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HYGIENE/083: Neues Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene (Hohenstein Institute)


Hohenstein Institute - Pressemitteilung vom 8.3.2011

Neues Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene

Textilhygiene ebenfalls betroffen


BÖNNIGHEIM (IS) Ein im Februar 2011 vorgelegter Referentenentwurf für ein neues Krankenhaushygienegesetz bringt derzeit Bewegung in den Gesundheitssektor. Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers soll dabei mittelfristig ein Hygienesiegel für Krankenhäuser eingeführt werden. Dieses soll Patienten Auskunft über den Hygienestatus der jeweiligen Einrichtung geben.

In diesem Zusammenhang sind auch im Bereich Textilhygiene umfassende Umwälzungen zu erwarten. Einen großen Stellenwert innerhalb des Maßnahmenkatalogs zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen hat die Praxis der Aufbereitung und Wiederverwendung von Medizinprodukten, wozu auch der Bereich der Textilhygiene gehört. Hintergrund dafür ist ein kritischer Bericht der EU-Kommission zur allgemeinen Aufbereitungspraxis vom August 2010. Dort wird unter anderem auf potenzielle Gefahren hinsichtlich Rest-Kontamination bzw. chemischen Rückständen hingewiesen. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das geplante Krankenhaushygienegesetz und setzt sich massiv dafür ein, dass bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, also auch Krankenhaustextilien, die gleichen hohen Anforderungen an die Aufbereiter wie zuvor an die Hersteller gestellt werden.

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte "Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene" soll für mehr Patientensicherheit bundeseinheitliche Regelungen schaffen. Eine bindende Hygiene-Verordnung gibt es bislang nur in sieben Bundesländern. Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, alle Bundesländer einheitlich zum Erlass von Krankenhaus-Hygieneverordnungen zu verpflichten. Darüber hinaus werden dem Entwurf zufolge aber auch die Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen dazu verpflichtet, bei der Prävention sogenannter "nosokomialer Infektionen" (Infektionen mit Mikroorganismen, die in direkten Bezug zu einem Aufenthalt im Krankenhaus oder anderen medizinischen Einrichtungen stehen) den Stand der Wissenschaft einzuhalten. Dies gilt als erfüllt, wenn die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und -infektionsprävention (KRINKO) und der neu eingerichteten Kommission Antiinfektive Resistenzlage und Therapie (ART) am Robert-Koch-Institut nachweislich beachtet werden. Das neue Krankenhaushygienegesetz soll noch in diesem Sommer in Kraft treten.


Krankenhausinfektionen

Insbesondere bei Patienten mit geschwächtem Immunsystem besteht die Gefahr, dass sie während ihrer eigentlichen Behandlung im Krankenhaus an einer nosokomialen Infektion erkranken. Die Mehrheit der Krankenhausinfektionen wird durch Bakterien hervorgerufen, aber auch Viren und Pilze sind möglich. Die Infektionserreger können durch alle erdenklichen Arten von Kontakt übertragen werden: über die Luft, durch den Mund, über die Mitarbeiter, über Textilien usw. Es wird geschätzt, dass jährlich zwischen 400.000 und 600.000 nosokomiale Infektionen in Deutschland auftreten. Hochrechnungen gehen davon aus, dass jährlich zwischen 7.000 und 15.000 Patienten daran sterben. Exakte Daten dazu stehen allerdings nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hofft, über die geplante Gesetzesinitiative eine effiziente Infektionsprävention etablieren zu können.

Dem Thema Krankenhaushygiene in Verbindung mit dem neuen Krankenhaushygienegesetz wird demnach auch im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung der Gütegemeinschaft in Bad Kissingen vom 27. bis 29. Oktober ein großer Stellenwert beigemessen.


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Quelle:
Hohenstein Institute
Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.
Presseinformation vom 08.03.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2011