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GEWERKSCHAFT/195: Tarifverhandlungen für Tageszeitungsredaktionen weiter ohne nennenswerte Fortschritte (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. März 2018

Schuss nicht gehört: Tarifverhandlungen für Tageszeitungsredaktionen weiter ohne nennenswerte Fortschritte


Berlin - Die dritte Verhandlungsrunde für die rund 13.000 Tageszeitungsjournalistinnen und -journalisten ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. "Offenbar haben die Verleger den Schuss der streikenden Kolleginnen und Kollegen noch nicht gehört: Sie haben ihr vorheriges Angebot nur minimal verändert und wollen den Reallohnverlust für weitere 30 Monate fortsetzen. Und auch wenn es jetzt ein Angebot für eine Mindesterhöhung für Berufseinstiegsgehälter gibt: Das ist insgesamt noch vollkommen ungenügend und provoziert weitere Arbeitsniederlegungen", konstatierte der Verhandlungsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Matthias von Fintel.

Nach Streiks in Redaktionen in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern hatte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) eine einmalige Mindesterhöhung von 120 Euro für Berufseinsteiger sowie einer Erhöhung der Gehälter und Honorare um jeweils 2,6 Prozent zum 1. August 2018 angeboten. "Nach wie vor beharrt der BDZV aber auf seiner Forderung, Stufensprünge in der Gehaltstabelle von konkreten Aufgabenzuweisungen mit entsprechender Qualifikation abhängig zu machen: "Dieser Sanktionsmechanismus, den die Verleger einbauen wollen, unterstellt, dass sich die Kolleginnen und Kollegen nicht weiterbilden wollen. Dabei ist Weiterbildung Möglichkeit und Chance für noch bessere journalistische Arbeit. Es besteht dringender Bedarf an Qualifizierung, den wir konkret tarifvertraglich fassen wollen. Allerdings darf es hier keine Abhängigkeit vom Gehaltsgefüge geben. Notwendig ist ein eigener Weiterbildungstarifvertrag, wie er auch in anderen Branchen Gang und gäbe und zeitgemäß ist", forderte von Fintel.

Die dju in ver.di fordert eine Erhöhung der Gehälter und Honorare um 4,5 Prozent, mindestens aber um 200 Euro sowie eine einjährige Laufzeit des zum Ende 2017 gekündigten Gehaltstarifvertrags. Die Verhandlungen werden am 9.April 2018 in Berlin fortgesetzt.

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Quelle:
Presseinformation vom 12.03.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Günter Isemeyer - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2018

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