Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → FAKTEN


GESCHICHTE/633: Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein (2) - Instrument der Überwachung im Nationalsozialismus (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 9/2019

Serie
Die KV als Instrument der Überwachung
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) im Nationalsozialismus.

von Karl-Werner Ratschko


Dr. Hans Köhler (1878 - 1961) spielte in der Übergangszeit nach der nationalsozialistischen Machtergreifung als erster Chef der Provinzstelle Schleswig-Holstein der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD) eine unrühmliche Rolle. Der zur Kassenpraxis zugelassene Frauenarzt unterhielt eine Privatklinik in Neumünster. Seine Approbation erhielt er 1902, 1906 promovierte er mit dem Thema "Säbelhiebverletzungen im Felde" in Berlin.

Nicht seiner Eignung, sondern der Tatsache, dass er schon vor dem 30. Januar 1933 Gauobmann des schleswig-holsteinischen Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes war, verdankte er seine Ernennung im August 1933 zum Amtsleiter der Provinzstelle durch den Reichskommissar, dem späteren "Reichsärzteführer" Dr. Gerhard Wagner.(23) Im Januar 1934 wurde er auch Vorsitzender der Ärztekammer. Besondere Fähigkeiten wurden nicht erwartet. Köhler war in seinen Ämtern nicht vom Vertrauen der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft getragen, sondern allein aufgrund seiner NS-Stellung berufen worden. So wundert es nicht, dass er in Ärztekreisen unbeliebt war.

An die Stelle der bisherigen kassenärztlichen Vereinigungen traten fünf Bezirksstellen, deren Leitung durch von Gerhard Wagner ernannte Amtsleiter erfolgte. Es entstanden die Bezirksstellen Nord (Flensburg), Mitte (Rendsburg), Kiel (Kiel), Ost (Bad Segeberg) und Süd (Lauenburg). Die in Bad Segeberg befindliche Bezirksstelle Ost wurde von den Parteigenossen Dr. Bruhn und Dr. Rinne geleitet und war für die ehemaligen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Kreisen Pinneberg, Lauenburg und Stormarn zuständig.(24) Köhler hatte die für die Abrechnung zuständigen Bezirksstellen von den Kreisen, für die sie zuständig waren (mit Ausnahme von Flensburg), räumlich getrennt. Es war ihm gelungen, alle Posten, auch die der Stellvertreter der Amtsleiter, mit Parteigenossen zu besetzen. Die Geschäftsführer der neuen Bezirksstellen mussten ihre Praxen aufgeben und erhielten ein monatliches Gehalt von 600 RM.(25) Lediglich beim Segeberger SS-Obersturmbannführer Rinne wurde eine Ausnahme gemacht. Er durfte weiterhin praktisch ärztlich tätig bleiben.

Anfang Texteinschub
Info

In der Übergangszeit nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde der als Frauenarzt in Neumünster zugelassene Dr. Hans Köhler Amtsleiter der Provinzstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD). 1934 wurde Köhler auch Vorsitzender der Ärztekammer. Vom Vertrauen der Ärzte war Köhler nicht getragen.
Ende Texteinschub

Facharztanerkennungen gehörten damals noch nicht zu den Aufgaben der Ärztekammern, sie wurden zunächst bis 1935 weiterhin vom Verein Schleswig-Holsteinischer Ärzte und danach vor übergehend von der KVD als Körperschaft öffentlichen Rechts erteilt, obwohl sich diese Aufgabe überwiegend auf Assistenzärzte bezog, die nicht Mitglied der KV waren. Nach dem Inkrafttreten der Reichsärzteordnung am 1. April 1936 erfolgten die Facharztanerkennungen durch die regionalen Verwaltungsstellen der neu geschaffenen Reichsärztekammer. Die Beiträge zur Ärztekammer einschließlich der Pensionskasse wurden jedoch ab Mai 1934 für alle Ärzte eines Bezirks durch die zuständigen Bezirksstellen der KVD eingezogen, also auch für die nicht der KVD angehörenden Assistenzärzte. Die "Ärztekammerkasse" wurde verpflichtet, entsprechende Daten an die KVD-Bezirksstellen zu geben.(26) Damit wurde eine faktisch bis in die achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts währende Abhängigkeit der Ärztekammer von den Kassenärztlichen Vereinigungen begründet, wobei in der Öffentlichkeit die Ärztekammer mit ihren Empfehlungen und Regulierungen des ärztlichen Berufes häufig stärker in Erscheinung trat.

Anfang April 1935 musste Köhler alle seine Ämter wegen offenkundiger Unfähigkeit niederlegen, sein Nachfolger als Amtsleiter der Provinzstelle Schleswig-Holstein und wenig später auch als Vorsitzender der Ärztekammer wurde im Juni der Segeberger Dr. Hans Rinne (1888-1948)(27). Die KV und die Ärztekammer in Neumünster wurden nach Bad Segeberg verlegt. Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer und KV-Verwaltungsstelle wurde nun Dr. Oskar Voigt (1888-1974).(28) Zum 1. Juli 1935 wurde anstelle der dezentralen Abrechnung in den Bezirksstellen eine zentrale Abrechnungsstelle in Bad Segeberg eingerichtet. Für die Bezirksstellen wurden die ehrenamtlichen Amtsleiter entlassen, die Geschäftsführer zu hauptamtlichen Amtsleitern ernannt. Die Bezirksstellen Ost und Süd wurden zu einer Bezirksstelle Ost in Bad Segeberg vereinigt.(29) Damit hatten Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer endgültig ihren Sitz in Bad Segeberg.

Anfang Texteinschub
1935

In diesem Jahr musste Dr. Hans Köhler sein Amt wegen offenkundiger Unfähigkeit niederlegen. Nachfolger wurde der Segeberger Arzt Dr. Hans Rinne. Deshalb wurden im gleichen Jahr die Sitze von KV und die Ärztekammer nach Bad Segeberg verlegt. Im gleichen Jahr wurde dort eine zentrale Abrechnungsstelle eingerichtet.
Ende Texteinschub

Rinne hatte seit 1920 eine Praxis in Kaltenkirchen. 1923 ließ er sich in Bad Segeberg nieder und wurde leitender Arzt der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses. In der Kurhausstraße hatte er seinen Wohnsitz und unterhielt eine Privatklinik. Später wohnte er am Ihlsee. Als SS-Obersturmbannführer war er für Gerhard Wagner eine hervorragende Besetzung der beiden ehrenamtlichen Führungspositionen. Er blieb es, ebenso wie Oskar Voigt, bis zum Ende der NS-Zeit. Rinne, am 11. Februar 1888 in Greifswald geboren, hatte in Göttingen, München und Freiburg studiert, dort sein Staatsexamen 1913 abgelegt und im gleichen Jahr zum Dr. med. promoviert. Er war verheiratet mit Anna Engel, sie hatten zwei Töchter und einen Sohn (Gisela 1917, Jost-Heinrich 1919 und Lydia 1922), dazu kam die Adoption des 1938 geborenen Peter-Horst. Rinne hatte am Ersten Weltkrieg als Sanitätsoffizier teilgenommen und wurde als Stabsarzt der Reserve entlassen. 1931 wurde er verhältnismäßig früh Mitglied der NSDAP (Nr. 558.248) und der SS (Nr. 19.250). Hervorzuheben ist seine für einen praktisch tätigen Arzt steile Karriere in der SS als SS-Sturm-Arzt 1932, SS-Sturmbannführer und Obersturmbannführer 1934 und SS-Standartenführer Ende 1938 - eine Karriere, die auf sein nationalsozialistisches Engagement in der Ärzteschaft schon seit Ende der zwanziger Jahre zurückzuführen ist. In den Beurteilungen wurde ihm stets eine gefestigte nationalsozialistische Weltanschauung bescheinigt. Auch war er Gauobmann des NS-Ärztebundes und seit März 1935 NS-Gauamtsleiter des Amtes für Volksgesundheit.(30)

Voigt war Anfang der dreißiger Jahre in Neumünster Vorsitzender des Ärztevereins sowie Kreisamtsleiter des Amtes für Volksgesundheit und Amtsleiter der Bezirksstelle Mitte Schleswig-Holstein der KVD. Er war als Mitglied der NSDAP treuer Gefolgsmann der Nationalsozialisten. Als geschäftsführender Arzt bewohnte er eine Wohnung im ersten Stock der von der Provinzstelle der KV 1937 angemieteten Villa Klosterstraße 13.

Für die Alltagsarbeit der KV-Provinzstelle war Alfred Evert von entscheidender Bedeutung. Er war im Gegensatz zu Rinne und Voigt parteipolitisch nicht engagiert und konnte deswegen seine Tätigkeit nach 1945 bis zu seinem Ruhestand am 30. März 1968 unbeeinträchtigt fortsetzen. Geboren am 9. Februar 1901 in Schwerin, arbeitete er zunächst in Schwerin und Kiel im Bank- und Finanzwesen. Evert war schon im Oktober 1931 für das Kieler Ärztebüro als Bürovorsteher eingestellt werden, dann maßgeblich am Aufbau der KV-Landesstelle in Neumünster beteiligt und wurde 1935 kaufmännischer Geschäftsführer in Bad Segeberg. Insgesamt war er 37 Jahre für die Kassenärzte tätig. In Bad Segeberg war er der Motor der damaligen Umstrukturierung von der Abrechnung in Bezirksstellen zu einer zentralen Abrechnungsstelle. Von März 1943 bis August 1945 war er Soldat. Nach Kriegsende war die Bewältigung der schwierigen Überleitungs- und Aufbauarbeiten in hohem Maße ihm zu verdanken.(31)

Hauptsitz von Ärztekammer und KV-Provinzstelle wurde zunächst ab 1. Juli 1935 die von der Spar- und Leihkasse der Stadt Bad Segeberg der KV-Landesstelle vermietete Villa in der Klosterstraße 12 mit etwa 340 qm Fläche inklusive einer kleinen Keller- und Dachgeschosswohnung. Die Miete betrug insgesamt 263 Reichsmark (RM). Mitte 1937 kam die von Amtsgerichtsrat Bruno Klopsch verwaltete Villa Klosterkamp 13 dazu, die im Erdgeschoss als Büro genutzt werden konnte und in den oberen Stockwerken zwei Wohnungen für Oskar Voigt und eine von Klopsch übernommene Mieterin vorhielt. Die beiden Villen waren hervorragend am Segeberger See gelegen, die etwas betagte Bausubstanz führte jedoch in der Folgezeit immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Vermietern. Die Räumlichkeiten reichten für den steigenden Bedarf in der Folgezeit nicht aus, sodass Rinne 1938 seine Privatklinik in der Eutiner Straße für 46.000 Reichsmark an die Reichsärztekammer verkaufte. In der Eutiner Straße fanden zunächst die Mitarbeiter der wachsenden Privatärztlichen Verrechnungsstelle, die seit Anfang 1938 zur Ärztekammer gehörte, einen Arbeitsplatz.

Zur Verdeutlichung der damaligen Verhältnisse einige statistische Vergleichszahlen zum Einkommen der Kassenärzte in Schleswig-Holstein aus den Jahren 1935/36 (siehe Tabelle 1).

pro Quartal
1935/36

Einwohner pro
Kassenarzt
1936
Vers. pro
Kassenarzt
1935
Fälle pro
Kassenarzt
1935
Kosten pro
Vers. 1935
in RM
Kosten je
Fall 1935
in RM
Roheinkommen je
Kassenarzt aus der
GKV 1935 in RM
Gesamteinkommen
je Kassenarzt
1935 in RM
Schleswig-
Holstein
1946
Einwohner
674
1241 Fälle

15,96 Fälle

8,30 RM

10.323 RM

18.400 RM

Durchschnitt im
Deutschen Reich
1861
Einwohner
615
1209 Fälle

15,03 RM

7,40 RM

8711 RM

17.300 RM

Tabelle 1: Vergleich des durchschnittlichen kassenärztlichen Einkommens schleswig-holsteinischer Ärzte mit denen des Reiches.
KA = Kassenarzt, GKV = Gesetzliche Krankenversicherung, RM = Reichsmark

Der schleswig-holsteinische Arzt hatte also ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von etwa 1.000 RM pro Monat aus kassenärztlicher Tätigkeit. Dies entsprach ungefähr dem Gehalt eines Lehrstuhlinhabers in Kiel ohne Nebeneinnahmen. Hinzu kamen die oft nicht unerheblichen Privateinnahmen.

Hiermit könnte sich die Zufriedenheit der Ärzte mit dem NS-Regime zum Teil erklären lassen, die am Ende der NS-Herrschaft mit über 40 Prozent Mitglieder der NSDAP waren.(32) Im letzten Vorkriegsjahr 1938 rechneten die schleswig-holsteinischen Kassenärzte im Quartal rund 350.000 Behandlungsfälle ab und erhielten dafür eine Honorarsumme von 2,3 Millionen Reichsmark, das war pro Krankenschein ein Betrag von 6,50 RM. Die Abrechnung bestand aus einem handschriftlich ausgefüllten Blatt Papier in der Größe DIN A4.(33)

Anfang Texteinschub
Info

Die Abrechnung bestand aus einem handschriftlich ausgefüllten Blatt Papier der Größe DIN A4. Das Einkommen, das die niedergelassenen Ärzte Mitte der 1930er Jahre erzielen konnten, entsprach ungefähr dem Gehalt eines Lerhstuhlinhabers. Wichtigste Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung war es, die kassenärztliche Versorgung sicherzustellen - eine Aufgabe, die während des Krieges immer schwerer zu erfüllen war. Mehr und mehr entwickelte sich die Kassenärztliche Vereinigung in der NS-Zeit zu einem nationalsozialistischen Instrument der Überwachung der Ärzte.
Ende Texteinschub

