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ETHIK/711: Vom "Wunschkind" zum "Forschungsmaterial" (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 90 - 2. Quartal 2009
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Vom "Wunschkind" zum "Forschungsmaterial"

Von Stefan Rehder


Am 11. April 2008 novellierte der Bundestag das Stammzellgesetz. LebensForum berichtete damals überaus kritisch und veröffentlichte die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen (Vgl. LF Nr. 86, S. 17-34). Heute ist vollends offenbar, wie richtig die kritischen Stimmen aus Politik, Kirche und Gesellschaft lagen, die vor einer Verlegung des Stichtags gewarnt hatten.


Es hätte eine weitere "Sternstunde" des deutschen Parlamentarismus werden können. Als solche werden gewöhnlich Abstimmungen im Bundestag bezeichnet, bei denen der Fraktionszwang aufgehoben wird und die Mitglieder des "Hohen Hauses" einmal tun können, wozu die Verfassung sie eigentlich stets verpflichtet; nämlich ihrem Gewissen, statt ihrem Parteibuch zu folgen. Es wurde - soviel gilt auch jetzt noch - die Schamstunde des Parlaments der sich ihrem Ende zuneigenden Legislaturperiode: Vor gut einem Jahr, genauer am 11. April 2008, novellierte der Deutsche Bundestag das damals sechs Jahre alte "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen". Nach einer glanzlosen zweistündigen Debatte stimmten in namentlicher Abstimmung 346 Abgeordnete für den von den beiden SPD-Politikern René Röspel und Jörg Tauss und der heutigen Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) initiierten Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 16/7981). 228 Parlamentarier votierten mit "Nein", sechs enthielten sich, 32 nahmen an der Abstimmung erst gar nicht teil.

Kern der Novelle war die Verlegung des im Gesetz festgeschriebenen Stichtags vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007. Die sogenannte Stichtagsregelung ermöglicht es deutschen Wissenschaftlern trotz der durch das Embryonenschutzgesetz verbotenen Herstellung humaner embryonaler Stammzelllinien in Deutschland, im Ausland hergestellte embryonale Stammzelllinien des Menschen für Forschungsarbeiten zu importieren, wenn diese dort jeweils vor dem Stichtag hergestellt wurden. Der Grund: Humane embryonale Stammzellen werden aus menschlichen Embryonen gewonnen, die ursprünglich zum Zweck einer künstlichen Befruchtung erzeugt wurden. Zur Gewinnung embryonaler Stammzellen müssen diese Embryonen getötet werden. Zuvor werden die zur Erfüllung eines Kinderwunsches erzeugten Embryonen dabei gewissermaßen "umgewidmet". Vom "Wunschkind" zum "Forschungsmaterial" führt im Zeitalter von Biotechnik und Reproduktionsmedizin eben nur ein kurzer Weg.

Weil die Parlamentarier bei der Verabschiedung des Stammzellgesetzes im Jahr 2002 - auf dem Höhepunkt der Euphorie über die Entdeckung, dass sich embryonale Stammzellen im Labor in sämtliche Gewebezellen differenzieren lassen, aus denen der menschliche Organismus aufgebaut ist - einerseits mehrheitlich nicht mutig genug waren, diese Technologie als unethisch und mit dem Lebensschutz unvereinbar zurückzuweisen - sich anderseits aber auch nicht nachsagen lassen wollten, die Nachfrage aus Deutschland kurbele die Tötung menschlicher Embryonen im Ausland an, schufen sie die Stichtagsregelung. Hatten deutsche Stammzellenforscher und Wissenschaftsfunktionäre - allen voran der damalige Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Ernst Ludwig Winnacker, - zunächst signalisiert, mit dem faulen Kompromiss leben zu können, so zeigte sich bald, dass dem nicht so war. Nachdem das zuständige Robert-Koch-Institut in Berlin deutschen Forschern die ersten Importe embryonaler Stammzelllinien genehmigte hatte, wurden vereinzelte Klagen über die angeblich mangelnde Qualität der importierten Zellen laut.

