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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2389: Mit 550 Euro durch den Monat?


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 6 · Juni 2019
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Mit 550 Euro durch den Monat?
Ausbildungsvergütung unter der Armutsgrenze

von Manfred Dietenberger


Beginnen Schulabgänger eine Berufsausbildung, ist dies der Start in ein neues Leben. Bisher nur Taschengeldempfänger, halten sie die erste Ausbildungsvergütung vielleicht noch für viel Geld. Rasch stellt sich Ernüchterung ein, sie merken, vom ersten eigenen "Einkommen" können sie weder eine eigene Wohnung mieten, noch unabhängig von den Eltern auf eigenen Beinen stehen. Das ist skandalös, aber nicht neu: "Brauchst du 'nen billigen Arbeitsmann, schaff dir einen Lehrling an", war schon vor 50 Jahren eine der Parolen der Lehrlingsbewegung.

Aus Lehrlingen wurden inzwischen Auszubildende (Azubis), aber auch heute reicht die Ausbildungsvergütung hinten und vorne nicht zur Existenzsicherung. Was Lehrlinge derzeit bekommen, ist von Branche zu Branche und auch regional sehr unterschiedlich. Ein angehender Maurer z.B. bekommt derzeit eine Ausbildungsvergütung von bundesweit durchschnittlich 1159 Euro.

Mit durchschnittlich 1088 Euro Ausbildungsvergütung liegen auch Mechatroniker noch an der Spitze. Im statistischen Keller treffen wir Azubis im Friseur- (584 Euro) und Schornsteinfegerberuf (518 Euro) an. In thüringischen Kfz-Werkstätten wid man im ersten Lehrjahr mit 610 Euro abgespeist, in Baden-Württemberg liegt der Tarifsatz bei 819 Euro. In Brandenburg gibt es im dritten Lehrjahr nur 660 Euro, 300 Euro weniger als in Baden-Württemberg.

Dank der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) veröffentlichten Erhebung wissen wir darüberhinaus: Nur jeder fünfte Auszubildende kommt auf eine monatliche Ausbildungsvergütung von 1050 Euro oder mehr; etwas mehr als die Hälfte erhält zwischen 800 und 1050 Euro, ein Viertel weniger als 800 Euro. Pauschal lässt sich sagen, dass es die höchsten Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst gibt. Die rote Laterne leuchtet im Westen für die Azubis im Handwerk; im Osten für die in der Landwirtschaft.

In einer wachsenden Anzahl nichttarifgebundener Betriebe werden jedoch häufig, und bislang ganz legal, deutlich niedrigere Vergütungen gezahlt. Denn nichttarifgebundene Betriebe dürfen die Azubitarife um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Dort, wo die Vergütung besonders niedrig ist, sind die Abbrecherquoten extrem: Im Friseurhandwerk etwa starten pro Jahr durchschnittlich etwas mehr als 10.000 Jugendliche eine Ausbildung, etwa 5.000 halten bis zur Prüfung durch.

Es überrascht nicht wirklich, dass gerade in den Branchen, in denen die Ausbildung am kostenintensivsten ist (hauptsächlich in der Industrie) und die Auszubildenden am wenigsten Profit erwirtschaften, die Ausbildungsvergütungen am höchsten sind. Das ist so, weil sie dort von mitgliederstarken Gewerkschaften erkämpft oder ausgehandelt wurden. Die niedrigsten Ausbildungsvergütungen gibt es in den kleinen, kaum oder gar nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieben.


Die Organisationsschwäche der Gewerkschaften in diesem Bereich darf jedoch nicht länger zu Lasten der Auszubildenden gehen. Deshalb fordert der DGB seit Jahren neben dem Mindestlohn auch eine Mindestausbildungsvergütung. Den Mindestlohn gibt es inzwischen, bekanntlich weder in auskömmlicher Höhe noch für alle. Aber der findet auf Azubis keine Anwendung, da es sich um ein sogenanntes Bildungsverhältnis, nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.

Auf Druck der Gewerkschaften vereinbarte die GroKo im Koalitionsvertrag, eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz zu verankern. Das Gesetz sollte bis zum 1.August 2019 beschlossen werden und zum 1.Januar 2020 in Kraft treten. Nun hat das Bundeskabinett erstmals eine solche Mindestausbildungsvergütung beschlossen.

Die Debatte darum ähnelt stark der Auseinandersetzung um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vor über fünf Jahren. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) jammert erwartungsgemäß: "Eine solche Mindestausbildungsvergütung wird besonders kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen belasten."

Insgeheim lacht er sich ins Fäustchen. Nach dem neuen Gesetz ist ab 2020 eine Mindestausbildungsvergütung von sage und schreibe 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr vorgesehen. Dieser Basiswert soll bis 2023 in drei Stufen auf 620 Euro steigen. Die Vergütungen für das zweite, dritte und vierte Lehrjahr sollen durch prozentuale Aufschläge von 18,35 bzw. 40 Prozent auf das jeweilige Basisjahr ermittelt werden. Im Jahr 2023 mit einem Basiswert von 620 Euro wäre demnach mit einer Ausbildungsvergütung von 868 Euro im vierten Lehrjahr zu rechnen.

Unter dem Vorwand des Schutzes der Tarifautonomie wurde überdies eine Hintertür eingebaut, nämlich die Möglichkeit, dass Betrieben die neuen Vergütungen auch unterschreiten können, sollten sich die Tarifpartner auf eine niedrigere Vergütung im Tarifvertrag einigen.

Dies, und dass "die neuen Regelungen nicht auf laufende Ausbildungsverträge Anwendung finden" lässt die Herzen der Unternehmervertreter hoch schlagen. Davon erhoffen sich "Sozialpartner" und Politik eine höhere Tarifbindung. Der DGB zahlt für diesen Kompromiss einen hohen Preis. Nach seinen eigenen Schätzungen würden selbst bei einer Mindestvergütung von 635 Euro im ersten Jahr gerade mal 162.000 von rund 1,3 Millionen Auszubildenden profitieren.

Es war nicht zuletzt das gute persönliche Verhältnis des Arbeitgeberpräsidenten Kramer zum DGB-Vorsitzenden, das den faulen Kompromiss ermöglicht hat. Damit hat sich Hoffmann indes ziemlich weit von der eigenen Basis entfernt: Der letzte DGB-Bundeskongress hatte vor einem Jahre eine Mindesthöhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen beschlossen, das waren damals 635 im ersten Ausbildungsjahr sowie 696 und 668 Euro in den Folgejahren.

Hoffmann ließ sich nun auf 515 Euro für das erste Lehrjahr runterhandeln, dafür akzeptierte Kramer die moderaten Erhöhungen im zweiten und dritten Jahr. Hoffmann sozialpartnerte also ohne bzw. gegen sein Mandat, während Kramer sich vor seiner Zustimmung noch den Segen von Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer geben ließ. Das war deshalb wichtig, weil ein Großteil der beruflichen Ausbildung im Handwerk stattfindet, zu dem auch die Branchen gehören, die zum Teil deutlich weniger als 500 Euro an ihre Azubis zahlen.

Als Orientierung wie hoch eine Mindestausbildungsvergütung zu sein hätte, seien folgende Eckpunkte genannt: Die Armutsgefährdungsgrenze liegt bei 1064 Euro, die Pfändungsgrenze bei 1140 Euro, Warenkorbberechnungen für ein existenzsicherndes Leben kommen auf 1000-1200 Euro.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 6, 34. Jg., Juni 2019, S. 9
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juni 2019

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