Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE


GLEICHHEIT/6783: NRW-Landtag verschärft Polizeigesetz und Regeln der Abschiebehaft


World Socialist Web Site
Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

NRW-Landtag verschärft Polizeigesetz und Regeln der Abschiebehaft

Von Elisabeth Zimmermann
18. Dezember 2018


Am 12. Dezember verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das verschärfte Polizeigesetz des Landes. Obwohl Zehntausende gegen das umstrittene Gesetz demonstriert [1] hatten, stimmte neben den Regierungsparteien CDU und FDP auch die SPD für das Gesetz. Die AfD enthielt sich, nur die Grünen lehnten es ab.

Das Gesetz beseitigt grundlegende demokratische Rechte und legt die Grundlagen für den Aufbau eines Polizeistaats. Es ist darauf ausgerichtet, Widerstand gegen Sozialabbau, Militarismus und Staatsaufrüstung im Keim zu ersticken.

Der SPD reichten ein paar kosmetische Änderungen am ursprünglichen Entwurf, um dem Gesetz zuzustimmen. So wird der schwammige Begriff der "drohenden Gefahr" jetzt etwas genauer umschrieben. Damit Menschen präventiv, also bevor sie ein Verbrechen begangen haben, in Haft (sogenannten Unterbringungsgewahrsam) genommen werden dürfen, müssen nun bestimmte schwere Straftaten drohen, die konkret aufgezählt werden.

Dennoch sind der staatlichen Willkür keine Grenzen gesetzt. Bisher konnte ein Mensch maximal 48 Stunden inhaftiert werden, wenn er verdächtigt wurde, er wolle ein Verbrechen begehen. Nach dem neuen Polizeigesetz ist dies nun 14 Tage lang möglich, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt, und kann um weitere 14 Tage verlängert werden. Zur Identitätsfeststellung konnte die Polizei bisher einen Menschen maximal 12 Stunden lang festhalten, nach dem neuen Polizeigesetz sind es bis zu sieben Tage.

Das neue Polizeigesetz erleichtert auch die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und ermöglicht das Überwachen von verschlüsselten Messengerdiensten wie Whatsapp durch den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern. Diese Maßnahmen stellen eine schwerwiegende Einschränkung demokratischer Grundrechte dar.

Sie richten sich vor allem gegen soziale und politische Proteste. Fast alle sozialen Bewegungen der jüngsten Zeit - von streikenden Lehrern und Amazon-Beschäftigten in den USA bis zu den "Gelben Westen" in Frankreich - haben sich unabhängig von den bestehenden Gewerkschaften und Parteien über soziale Netzwerke organisiert und ausgetauscht.

Am selben Tag, an dem er das neue Polizeigesetz verabschiedete, verschärfte der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD auch die Regeln für die Abschiebehaft in NRW.

Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive können in Zukunft bis zu 24 Monaten in den Landeseinrichtungen untergebracht werden und sollen möglichst nicht mehr auf Städte und Kommunen verteilt werden. Bisher betrug die Höchstdauer für die Unterbringung in den lagerähnlichen Einrichtungen sechs Monate.

NRW lehnt zwar die von der Großen Koalition im Bund vereinbarten "Ankerzentren" ab. Doch das ist nur ein Streit um Namen. Wie in den "Ankerzentren" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sollen auch in den nordrhein-westfälischen "Landesunterkünften" Flüchtlinge und Asylsuchende solange festgehalten werden, bis sie abgeschoben werden können.

Das hat unter anderem zur Folge, dass Kinder darin festgehaltener Menschen keine Schule besuchen dürfen, obwohl es in Deutschland eine Schulpflicht und damit auch das Recht für jedes Kind auf Schulbesuch gibt. Flüchtlingshilfeorganisationen und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR hatten erst vor einigen Jahren durchgesetzt, dass dieses Recht auch für Flüchtlingskinder und Kinder von Asylsuchenden gilt. Nun wird dieses Recht durch die Hintertür wieder abgeschafft.

Mit den verschärften gesetzlichen Regelungen verschlechtert sich auch die Lage der Menschen in der Abschiebehaftanstalt Büren bei Paderborn, der bisher bundesweit größten Abschiebehaftanstalt mit 140 Plätzen. Die Kapazität soll auf 175 Plätze ausgebaut werden. Über die menschenunwürdigen Zustände in dieser Anstalt hatte die World Socialist Web Site bereits Anfang Mai berichtet [2]. Aufgrund der unhaltbaren Bedingungen war es immer wieder zu verzweifelten Protestaktionen der dort eingesperrten Menschen gekommen.

So nahm sich laut Angaben des Vereins "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren" am 4. Juni ein 41-jähriger Mann aus Georgien, der in der Abschiebehaftanstalt in Isolationshaft gehalten worden sein soll, das Leben. Der Sprecher des Vereins, Frank Gockel, forderte die sofortige Schließung der Isolierhaftabteilung. Er kritisierte, dass der psychisch kranke Mann nicht in einem Krankenhaus untergebracht worden war.

"Die Abschiebehaftleitung wusste, dass er schwer krank war. Es lag ein psychiatrisches Gutachten vor, dass seine Reiseunfähigkeit bestätigte", erklärte Gockel der Presse. "Wie so oft bescheinigte zwar ein vom Gesundheitsamt ausgefertigtes zweites Gutachten auf Anordnung der Ausländerbehörde, dass er doch reisefähig wäre, jedoch war eindeutig, dass er psychisch schwer erkrankt war."

Es ist bekannt, dass Haft und insbesondere Isolationshaft Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder bitterer Not geflohen sind und abgeschoben werden sollen, noch tiefer in die Verzweiflung triebt. Trotzdem werden solche Maßnahmen durch die neuen gesetzlichen Regelungen verschärft und erweitert.

So sind jetzt in der Abschiebhaftanstalt Büren nur noch Mobiltelefone ohne Kamerafunktion zulässig. Bargeld ist verboten. Abschiebehäftlinge dürfen nicht mehr mit Journalisten sprechen. Wer wiederholt gegen diese Vorschriften verstößt, wird mit weiteren Einschränkungen bei der Handy- und Internetnutzung bestraft.

Außerdem soll es weitere Sanktionen gegen sogenannte Gefährder und Störer geben. Für sie kann beispielsweise die Ruhezeit - die Zeit, in der sie in ihren Zellen eingesperrt sind - auf bis zu 16 Stunden am Tag ausgedehnt werden. "Normale" Lagerinsassen dürfen sich bis zu 15 Stunden am Tag außerhalb ihrer Zelle auf dem Gelände der Abschiebehaftanstalt bewegen.

Besonders infam und grausam ist das neue "Zugangsverfahren" für Menschen, die neu in die Abschiebehaftanstalten aufgenommen werden. Sie können bis zu einer Woche lang in Einzelhaft unter weitgehendem Ausschluss ihrer Bewegungsfreiheit beobachtet werden. Diese folterähnliche Maßnahme soll der Anstaltsleitung angeblich die Einschätzung erleichtern, ob die Menschen gefährlich sind. "Schließlich wisse man ja nicht, mit wem man es zu tun habe", wird ein Anstaltsleiter in einem Pressebericht zitiert.

Wie im Bund gibt auch in den Bundesländern die rechtsextreme AfD in der Flüchtlingspolitik den Ton an, obwohl sie von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt und gehasst wird. Dabei sind den Angriffen auf die verwundbarsten Teile der Arbeiterklasse keine Grenzen gesetzt.

Der Spiegel berichtet in seiner jüngsten Ausgabe von einem 73-seitigen Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Horst Seehofer, der die Vorschriften über Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam erneut drastisch verschärft. So soll eine "erweiterte Vorbereitungshaft" eingeführt werden, wenn ein Ausländer "das Abschiebungsverfahren umgeht oder behindert", weil er z.B. seine Identität nicht offenlegt.

Auch bei leichteren Straftaten sollen schnellere Abschiebungen ermöglicht werden. Wenn Abzuschiebende nicht aktiv mithelfen, Ausreisepapiere (einen neuen Pass) zu bekommen, sollen ihnen die Sozialleistungen gekürzt werden. Wegen des Platzmangels in den Abschiebehaftanstalten sollen Abzuschiebende auch in normalen Strafvollzugsanstalten untergebracht werden, obwohl das nach geltendem Recht verboten ist. Darüber hinaus soll für Straftäter generell ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot gesetzlich verankert werden.

Zur Durchführung und Überwachung dieser und ähnlicher Maßnahmen wurde in der vergangenen Woche ein siebenköpfiges Referat mit dem monströsem Namen "Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr, Rückführung von Gefährdern" gebildet, das in dieser Frage auch die Fachaufsicht über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernehmen soll.


Anmerkungen:
[1] https://www.wsws.org/de/articles/2018/12/10/dues-d10.html
[2] https://www.wsws.org/de/articles/2018/05/03/buer-m03.html

*

Bitte senden Sie Ihren Kommentar an: sgp[at]gleichheit.de

Copyright 2018 World Socialist Web Site - Alle Rechte vorbehalten

*

Quelle:
World Socialist Web Site, 18.12.2018
NRW-Landtag verschärft Polizeigesetz und Regeln der Abschiebehaft
https://www.wsws.org/de/articles/2018/12/18/nrwe-d18.html
Sozialistische Gleichheitspartei
Vierte Internationale (SGP)
Postfach 040 144, 10061 Berlin
Telefon: (030) 30 87 27 86, Telefax: (032) 121 31 85 83
E-Mail: sgp[at]gleichheit.de
Internet: www.wsws.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang