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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1645: Ad ACTA oder Vom "Recht am geistigen Eigentum"


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5 - Mai 2012
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Ad ACTA
oder: Vom "Recht am geistigen Eigentum"

Von Klaus Engert



16.000 in München, 6.000 in Berlin, 2.000 in Köln, 1.500 in Dortmund - der weltweite Aktionstag gegen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, zu deutsch: Handelsabkommen gegen Produktpiraterie) am 9. Februar übertraf in Deutschland alle Erwartungen.


In über 60 Städten fanden Aktionen und Demonstrationen mit insgesamt über 50.000 Teilnehmenden statt. National wie international war die Resonanz auf den Aufruf zum Protest überwältigend. Aber meist griffen die Proteste deutlich zu kurz, ebenso wie die jetzt im Rahmen der allerorten laufenden Wahlkämpfe zu beobachtenden Profilierungsversuche der Piraten und der Grünen in Sachen Urheberrecht.


Worum geht es?

ACTA ist gedacht als Ergänzung (teilweise Verschärfung) bereits bestehender Abkommen zum Schutz des sog. Urheberrechtes, wie z.B. TRIPS - TRIPS ist das "Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums" und bildet Anhang 1C des WTO-Abkommens. ACTA bezieht sich nicht, wie man meinen könnte, ausschließlich auf das sog. "geistige Eigentum", sondern auf "Produktpiraterie" in sämtlichen Bereichen - von der gefälschten Markenjeans bis zum kostenlosen Download "geschützter" Inhalte, seien es Musikstücke, Texte oder Filme.

Die Proteste im Februar richteten sich allerdings in erster Linie gegen die möglichen Auswirkungen von ACTA auf die "Freiheit" im Internet. Dieser Teil des Abkommens trägt den Titel "Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld". Kurz gesagt geht es darum, wie weit Provider im Netz gesetzlich gezwungen werden können, Informationen über ihre Kunden herauszugeben, Sperren einzurichten und ähnliches mehr, sowie darum, wer für was haftbar gemacht werden kann.

Anzumerken ist, dass der Text des Abkommens sehr allgemein bleibt. Kostprobe aus Artikel 27:

"Eine Vertragspartei kann in Übereinstimmung mit ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihre zuständigen Behörden dazu ermächtigen, einem Online-Diensteanbieter gegenüber anzuordnen, einem Rechteinhaber unverzüglich die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Abonnenten offenzulegen, dessen Konto zur mutmaßlichen Rechtsverletzung genutzt wurde, falls dieser Rechteinhaber die Verletzung eines Marken-, Urheber- oder verwandten Schutzrechts rechtsgenügend geltend gemacht hat und die Informationen zu dem Zweck eingeholt werden, diese Rechte zu schützen oder durchzusetzen. Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindert werden und dass - in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei - Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden."

Ähnlich schwammig ist der gesamte Text gehalten.

Unbestreitbar öffnet das Abkommen die Tür zum überwachten und reglementierten Netz ein Stück weiter. Und natürlich ist es so, dass die Maßnahmen und Techniken, die jetzt zum "Schutz des geistigen Eigentums" eingeführt werden, im Bedarfsfall auch zu anderen Zwecken, zum Beispiel der politischen Überwachung, benutzt werden können. Sich dagegen zu wenden, ist notwendig.

Verschwörungstheorien sind dennoch fehl am Platz. In erster Linie geht es schlicht um Geld. Das belegt das obige Zitat in seinem letzten Satz schlagend: Alles darf man machen, solange man den Handel nicht behindert. Für das Kapital ist das Internet etwas ganz Simples: eine Maschine, mit der man Geld noch schneller verdienen und transferieren kann. Überwachung im Netz dagegen findet im Zweifelsfall eher mit einem Bundestrojaner oder Ähnlichem statt.


Das Urheberrecht

Um die Zwickmühle, in der die Interessengruppen stecken, die ACTA durchgesetzt haben, wirklich zu verstehen, muss man etwas in die Geschichte zurückgehen. Das Urheberrecht ist relativ jung. Bis zur Erfindung des Buchdrucks im Mittelalter gab es keinen Schutz geistigen Eigentums: Man konnte ein Buch abschreiben und die Kopie verkaufen. Mit der Musik war es ebenso. Bis in die Neuzeit galt es als völlig normal und sogar gelegentlich als erwünscht, wenn beispielsweise ein Komponist das musikalische Thema eines Kollegen paraphrasierte oder neu interpretierte.

Erst mit der Entwicklung von Vervielfältigungstechniken wie dem Buchdruck oder - sehr viel später - der Schallplatte änderte sich die Lage: Der Buchdrucker, der unter Umständen dem Autor ein Honorar bezahlt hatte, wollte einen Schutz gegen Raubkopien, der Plattenproduzent ebenso. Das "geistige Eigentum" wurde zur Ware, und die Warengesellschaft benötigte seinen Schutz aus Verwertungsgründen. Nicht von ungefähr wurde in Frankreich gleich nach der bürgerlichen Revolution, die den Industriekapitalismus einläutete, 1791 und 1793 eine "Propriété littéraire et artistique" (Literarisches und künstlerisches Eigentum) gesetzlich eingeführt. In England wurde ein Gesetz über Buchrechte bereits 1710 erlassen, in Preußen bzw. im Deutschen Bund 1837 ein Schutz für Urheberrechte eingeführt. Bis 1965 galt in Deutschland übrigens das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1901.

