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ETHIK/1062: Ethikrat empfiehlt rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung (Deutscher Ethikrat)


Deutscher Ethikrat - Berlin, den 23. August 2012

Ethikrat empfiehlt rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung



Unter großer öffentlicher und medialer Begleitung hat sich der Ethikrat am heutigen Donnerstag im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung mit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen und weltanschaulichen Gründen beschäftigt.

Die Vorsitzende Christiane Woopen betonte in ihrer Einführung, dass der Ethikrat mit seiner öffentlichen Debatte zur Versachlichung des Diskurses beitragen wolle.

Grundlage der Diskussion des Ethikrates waren Vorträge der Mitglieder Leo Latasch, Ilhan Ilkilic, Reinhard Merkel, Wolfram Höfling und Peter Dabrock zu medizinischen, religiös-kulturellen, straf- und verfassungsrechtlichen sowie ethischen Aspekten der Beschneidung.

Ungeachtet tiefgreifender Differenzen in grundlegenden Fragen empfiehlt der Ethikrat einmütig, rechtliche Standards für eine Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zu etablieren und dabei folgende Mindestanforderungen umzusetzen:

lis 4 - umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten - qualifizierte Schmerzbehandlung - fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie - Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.

Darüber hinaus fordert der Ethikrat die Entwicklung und Evaluation von fachlichen Standards für die Durchführung der Beschneidung unter Mitwirkung der Betroffenen und der beteiligten Gruppen.

Die einzelnen Vorträge und die Diskussion können nachverfolgt werden unter:
http://www.ethikrat.org/sitzungen/2012/plenarsitzung-am-23.-august-2012/

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Quelle:
Deutscher Ethikrat - Pressemitteilung 09/2012 vom 23. August 2012
Herausgeber: Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sitz: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2012