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VORWÄRTS/1381: Verzicht auf Klassenkampf


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 17/18 vom 17. Mai 2018

Verzicht auf Klassenkampf

von Tarek Idri


Vor mehr als 80 Jahren wurde zwischen der nach rechts driftenden Industriegewerkschaft SMUV und den ArbeitgeberInnen ein Friedensabkommen geschlossen, dass den MEM-ArbeiterInnen jegliche Kampfmittel nahm.


Die Schweiz hat ihren Wohlstand der guten "Sozialpartnerschaft", der Kollaboration zwischen ArbeitgeberInnen und Arbeiterschaft, dem erfolgreichen "Sonderfall Schweiz" zu verdanken. So lautet ein Mythos, der bis heute das Verhältnis zwischen den Klassen in der Schweiz prägt. Mit dem Friedensabkommen in der Metall- und Maschinenindustrie von 1937 sei eine neue Phase der Sozialpartnerschaft eingeläutet worden. Aber stimmt dies wirklich?

Bis 1930 streikten die Arbeitenden der Schweiz etwa gleich oft und lang wie in anderen Ländern Europas. Im Gegensatz zu anderen Ländern fanden aber Tarifverträge bzw. Gesamtarbeitsverträge (GAVs) wenig Verbreitung. Ein erster Aufschwung konnte 1917 bis 1920 verzeichnet werden. In dieser Zeit heftigster Arbeitskämpfe gelangten deutlich mehr GAVs zum Abschluss als zuvor, allerdings wurden sie mehrheitlich in kleineren Betrieben durchgesetzt. Dem kämpferischen Holzarbeiterverband etwa, der anfangs Mai 1919 mit einem landesweiten Streik die 48-Stundenwoche erreichte, drängten die Schreinermeister eine kollektive Regelung geradezu auf. Bei den Grossunternehmen und im Exportsektor wurden GAVs von den UnternehmerInnen hingegen strikt abgelehnt.


Kommunistenhasser Ilg

Die Arbeitskämpfe gingen im Laufe der 20er Jahre deutlich zurück. In der ersten Hälfte des Jahrzehnts streikten 10.000, in der zweiten Hälfte 3.600 ArbeiterInnen im Durchschnitt. Nach dem Landesstreik von 1918 bauten die Gewerkschaften ihre Kampfhaltung stetig ab. Unter dem Vorwand der kommunistischen Unterwanderung wurden radikalere Strömungen regelmässig ausgeschlossen. 1927 fügte sich der Eisenbahnerverband kampflos einem Gesetz, das Beamten den Streik verbot. Im gleichen Jahr strich der Schweizerische Gewerkschaftsbund den Klassenkampf aus den Statuten. Die Industriegewerkschaft SMUV begann für eine absolute Friedenspflicht einzutreten mit dem Vorwand, die UnternehmerInnen seien nur an GAVs interessiert, die alle Streiks ausschliessen.

Durch den Wirtschaftsaufschwung in den 30er Jahren, der insbesondere durch die Aufrüstung bedingt wurde, wurden Lohnerhöhungen und GAVs wieder zur Diskussion gestellt. Die UhrenarbeiterInnen stellten 1936 Lohn- und Ferienforderungen. Da die ArbeitgeberInnen sich auch nach Verhandlungen zu Eingeständnissen weigerten, traten schliesslich 700 UhrenarbeiterInnen im Frühjahr 1937 in den Streik. Man befürchtete einen "zweiten Landesstreik". Vom Bundesrat wurde daraufhin ein Abkommen vorgelegt, das neben Arbeitsfrieden und Schiedsgerichtsbarkeit allgemeine Richtlinien über Ferien und Lohnerhöhungen enthielt. Der Streik wurde beendet. Die SMUV-Leitung versuchte in der Folge, Kampfmassnahmen zu unterdrücken und durch Verhandlungen ihre Ziele zu erreichen.

Der SMUV-Präsident und notorische Kommunistenhasser Konrad Ilg und der Chef des Arbeitgeberverbandes der Maschinenindustrie (ASM) Ernst Dübi begannen im Geheimen, über ein neues System gegenseitiger Beziehungen zu verhandeln. Die Vereinbarung wurde danach den Verbänden vorgelegt. Von der SMUV und einigen gelben Gewerkschaften wurde sie gebilligt und nachdem beinahe ein weiterer Streik ausgebrochen war, sah sich auch der ASM zum Einlenken gezwungen: Am 19. Juli 1937 wurde das sogenannte Friedensabkommen abgeschlossen. Es erfasste knapp 50.000 ArbeiterInnen in über 150 Betrieben. Das Abkommen beinhaltete ein mehrstufiges Schlichtungsverfahren, allerdings auch den vollständigen Verzicht auf Streik und jegliche Kampfmassnahmen durch eine absolute Friedenspflicht. Ein normativer Teil etwa mit Bestimmungen über Löhne fehlte.


Auf Treu und Glauben

Durch das Verfahren via eine Schlichtungsstelle und den Verzicht auf jegliche Kampfmassnahmen hatten die IndustrieunternehmerInnen auf ganzer Linie gewonnen: Ein Schlichtungsverfahren bedingt, dass beide Konfliktparteien der Vermittlung zustimmen. Da der Arbeiterschaft weitere Kampfmittel fehlten, konnten die Firmen jegliche Forderungen sowie die Einigung durch die Schlichtungsstelle ablehnen.

Das Abkommen war kein Arbeitsvertrag und kein Tarifvertrag. In ihr finden sich weder Abmachungen über die Arbeitsbedingungen noch solche über die Arbeitslöhne. Es war ein Abkommen "auf Treu und Glauben", worin lediglich die Zuversicht ausgedrückt wurde, dass die UnternehmerInnen die Löhne so gut wie möglich den Verhältnissen anpassen sollten. Die EigentümerInnen der Schweizer Metall- und Maschinenindustrie widersetzten sich jahrelang, auch nach dem Abschluss des Arbeitsfriedens, jeglichen Versuchen, in der Branche Gesamtarbeitsverträge einzuführen. Noch 1944 erklärte der Direktor der Maschinenfabrik Oerlikon: "Der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages in der Maschinenindustrie kommt nicht in Frage."


Friedhofsruhe im Land

Nun fehlte also nicht nur ein GAV in der Maschinen- und Metallindustrie, es konnte auch keiner erkämpft werden. Konrad Ilg begründete den Abschluss des Abkommens vor der sozialdemokratischen Presse damit, die Exportindustrie dadurch "so stark wie möglich werden zu lassen". Die UnternehmerInnen nannten es eine "Gratisreklame für die schweizerische Industrie im Ausland".

Die schärfsten KritikerInnen des Friedensabkommen waren die KommunistInnen: Beim Abkommen handelt es sich nicht um einen Frieden im Bereich der Arbeit, sondern um eine Friedhofsruhe im Lager der ArbeiterInnen. Sie bezeichneten es als "Verzicht auf den Klassenkampf" und als "Burgfrieden", als "Klassenfrieden mit den schlimmsten Feinden des schaffenden Volkes". "Winken Bundesratssessel?", rätselte die noch nicht verbotene KP Schweiz ironisch. Auch aus den Reihen der Sozialdemokratie kam vereinzelt Kritik - allerdings kein Widerstand - gegen das Manöver des SMUV. SP-Präsident Hans Oprecht nannte es einen Rückfall in vergangene Zeiten.

Die sehr kämpferischen, weil kommunistisch beeinflussten ArbeiterInnen der Basler Chemieindustrie bekamen von ihren Vorgesetzten 1943 ebenfalls ein Friedensabkommen angeboten. Sie lehnten ab und verlangten einen richtigen Gesamtarbeitsvertrag. Angesichts des zunehmenden Widerstands und der Streiks waren die Chemieherren schliesslich gezwungen, 1945 den ersten wichtigen Gesamtarbeitsvertrag in der Industrie zu unterzeichnen.

Noch einige Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg konnte sich der Geist des Arbeitsfriedens nicht durchsetzen. 1946 streikten so viele ArbeiterInnen wie seit über einem Vierteljahrhundert nicht mehr. Beinahe 500 GAVs konnten in jenem Jahr abgeschlossen werden, im Jahr zuvor gut 300. In den Nachkriegsjahren bis 1960 setzte sich diese Vertragsform endgültig durch. Allerdings führten die darin enthaltenen Friedensklauseln - nach dem Vorbild des Friedensabkommens - und der stärkere Einbezug der Gewerkschaften in Entscheidungsprozesse zu einem raschen Rückgang der Streiks und der Kampfbereitschaft der Arbeitenden. Die einsetzende Periode der Hochkonjunktur tat ihr Übriges.

Der Arbeitsfrieden diente dem Interesse der Besitzenden, indem er die Stellung der schweizerischen Wirtschaft auf dem Weltmarkt stärken sollte. Die Verbindung zwischen der geringen Streiktätigkeit und dem steigenden Wohlstand im Land konnte erfolgreich ins kollektive Gehirn der Bevölkerung eingebrannt werden. Real gab es diesen Zusammenhang nicht, wie Vergleiche mit Ländern mit häufigeren Arbeitskonflikten gezeigt haben. Im Unterschied zu den Arbeitskämpfen am Ende des Ersten Weltkriegs, die ihren Höhepunkt im Landesstreik von 1918 fanden, ist die Kampfphase nach 1945 in Vergessenheit geraten.

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 17/18 - 74. Jahrgang - 17. Mai 2018, S. 12
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2018

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