Beinah virtuos orchestriert von dem aus den USA nach Deutschland zurückgekehrten Stammzellforscher Hans R. Schöler schwollen sie mit der Zeit zu einem stimmgewaltigen Konzert an, das in vielen Abgeordnetenbüros und zahlreichen Redaktionsstuben einen nachhaltigen Eindruck hinterließ. Im Herbst 2006 behauptete die DFG in einer Stellungnahme, die den Startschuss für die Novellierung des Stammzellgesetzes gab: "Von den ursprünglich etwa 80 Zellkulturen, die vor dem 1. Januar 2002 angelegt wurden, sind derzeit noch etwa 22 vermehrungsfähige Linien verwendbar." Eine Formulierung, die sich in abgewandelter Form auch in dem späteren Gesetzentwurf von Röspel, Tauss und Aigner wieder findet. Dort heißt es: "Seit der Verabschiedung des Gesetzes hat sich die Zahl der vor dem 1. Januar 2002 hergestellten und für die Wissenschaft verfügbaren Zellen erheblich verringert. Dies hat dazu geführt, dass immer weniger Zelllinien für die Forschung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen."

Damit nicht genug: Zu dem Argument der Verknappung der embryonalen Stammzellen, die sich laut dem Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle im Labor unbegrenzt vermehren ließen, gesellte sich die Behauptung, sämtliche verfügbaren embryonalen Stammzelllinien seien mit tierischen Molekülen kontaminiert, die sie aus den Nährmedien aufgenommen hätten. Hierzu vermerkte die DFG in ihrer Stellungnahme: "Die für die Forschung in Deutschland verfügbaren Zelllinien sind nicht frei von Kontaminationen durch tierische Zellprodukte oder Viren, sie sind nicht unter standardisierten Bedingungen isoliert und kultiviert worden, was zu unterschiedlichen Aktivitätsmustern führt. Darüber hinaus besteht aufgrund der häufigen Passagen die Gefahr, dass sich Mutationen anreichern. Deshalb besteht aus Sicht der DFG die dringende Notwendigkeit, dass Forscher in Deutschland in Zukunft auch auf Zelllinien Zugriff erhalten, die nach dem 1. Januar 2002 etabliert wurden und die somit dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen."

Die ständige Wiederholung dieser beiden Behauptungen und der Stellenwert, den diese für viele Medien besaßen, führten schließlich dazu, dass die von Gegnern einer menschlichen Embryonen verbrauchenden Forschung ins Feld geführten Argumente trotz ihres erheblichen Gewichts ohne durchschlagende Wirkung blieben. Dazu zählten neben ethischen Einwänden auch medizinische Fakten, wie etwa die extreme Neigung embryonaler Stammzellen, außerhalb des Embryos zu Tumoren zu entarten, die Abstoßungsgefahr des aus embryonalen Stammzellen gezüchteten Gewebes nach einer Transplantation sowie die Erfolge der ethisch unproblematischen Forschung mit körpereigenen Stammzellen.

Das Erstaunlichste bleibt aber, dass trotz der dramatischen Szenarien, welche die Forscher im Kampf um die Novellierung des Stammzellgesetzes entwickelten und munter streuten, der zu erwartende Sturm auf die nach dem neuen Stichtag hergestellten Stammzelllinien ausblieb. Anstatt vorab ausgefüllte Anträge unmittelbar nach der Bundestagsentscheidung auf den Weg zu bringen, beantragten die deutschen Stammzellforscher über ein halbes Jahr lang munter den Import von Stammzelllinien, die angeblich für die Forschung unbrauchbar waren und auch ohne Stichtagsverlegung hätten importiert werden dürfen. Erst am 6. März diesen Jahres genehmigte das Robert Koch Institut den ersten Import embryonaler Stammzellen, die zeitlich nach dem alten Stichtag hergestellt wurden. Interessanterweise wurde dafür aber kein neuer Antrag gestellt, sondern eine bereits vorhandene Genehmigung erweitert. Inzwischen arbeiten drei Forscherteams in Deutschland mit insgesamt sechs Stammzelllinien, die ohne die Verlegung des Stichtags nicht hätten importiert werden können.

Das Verblüffende: Auch bei diesen Linien handelt es sich keinesfalls um die neuesten, sondern um solche, die bereits 2003 aus getöteten Embryonen gewonnen wurden und die darüber hinaus allesamt mit tierischen Viren kontaminiert sind. Mit anderen Worten: Bis auf den heutigen Tag importieren die Wissenschaftler Stammzellen, die nach ihren eigenen Aussagen so unbrauchbar sind, dass dafür das Stammzellgesetz dringend novelliert werden musste.


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Ernst Ludwig Winnacker
- Ilse Aigner
- Jörg Tauss


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Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 90, 2. Quartal 2009, S. 18 - 19
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Herausgeber: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
Bundesvorsitzende Dr. med. Claudia Kaminsky (V.i.S.d.P.)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2009