1952‍ ‍einigte man sich auf ein Welturheberrechtsabkommen; seit den 90er Jahren wurden dessen Bestimmungen kontinuierlich verschärft.

Hintergrund ist, dass mit der technischen Entwicklung das Kopieren und Verbreiten entsprechender Produkte bzw. Inhalte immer einfacher wurde. Kopierer, Tonband, Kassettenrekorder, Videorekorder, CD, DVD, USB-Stick, Verbreitung über das Netz - die Möglichkeiten vervielfachten und vereinfachten sich. Und da wären wir wieder bei der Zwickmühle:

Auf der einen Seite hat das Kapital einen unstillbaren Drang, die entsprechende Hard- und Software in möglichst großer Zahl unter die Leute zu bringen - und die benutzen sie dann auch. (Der eine oder die andere erinnert sich vielleicht noch an die hitzigen Debatten um Kopierschutztechniken bzw. GEMA-Abgaben, wenn die entsprechenden Produkte auf den Markt kamen.)

Auf der anderen Seite untergraben die verlockenden Möglichkeiten zum (fast) kostenlosen Kopieren in anderen Geschäftsbereichen die Basis für die schönen Profite, die das Urheberrecht eigentlich garantieren soll. Da kommt dann die Gesetzesmaschinerie in Gang. Denn wenn einen Kapitalisten etwas richtig in Harnisch bringt, dann das, dass er etwas kostenlos herausrücken soll. Diesem Dilemma sollen immer schärfere gesetzliche Eingriffe und Kontrollen zu Leibe rücken.


Der Protest greift zu kurz

Unter denen, die jetzt gegen ACTA demonstriert haben, sind die Kritiker des heutigen Urheberrechts zahlreich. Doch die meisten stellen dieses Urheberrecht nicht grundsätzlich in Frage. Die Piratenpartei hat das soeben bewiesen: Als im Handelsblatt zu Ostern 100 mehr oder weniger Prominente eine Kampagne für das Urheberrecht und gegen die Piratenpartei lostraten, versicherte diese eilfertig, man plane einen "Runden Tisch" mit allen Beteiligten, und verwies auf einen Parteitagsbeschluss von 2011. In diesem heißt es, man gehe "grundsätzlich davon aus, dass unser Urheberrecht für jeden funktionieren kann", es sei lediglich "vernünftig und zeitgemäß (zu) reformieren".

Ähnlich die Grünen: Als der Vorschlag, die Schutzfristen auf fünf Jahre zu verkürzen, beim letzten Bundesparteitag auf heftigen Protest stieß, ruderten sie eilig zurück und verlangten, unterschiedliche Modelle zu "prüfen", dasselbe galt für die ominöse Kulturflatrate, von der niemand weiß, wie sie funktionieren soll.

Alle diese Vorschläge verfehlen den Kern der Sache. Zum einen gibt es in Wirklichkeit so etwas wie eine individuelle Urheberschaft nicht. Das ist ein historisch relativ spät aufgetauchtes Konstrukt. Die individuelle Hervorbringung einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Leistung ist in erster Linie das Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses - eine Erkenntnis, die übrigens weit zurückreicht.

Der frühscholastische Philosoph Bertrand von Chartres formulierte 1120 das Gleichnis von den "Zwergen, die auf den Schultern von Riesen sitzen", womit er darauf hinweisen wollte, dass ohne die vorausgegangenen Generationen und Individuen der "Zwerg" von heute nicht den weiten Blick hätte. Mit diesem Bild illustrierte er auch das gewissermaßen quantitative Verhältnis zwischen individueller Leistung und dem kollektiven kulturellen Erbe.

Zum anderen verkennen die Positionen von Piraten und Grünen, dass man in einer kapitalistischen Warengesellschaft, die das individuelle Eigentum als konstitutives Element führt, nicht einfach das Urheberrecht beschränken kann, ohne den Kapitaleignern den Profithahn abzudrehen. Das rührt an die Grundfesten der herrschenden Ordnung. Wenn man erst einmal die weitergehende Frage stellt, ob es denn so etwas wie "geistiges Eigentum" überhaupt gibt und ob es eine Berechtigung hat, stößt man zwangsläufig auf die nächste Frage, nämlich die, wie es denn sonst so mit der Berechtigung des Privateigentums steht.

Unter diesem Aspekt könnten die Proteste gegen ACTA über ihr kurzfristiges Ziel hinaus, nämlich die Verhinderung der Ratifizierung des Abkommens, eine grundsätzliche Debatte befördern, nämlich die über das kollektive Eigentum. Da sind wir doch gerne dabei.

Übrigens: Dass das Urheberrecht, das in seinen Anfängen mit dem Naturrecht begründet wurde, nicht die Selbstverständlichkeit ist, als die sie die meisten Menschen heute gedankenlos hinnehmen, zeigt sich an bestimmten verbliebenen indigenen Gemeinschaften, die es nicht kennen und deren (kollektives) Wissen dadurch schamlos ausgebeutet werden kann und auch wird. Sie kämpfen am konsequentesten gegen Abkommen wie ACTA.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 5, 27.Jg., Mai 2012, Seite 3
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2012