Die KV-Landessstelle hatte in den Jahren ab 1935 etwa 25 "Gefolgschaftsmitglieder", wie die Mitarbeiter damals genannt wurden, die alle auch von ihr eingestellt waren. Die Ärztekammer beteiligte sich im Rahmen der Inanspruchnahme von Personal und Infrastruktur anteilig an den Kosten. Die Höhe des gezahlten Betrages lässt schon die Arbeitsbelastung der beiden Einrichtungen erkennen. Die Ärztekammer übernahm die Hälfte der Kosten für den geschäftsführenden Arzt sowie die Gesamtkosten für ein bis zwei Mitarbeiter. Die restlichen Kosten für geschäftsführenden Arzt, kaufmännischen Geschäftsführer und alle übrigen Mitarbeiter trug die KV. 1942/43 waren das z. B. für die KV-Landesstelle etwa 73.600 RM, für die Ärztekammer 15.500 RM pro Jahr. Nicht berücksichtigt ist hier die ehrenamtliche Vergütung des Ärztekammervorsitzenden und Amtsleiters, der 1942 insgesamt 8.400 RM/Jahr erhielt, von denen auf die Ärztekammer 3.600 RM entfielen. Interessant mögen in diesem Zusammenhang auch die leicht gerundeten Jahreseinkommen der "Gefolgschaftsmitglieder" der KV-Verwaltungsstelle im Jahr 1942 sein: Voigt mit 13.200 RM und Evert mit 10.520 RM pro Jahr lagen an der Spitze, es folgte Elisabeth Hanck aus der Buchhaltung mit 3.672 RM und Philippine Weber aus der Abrechnungsabteilung mit 3.232 RM. Im Durchschnitt lagen die Gehälter zwischen 1.500 und 2.500 RM pro Jahr. Die drei Auszubildenden Anni, Irma und Hili Bunge, Drillinge aus Bad Segeberg, erhielten 1942 jeweils 473,33 RM im Jahr als Vergütung.(34)

Die wichtigste Aufgabe der KVD war es, die kassenärztliche Versorgung sicherzustellen, eine Aufgabe, die während des Krieges immer schwerer zu erfüllen war. Mehr und mehr entwickelte sich die Kassenärztliche Vereinigung in der NS-Zeit zu einem nationalsozialistischen Instrument der Überwachung der Ärzte. Neben der Regelung der Vergütungen bestimmte sie unter Zugrundelegung nationalsozialistischer Ziele Näheres über die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise und die Prüfung der ärztlichen Leistungen. In diesem Zusammenhang durfte sie den Kassenärzten Weisungen erteilen.

Die Befugnisse der KV-Verwaltungsstellen waren jedoch im Innverhältnis seitens der KVD-Führung beschränkt auf diejenigen Geschäfte, die den Dienststellen vom "Reichsärzteführer" zur selbständigen Erledigung übertragen waren.35 Entsprechend waren die Aufgaben auf die "Gefolgschaftsmitglieder" in der schleswig-holsteinischen Landesstelle verteilt. Die größte Gruppe bildeten z. B. im Jahr 1943 die elf Mitarbeiterinnen in der Abrechnung, gefolgt von vier Mitarbeiterinnen in der Buchhaltung, zwei im Arztregister, einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter in der Registratur sowie einer Sekretärin des kaufmännischen Geschäftsführers Evert. Dazu kam noch ein Sachbearbeiter für die Ärztekammer. Die überwiegende Besetzung mit Frauen ergab sich aus den Kriegsnotwendigkeiten: Neun männliche kaufmännische Angestellte waren zu diesem Zeitpunkt zum Wehrdienst einberufen, darunter die drei Abrechnungsleiter und der Stellvertreter des kaufmännischen Geschäftsführers und der Registraturvorsteher und ab 1943 auch noch die "Seele des Ganzen", Alfred Evert. Der von Goeb­bels im Sportpalast am 18. Februar 1943 ausgerufene totale Krieg zeigte auch Folgen für die Arbeit der Kassenärztlichen Vereinigung, die jedoch ihrer Kernaufgabe, die für die Ärzte lebenswichtige Honorierung der Leistungen bis zum Zusammenbruch und auch bald wieder danach erfüllen konnte.

Literatur beim Verfasser
Dr. Dr. phil. Karl-Werner Ratschko, Bad Segeberg
Dritter Teil: Oktober


Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 9/2019 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2019/201909/h19094a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

*

Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
72. Jahrgang, September 2019, Seite 26 - 28
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-272, -273, -274,
E-Mail: aerzteblatt@aeksh.de
www.aeksh.de
www.arztfindex.de
www.aerzteblatt-sh.de
 
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang