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GEWERKSCHAFT/016: Beim Leistungsschutzrecht muss gelten - Urheber first! (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 28. November 2012

Beim Leistungsschutzrecht muss gelten: Urheber first!



Berlin, 28.11.2012 -"Wenn Suchmaschinenbetreiber künftig eine Abgabe für die Verwendung von geschützten Verlagsinhalten zahlen müssen, dann müssen die Urheberinnen und Urheber dieser Inhalte einen fairen Anteil an den Einnahmen erhalten", erklärte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), anlässlich der morgen stattfindenden ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung im Bundestag.

"Es sind die Kreativen in den Redaktionen, die ein journalistisches Produkt überhaupt erst zustande bringen, auf das ein Anbieter wie Google später verlinken kann", so Werneke weiter. Deshalb seien die Abgeordneten aufgefordert sicherzustellen, dass die Urheberinnen und Urheber zu mindestens 50 Prozent an den Einnahmen beteiligt würden. Im Gesetzentwurf ist bisher lediglich von einer "angemessenen Beteiligung" die Rede. Zudem müsse im Gesetz klar geregelt werden, dass die Ansprüche der Urheberinnen und Urheber über das bewährte System einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen würden. Der Gesetzentwurf trifft hierzu keinerlei Aussage.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Google-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht konstatierte der ver.di-Vize: "Hier macht ein weltumspannender Konzern Politik und droht vollkommen überzogen mit dem Ende der Informationsfreiheit. Dabei ist Google mitnichten neutral, sondern verdient mit den Inhalten von Urheberinnen und Urhebern sein Geld."

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Quelle:
Presseinformation vom 28.11.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2012