Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → FAKTEN

DROGEN/297: "Tag des alkoholgeschädigten Kindes" - Nein zu Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit! (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - 8. September 2014

morgigen "Tag des alkoholgeschädigten Kindes":

n zu Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit!



Jährlich wird am 9. September auf Initiative der Organisation FASworld weltweit der "Tag des alkoholgeschädigten Kindes" begangen.

Hierzu erklärt Marlene Mortler: "In Deutschland kommen jedes Jahr etwa 10.000 Kinder mit vielfältigen geistigen und körperlichen Schädigungen zur Welt, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben. Mehr als 2.000 Neugeborene pro Jahr leiden unter dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), einer besonders schwerwiegenden Schädigung. Deshalb kann es nur eine klare Botschaft geben: Alkohol und Tabak sind in der Schwangerschaft tabu."

Der kindliche Organismus ist alkoholbedingten Schädigungen schutzlos ausgeliefert. Er befindet sich noch in der Entwicklung und kann Alkohol nur schlecht abbauen. Über die Nabelschnur gelangt der Alkohol über die Mutter direkt zum Kind. Das Kind kann massiv geschädigt werden, bis hin zur Ausbildung eines FAS, das mit körperlichen Missbildungen wie Fehlbildungen im Gesicht einhergeht. Die meisten dieser Schädigungen sind bleibend, sodass viele Betroffene ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sind. Auch in der Stillzeit sollten Mütter keinen Alkohol zu sich nehmen, denn es steigt nicht nur deren Blutalkoholspiegel an, sondern auch der Alkoholgehalt der Muttermilch.

Marlene Mortler: "FASworld und FASD-Deutschland leisten hervorragende Aufklärungsarbeit. Trotz allem gelingt es uns noch nicht, alle Alkohol konsumierenden Schwangeren präventiv zu erreichen. Mit meiner ersten Jahrestagung, die am 12. Dezember 2014 in Erlangen stattfinden wird, werde ich daher auf neue Wege und Möglichkeiten aufmerksam machen. Den Fachkräften der Gesundheits-, Sozial- und Bildungsberufe kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie sollen die Beratung zu Alkoholkonsum mehr in ihren beruflichen Alltag integrieren."

Die Jahrestagung wird einen Überblick über die Erfahrungen der Modellprojekte geben, die vom Bundesministerium für Gesundheit seit 2011 gefördert wurden. Neben der Präsentation neuer Erkenntnisse werden in zahlreichen Workshops Strategien zur Umsetzung und Kooperation diskutiert.


Informationen zum Thema:

http://www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/alkohol/alkohol-und-schwangerschaft.html

http://www.drogenbeauftragte.de/drogenbeauftragte/projekt-des-monats/fasd-puppe.html

http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/

http://fasd-deutschland.de

*

Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 16, 8. September 2014
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18441-4412, Fax: +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. September 2014