Schattenblick → INFOPOOL → MEDIEN → FAKTEN


GEWERKSCHAFT/175: G20-Gipfel - Fehlinformationen als Grundlage für Akkreditierungsentzug (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. August 2017

G20-Gipfel: Fehlinformationen als Grundlage für Akkreditierungsentzug - skandalöses Vorgehen der Behörden - ver.di fordert lückenlose Aufklärung


Berlin, 18.08.2017 - Das skandalöse Vorgehen der Behörden um die Akkreditierungspraxis im Rahmen des G-20-Gipfels reißt nicht ab: Wie der NDR nun berichtet, hat einer der Journalisten mittlerweile in einem Schreiben vom BKA mitgeteilt bekommen, dass der nachträgliche Entzug der Akkreditierung auf einer Fehlinformation beruhte [1]. Demnach hatte das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz dem BKA mitgeteilt, der Journalist sei bei einer 1. Mai-Demonstration in Hamburg festgenommen worden und es lägen "tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass er einer gewaltbereiten Bewegung angehört und diese nachdrücklich unterstützt". Daraufhin kam es zum Entzug der Akkreditierung durch das Bundespresseamt. Nun räumte das BKA ein, dass der Journalist doch nicht an der 1.-Mai-Demonstration teilgenommen habe.

"Das sind unhaltbare Vorgänge. Es zeigt, auf welch fragwürdiger Grundlage die Behörden gearbeitet haben. Es ist ein Skandal, dass mit dem Ruf und der beruflichen Existenzgrundlage von Journalisten so umgegangen wird. Man muss sich die Frage stellen, wie eigentlich Kontrolle in den Behörden funktioniert, wenn solche fahrlässigen Fehler passieren. In den Fällen, in denen wir Journalisten juristischen Beistand gewähren, liegen uns immer noch keine ausreichenden Informationen vor, aber vor dem Hintergrund der aktuellen Vorgänge kann man nur annehmen, dass der Entzug der Akkreditierungen auf zweifelhafter Grundlage erfolgte. Wir verlangen umgehend lückenlose Aufklärung", forderte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

ver.di hat in insgesamt acht Fällen Rechtsschutz gewährt und unterstützt betroffene Mitglieder mit einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Damit soll die Rechtmäßigkeit des Vorgehens durch das zuständige Bundespresseamt geklärt werden, das letztlich für den Entzug der Akkreditierungen verantwortlich zeichnet.

[1] siehe https://tinyurl.com/y8ap7v5p und
https://tinyurl.com/y8mn4r2p

*

Quelle:
Presseinformation vom 18.08.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang