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VORWÄRTS/1452: USA verstärkt Aggression gegen Kuba


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 09/10 vom 21. März 2019

USA verstärkt Aggression gegen Kuba

von Siro Torresan


Die Regierung von US-Präsident Donald Trump verschärft die Blockade gegen Kuba, indem sie Titel III des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes teilweise ab dem 19. März in Kraft gesetzt hat. Die kubanische Regierung behält sich das Recht vor, angemessen auf diese neue Aggression zu reagieren.


Das Weisse Haus ermöglicht ab dem 19. März den eigenen Staatsbürger*innen, vor US-Gerichten gegen etwa 200 kubanische Unternehmen Klage einzureichen, die jetzt das Eigentum auf der Insel kontrollieren, das vor Jahrzehnten von der revolutionären Regierung verstaatlicht wurde. Mitte April, so US-Aussenminister Mike Pompeo, werde das Thema erneut aufgegriffen und möglicherweise geändert. Gemeint ist damit wohl eine weitere Verschärfung. In seiner Mitteilung über Twitter heisst es weiter: "Wir müssen Kuba zur Rechenschaft ziehen". Alle US-Kläger*innen sollten die Vermögenswerte zurückfordern, die von der kubanischen Regierung beschlagnahmt wurden. "Geschäfte mit Kuba zu machen ist den Handel mit beschlagnahmtem Eigentum nicht wert", so Pompeo.


Absurde Vorwürfe der Yenkis

Die wiederholte Aggression der USA kommt nicht überraschend. Bereits am 16. Januar 2019 gab das Aussenministerium der Vereinigten Staaten die Entscheidung bekannt, die Anwendung von Teil III des Helms-Burton-Gesetzes für nur 45 Tage auszusetzen. Neu daran ist, dass das Gesetz für nur 45 Tage ausser Kraft gesetzt wurde. Bisher hatten alle US-Präsidenten seit 1996, einschliesslich Trump in den Jahren 2017 und 2018, die Anwendung von Teil III immer wieder für jeweils sechs Monate ausgesetzt. In seiner Erklärung vom 17. Januar nennt das Aussenministerium der Republik Kuba den Grund dieser neuen US-Strategie: Die USA kündigte an, eine "sorgfältige Überprüfung durchzuführen, (...) unter Berücksichtigung der nationalen Interessen der Vereinigten Staaten und der Bemühungen um einen beschleunigten Übergang zur Demokratie in Kuba, und Elemente einzubeziehen wie die brutale Unterdrückung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch das Regime und seine unentschuldbare Unterstützung für die zunehmend autoritären und korrupten Regime Venezuelas und Nicaraguas".

Wie absurd die Vorwürfe der US-Regierung gegenüber Kuba in Sachen Menschenrechte und Grundfreiheiten sind, zeigt ein aktuelles Beispiel: Am 24. Februar fand in Kuba ein Referendum über eine neue Verfassung statt, die am 2. Dezember 2018 von der Nationalversammlung als Entwurf angenommen worden war. Rund 9,3 Millionen Kubaner*innen über 16 Jahre waren wahlberechtigt. Laut Abstimmungsergebnis nahmen 84,4 Prozent der Berechtigten an der Abstimmung teil. Davon stimmten 86,85 Ja, sprich für die neue Verfassung, 9 Prozent (706.400 Stimmen) sagten Nein, 2,54 Prozent legten einen leeren Stimmzettel ein, während 1,68 Prozent ungültig waren. Doch viel wichtiger war der vorangegangene, monatelange Prozess: Von der Erarbeitung eines neuen Verfassungstextes, seiner Diskussion in der Nationalversammlung, bis zur Information der Bevölkerung und der Erörterung in 133.681 Versammlungen im Wohnbezirk, am Arbeitsplatz, in den Schulen, Universitäten und mit den Bauer*innen. Insgesamt beteiligten sich 8,9 Millionen Bürger*innen einschliesslich im Ausland lebende Kubaner*innen. Es wurden 1,7 Millionen Veränderungsvorschläge gemacht, die zu einer umfassenden Überarbeitung des Vorschlags führten, der nun durch eine Volksabstimmung mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.


Ziel: Regierungssturz In Havanna

Doch zurück zum Helms-Burton-Gesetz, das 1996 in Kraft trat. Es wurde eingeführt, um die 1962 offiziell auferlegte Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade gesetzlich festzuhalten und zu verschärfen. Dies mit der Absicht, die kubanische Regierung zu stürzen und dem Land ein Regime im Sinne der Regierung der Vereinigten Staaten aufzuerlegen. Das Gesetz besteht aus vier Teilen und wird seit seiner Verkündung angewendet. Zu den zentralen Zielen des Helms-Burton-Gesetzes gehört es, Kubas wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Beziehungen zu Drittländern zu behindern sowie seine Fähigkeit und Möglichkeit zu beeinträchtigen, Direktinvestitionen von ausländischem Kapital für seine Entwicklung anzuziehen.

Diesem Zweck sind die Teile III und IV des Gesetzes ausdrücklich gewidmet. Teil III legt die Ermächtigung für US-amerikanische Staatsbürger*innen fest, vor den Gerichten der Vereinigten Staaten Ansprüche gegen alle Ausländer*innen geltend zu machen, die mit US-Eigentum "handeln", das in Kuba verstaatlicht wurde. Das Gesetz beruht auf zwei elementaren Lügen: erstens der Vorstellung, dass die Verstaatlichungen, die kurz nach dem Sieg der Revolution durchgeführt wurden, unrechtmässig oder unangemessen gewesen seien. Und zweitens, dass Kuba eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA darstelle, was völlig absurd ist. Was die Verstaatlichungen betrifft, ist folgendes von Bedeutung: Sie wurden unter gesetzlichem Schutz durchgeführt, unter strikter Einhaltung der Verfassung und unter Befolgung des Völkerrechts. Alle Verstaatlichungen sahen Prozesse einer gerechten und angemessenen Entschädigung vor, welche die Regierung der Vereinigten Staaten nicht in Betracht ziehen wollte. Kuba hat mit anderen Ländern wie Spanien, der Schweiz, Kanada, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich, die heute in Kuba investieren, globale Entschädigungsvereinbarungen getroffen und eingehalten.


Den Reichtum entreissen

Was geschieht konkret mit dem Inkrafttreten von Teil III des Helms-Burtons-Gesetzes? In einer Erklärung vom 4. März schreibt das kubanische Aussenministerium: "Als Folge davon würden die Kubaner gezwungen sein, den Beschwerdeführern aus den USA das Haus, in dem sie wohnen, das Gebiet, auf dem ihre Gemeinde erbaut wurde, den Boden, auf dem sie Landwirtschaft betreiben, die Schule, die ihre Kinder besuchen, das Krankenhaus oder die Poliklinik, in der sie medizinisch behandelt werden, den Betrieb, in dem sie arbeiten, oder den Ort, in dem sie ein privates Geschäft betreiben, zurückzugeben oder sie dafür auszuzahlen und zusätzlich noch für die subventionierten Dienstleistungen bei Elektrizität, Wasser und Kommunikation, die der Bevölkerung zugutekommen." Kurz: Den Kubaner*innen soll der Reichtum des Landes, die Infrastruktur, das Ackerland, die Industrien, die Mineralien, das Energiepotenzial und die Grundlagen für die Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie Dienstleistungen für die Bevölkerung entrissen werden. "Das ist ein Anspruch, der nur in den Köpfen jener nachvollziehbar ist, die Kuba als einen Kolonialbesitz betrachten. Wie das Helms-Burton-Gesetz verfügt, könne die Wirtschaftsblockade nur aufgehoben werden, wenn all diese Ziele erfüllt worden seien", hält das Aussenministerium Kubas fest.


