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KASSEN/986: Debeka richtet neutrale Hotline zur Aufklärung der Vorwürfe ein (Adhoc)


Debeka Versicherungsgruppe - Dienstag, 10. Dezember 2013

Debeka richtet neutrale Hotline zur Aufklärung ein



Koblenz - Die Debeka arbeitet weiter aktiv an der Aufklärung der Vorwürfe, die gegen einzelne Mitarbeiter des Unternehmens erhoben wurden. Deshalb hat die Versicherungsgruppe Ende November eine neutrale Hotline zur Aufklärung eingerichtet und die Mitarbeiter regelmäßig zur Mitwirkung aufgefordert. Diese vertrauliche Hotline wird von einem externen erfahrenen Anwalt, der keine sonstigen Mandate für die Debeka wahrnimmt, organisiert. Damit ermöglicht die Debeka die Gewinnung weiterer Erkenntnisse und Hinweise, ob Verstöße gegen Datenschutz vorliegen. Mitarbeitern, die Meldung erstatten und sich dabei selbst belasten, wurde weitgehender arbeitsrechtlicher Schutz zugesichert. Dies unterstützt die umfangreichen Untersuchungen, mit denen die Debeka die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG beauftragt hat.

KPMG untersucht derzeit umfassend Prozesse zum Datenschutz und deren Wirksamkeit. Die Ergebnisse dieser Prüfung fließen in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, des Landesbeauftragten für Datenschutz und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit ein. Die Debeka arbeitet eng und konzentriert mit den Behördenzusammen, um schnellstmöglich und nachhaltig aufzuklären.

Einzelnen Mitarbeitern war vorgeworfen worden, illegal mit Adressen gehandelt zu haben. Dadurch geriet die Debeka in die Kritik. Aufgrund einer unzutreffenden Vermengung von Sachverhalten in den Medien wurde im Zuge dessen auch die legale und seit Jahrzehnten bekannte Vertriebsunterstützung durch nebenberuflich tätige Empfehlungsgeber, so genannte Tippgeber, beanstandet. Wichtig ist: Bei Tippgebern handelt es sich um legal agierende aktive Mitglieder der Debeka, die ausschließlich dann eine Provision erhalten, wenn die von ihnen empfohlenen Interessenten einen Versicherungsvertrag abschließen. Diese Vergütung ist ein steuerpflichtiges Nebeneinkommen. Die Tippgeber dürfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften selbst keine Verträge mit Interessenten abschließen und müssen dabei datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat in einer aktuellen Erklärung diesen branchenüblichen Vertriebsweg erläutert.

Davon unabhängig sind für die Debeka auch Versicherungsvermittler im Nebenerwerb tätig. So wie hauptberufliche Versicherungsvermittler können diese auch selbst Verträge vermitteln. Diese Versicherungsvermittler sind nach § 92 b HGB registriert und mit ihrem Gewerbe bei der IHK gemeldet. Die Debeka hat ca. 9.000 Außendienstmitarbeiter, rund 15.800 aktive Tippgeber und 107 Versicherungsvermittler im Nebenerwerb.


Weitere Informationen hat die Debeka auf ihrer Homepage unter
www.debeka.de und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter
www.gdv.de/2013/12/was-ist-ein-tippgeber/ veröffentlicht.

Debeka-Gruppe
Unternehmenskommunikation / Pressestelle (UK/E)
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56058 Koblenz
E-Mail: presse@debeka.de

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2013