Roma gehörten. Konnten sie ihre "arische Rasse" nachweisen, durften sie - wenn auch unter strengen Auflagen - das Lager wieder verlassen.


"Zigeuner-Rastplatz"

Die "fahrenden" Roma und Sinti wurden mitsamt Wohnwagen umgesiedelt, die Familien aus den Mietwohnungen und Häusern hatten dagegen keine Unterkunft. Sie waren gezwungen, unter den Wohnwagen der anderen, hinter aufgehängten Decken, Schutz vor der Witterung zu suchen. Diejenigen, die Arbeitsstellen hatten, wurden arbeitslos und mussten sich schließlich wie alle anderen Insassen als Zwangsarbeiter ausbeuten lassen.

Die Menschen litten unter den elenden Lebensbedingungen und katastrophalen hygienischen Zuständen, wie nur zwei Latrinen und drei Wasserstellen für zwischenzeitlich bis zu 800 Internierte, die im Winter einfroren. Die Rieselfelder in unmittelbarer Nähe verpesteten regelmäßig die Luft und verseuchten das Wasser eines nachträglich gebauten Brunnens. Im März 1939 litten fast vierzig Prozent der Internierten unter Krätze. Darüber hinaus grassierten Scharlach, Diphterie und Tuberkulose.

Nur mit polizeilicher Genehmigung durften die Sinti und Roma das mit Polizei und Wachhunden und später auch Stacheldraht kontrollierte Lager verlassen. Sie waren der rücksichtslosen Willkür der Bewacher ausgesetzt. Schläge, Tritte und schwere Bisswunden durch die Wachhunde gehörten ebenso zum Lageralltag wie die über allem schwebende Bedrohung, jederzeit ins Konzentrationslager deportiert zu werden.

Anfänglich begründeten die NS-Beamten ihre Aktion damit, sie wollten gegen "Asoziale" und "Kriminelle" vorgehen und nutzten damit die jahrhundertealten Vorurteile gegen "Zigeuner". Später schoben sie rassenideologische Kriterien in den Vordergrund und ließen von "Rassebiologen" Untersuchungen und Vermessungen vornehmen. Geleitet wurden diese von Robert Ritter, Leiter der Rassehygienischen Forschungsstelle (RHF) in Berlin, sowie seiner wissenschaftlichen Assistentin Eva Justin, die nach dem Zweiten Weltkrieg ungehindert ihre Karrieren in Frankfurt/Main fortsetzen konnten.

Die Roma und Sinti verloren dagegen die deutsche Staatsbürgerschaft, erhielten Eheverbot, wurden zwangssterilisiert und Opfer medizinischer Experimente.


Der Weg nach Auschwitz

Nach dem Ende der Olympiade und insbesondere mit Kriegsbeginn verschärfte sich die Situation im "Zigeunerlager". 1938 wurden im Zuge der reichsweiten "Aktionen gegen Asoziale" die meisten Männer in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert, die Frauen, Kinder und Alten blieben zurück. Nach Himmlers Auschwitzerlass vom Dezember 1942 begannen die Deportationen ins Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Nur zwei, von den Rassebiologen als "reinrassig" bewertete Sinti-Familien wurden für Experimente zurückbehalten.

Die meisten der Lagerinsassen starben in den Gaskammern. Zu den nach Auschwitz Deportierten gehörten auch der 2001 verstorbene Sinti und langjährige Landesverband-Vorsitzende Deutsche Sinti und Roma in Berlin-Brandenburg Otto Rosenberg und seine Familie. Otto, der als Neunjähriger 1936 ins Lager eingeliefert wurde, war in Berlin aufgewachsen und hatte die Schule besucht. Er gehörte zu den Versuchspersonen der Rasseforscher Ritter und Justin und überlebte als nahezu einziger seiner Familie Auschwitz und weitere Konzentrationslager. Das "Zigeunerlager" schildert er in seinem Buch "Das Brennglas".