Von fast allen verurteilt

Seit mehr als zwanzig Jahren hat das Helms-Burton-Gesetz die interventionistischen Bemühungen der antikubanischen Sektoren in den Vereinigten Staaten gelenkt, die kubanische Nation anzugreifen und ihre Souveränität zu untergraben. Im Sinne seiner Anwendung wurden Hunderte Millionen Dollar genehmigt, um einen Umsturz in Kuba zu erreichen. Es wurden unzählige Massnahmen ergriffen, um einen Regimewechsel zu provozieren. "Seine wirtschaftlichen Auswirkungen haben zu hohen Kosten für die Entwicklungsbemühungen des Landes und für das Wohl der Bevölkerung geführt, mit humanitären Auswirkungen, die dank der in Kuba vorherrschenden sozialen Gerechtigkeit nicht grösser geworden sind", informiert das Aussenministerium weiter.

Es verstösst gegen die Normen und Grundsätze des Völkerrechts sowie gegen die Regeln der internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen. Das Gesetz stellt eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Landes dar, was das Völkerrecht verbietet. Es ist ausserdem, wegen der darin enthaltenen Absicht die US-Rechtsprechung ausserhalb ihres Staatsgebietes anzuwenden, ein Affront gegen die Souveränität der übrigen Länder der Welt.

Es wurde von der internationalen Gemeinschaft fast einstimmig in den Vereinten Nationen abgelehnt. Gleiches geschah in spezialisierten internationalen Organisationen und in regionalen Organisationen wie der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten sowie der Afrikanischen Union. Mehrere Länder haben nationale Gesetze, um sich den Auswirkungen dieses Gesetzes entgegenzustellen.


Entschlossener, bewusster und kraftvoller

Fakt ist weiter, dass wegen der Angst, die das Gesetz bei den Unternehmern weltweit auslöst, dieses die Investitionen bremst oder verzögert. Der wirtschaftliche Schaden für die sozialistische Insel ist dabei enorm: Bereits am 2. November 1999 bestätigte der Volksgerichtshof von Havanna den Anspruch gegen die Regierung der Vereinigten Staaten wegen menschlichen Schadens und sanktionierte sie zu einer Wiedergutmachung und Entschädigung des kubanischen Volks in der Höhe von 181,1 Milliarden US-Dollar. Am 5. Mai 2000 wurden dann die USA auch wegen wirtschaftlicher Schäden, die Kuba zugefügt wurden, zu einer Entschädigung von 121 Milliarden US-Dollar verurteilt. Trotz den massiven Nachteilen, die Kuba wegen dem Helms-Burton-Gesetz erleiden muss, bleibt das sozialistische Land gegenüber den USA in Sachen Entschädigungen offen: "Das Aussenministerium hat Kubas Bereitschaft bekräftigt, eine Lösung für die Ansprüche und die gegenseitigen Forderungen und Entschädigungen zu finden", ist in der Erklärung vom 4. März zu lesen. Und es hält weiter fest: "Für unser Volk bedeutet es, sich erneut in entschlossener, bewusster und kraftvoller Weise dem Versuch des US-Imperialismus entgegenzustellen, das Schicksal der kubanischen Nation seiner Herrschaft und Vormundschaft zu unterwerfen."

Das Aussenministerium bekräftigt die Postulate des Gesetzes der Bestätigung der Würde und Souveränität Kubas (Gesetz Nr. 80) und betont, dass das Helms-Burton Gesetz widerrechtlich, unanwendbar und ohne juristischen Wert oder juristische Wirkung ist, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft oder Nationalität. Die Erklärung des Aussenministeriums endet mit den Worten: "Die kubanische Regierung behält sich das Recht vor, angemessen auf diese neue Aggression zu reagieren."

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 09/10 - 75. Jahrgang - 21. März 2019, S. 10
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2019

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