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ERNÄHRUNG/1143: Risiko durch Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln (BfR)


Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - 23.02.2012

Glucosamin in Nahrungsergänzungsmitteln

Riskant auch für Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien einnehmen - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bestätigt Risikobewertung des BfR


Nahrungsergänzungsmittel mit dem Inhaltsstoff Glucosamin werden in Deutschland und in der Europäischen Union mit verschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben ("Health Claims") vertrieben. So sollen die Produkte nach Angaben der Hersteller beispielsweise zur Erhaltung der Beweglichkeit der Gelenke beitragen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat darauf hingewiesen, dass diese Produkte nicht nur für Diabetiker und Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesundheitliche Risiken bergen, sondern auch für Personen, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen müssen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat diese Einschätzung des BfR nun bestätigt. "Glucosamin-haltige Nahrungsergänzungsmittel bergen auch für Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien einnehmen, ein Gesundheitsrisiko", sagt der Präsident des BfR, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. "Glucosamin kann die blutgerinnungshemmende Wirkung der Medikamente verstärken und zu Blutungen führen."

Glucosamin ist ein Aminozucker, der als Arzneimittel bei Arthrosen im Knie verwendet wird. In Mengen, die unterhalb der pharmakologischen Wirkung liegen, wird Glucosamin zudem in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt; Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 hatte das BfR auf das gesundheitliche Risiko hingewiesen, das mit Glucosamin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln verbunden ist. In seinen Stellungnahmen hatte das BfR insbesondere drei Risikogruppen benannt: Patienten mit Diabetes mellitus oder eingeschränkter Glucosetoleranz, Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen.

Die EFSA hat sich erneut mit dem Risiko von Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff beschäftigt und vor kurzem die Einschätzung des BfR bestätigt: Die Behörde gelangte. übereinstimmend mit der Bewertung des BfR, zu der Schlussfolgerung, dass Belege für das Risiko von Wechselwirkungen zwischen Glucosamin und Cumarin-Antikoagulanzien vorliegen. Glucosamin kann zu einer Verstärkung der blutgerinnungshemmenden Wirkung der Medikamente führen, d.h. diese kann unversehens stärker als erwartet ausfallen. Eine mögliche Folge ist das Auftreten von Blutungen. In den meisten der berichteten Fälle handelte es sich um symptomlose Laborwertveränderungen. In einigen Fällen traten jedoch Blutungen in verschiedenen Organen auf, in einem Fall mit der Folge einer schweren Hirnblutung.

Die EFSA hatte sich zudem in den vergangenen Jahren mit den Wirksamkeitsbehauptungen von Glucosamin nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung der EU beschäftigt. In den bisher veröffentlichten Gutachten zu mehreren eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben für Glucosamin als Lebensmittelinhaltsstoff hat die Behörde festgestellt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit im Hinblick auf die gesunde Allgemeinbevölkerung vorgelegt wurden. Mit irreführenden Angaben dürfen Lebensmittel nach den deutschen und europäischen Rechtsvorschriften nicht vertrieben werden.


Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution638


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung 07/2012
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Dr. Suzan Fiack, 23.02.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012