Das Marzahner Lager war eines der ersten solcher Einrichtungen. Im Unterschied zu den frühen Konzentrationslagern in Dachau, Ravensbrück, Oranienburg oder auch im Berliner Columbia-Haus in Tempelhof, in die politische Gegner, vor allem Tausende Mitglieder von KPD, SPD und Gewerkschaften gesperrt wurden, wurde erstmals eine ganze Bevölkerungsgruppe nach sozialen, ethnischen und später auch rassischen Kriterien ausgesondert und an einem Ort zusammengepfercht. Es war gewissermaßen ein Probelauf für die späteren Ghettos und Konzentrationslager, in denen Millionen Juden, Angehörige von Minderheiten und Kriegsgefangene aus ganz Europa geschunden und ermordet wurden.

Im Jahr 1936 nutzte das NS-Regime die Razzien auf "Zigeuner", um den Staatsapparat aufzurüsten und gegen die "inneren Feinde" in der Bevölkerung zu stärken. Mit Erlass vom 17. Juni verfügte Hitler die Zusammenführung der Kriminal- und Politischen Polizei der verschiedenen Länder mit der ideologischen Stoßtruppe SS und ernannte Heinrich Himmler zum "Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei". Die "Zigeuner"-Aktion war ein erster Test für den zentralisierten und ideologisierten Polizei- und Gestapoapparat, aus dem später das Reichssicherheitshauptamt hervorging.

Die "inneren Feinde" des Hitler-Regimes waren hauptsächlich die Arbeiter, deren Widerstand gerade in Berlin trotz Zerschlagung ihrer Organisationen immer wieder aufflackerte. Anfang 1936 kam es zur Wiederbelebung der Widerstandstätigkeit in einigen Betrieben, und die meisten Belegschaften ließen die Nazis bei den Vertrauenleutewahlen abblitzen. Es gab nach Berichten von Zeitzeugen und Gestapo-Protokollen auch Streiks, so im Werk Auto-Union in Berlin-Spandau zu Beginn der Olympiade, als die NS-Betriebsführer die Löhne kürzen wollten.


Roma und Sinti nach 1945

Bei Kriegsende wurden die im Marzahner Lager zurückgebliebenen zwei Dutzend Sinti von der Roten Armee befreit und 1949 das Lager geschlossen.

In beiden Teilen Deutschlands fand man sich nur zögernd zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen an den Sinti und Roma bereit. In der sowjetisch besetzten Zone, der späteren DDR, ermöglichten die Behörden ab Mai 1946 manchen Sinti und Roma, sich als "Opfer des Faschismus" anerkennen zu lassen. Allerdings kam dies nur jenen zugute, die den Nachweis eines festen Wohnsitzes und einer Beschäftigung erbringen konnten.

In der Bundesrepublik lehnte noch 1956 der Bundesgerichtshof (BGH) Entschädigungen für Sinti und Roma mit der Begründung ab, es habe sich bis 1943 ausschließlich um kriminalpolitische Verfolgungsgründe gehandelt. Erst Ende 1963 revidierte der BGH diese Entscheidung, wenn auch nur teilweise. Nun hieß es, dass in "Einzelfällen" rassenideologische Motive "mitursächlich" für die Verfolgung und Ermordung ab 1938 gewesen seien.

Noch bis 1983, wie der Zentralrat der Roma und Sinti beklagte, praktizierte das Bundeskriminalamt ihre polizeiliche Sondererfassung .

Schließlich beschloss der Bundestag 1985, vierzig Jahre nach Ende des Kriegs, Sinti und Roma als rassisch Verfolgte durch das Naziregime anzuerkennen und ihre Vernichtung als Völkermord einzustufen.

Im Dezember 2011 wurde auf Initiative des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg auf dem Gelände des ehemaligen "Zigeuner-Rastplatzes" ein Ort der Erinnerung eingerichtet.

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Quelle:
World Socialist Web Site, 12.08.2016
Berlin vor 80 Jahren: Das "Zigeunerlager" 1936
http://www.wsws.org/de/articles/2016/08/12/sint-a12.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2016

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