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KASSEN/1046: Tipps zur Behandlung ohne neue Gesundheitskarte ab 2015 (prBote)


prBote - Presseinformation vom 8. Januar 2015

Tipps zur Behandlung ohne neue Gesundheitskarte ab 2015



Rostock, 08.01.2015. Offiziell hat die alte "Chipkarte" seit 1. Januar ausgedient. Kassenpatienten müssen als Versicherungsnachweis die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen. Doch viele Versicherte haben aus unterschiedlichen Gründen noch keine eGK - oft, weil sie die Karte aus Datenschutzgründen ablehnen. Doch eine Behandlung ist auch ohne eGK möglich. Unter http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte hat das 1A Verbraucherportal zusammengestellt, wie vorzugehen ist.

1. Möglichkeit: Papiernachweis statt Gesundheitskarte

Versicherte können bei ihrer Krankenkasse einen Ersatznachweis der Versicherung anfordern. Dieser wird oft in Papierform ausgestellt. Dies gilt ebenso als Versicherungsnachweis beim Arztbesuch, sorgt allerdings dort unter Umständen für mehr Aufwand, weil Patientendaten umständlich eingetippt werden müssen.

2. Möglichkeit: Behandlung ohne Gesundheitskarte

Selbst ohne Versicherungsnachweis ist die Behandlung möglich und kann zumindest bei Kassenärzten nicht abgelehnt werden. Allerdings ist hier einiges zu beachten, damit Versicherte nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Am wichtigsten: Innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung muss ein Versicherungsnachweis nachgereicht werden (in Form der eGK oder als Papiernachweis). Dann kann der Arzt wie gewohnt mit der Kasse abrechnen. Wer die 10-Tages-Frist verpasst, muss die Behandlungskosten zunächst selber auslegen. Dafür stellt der Arzt eine Rechnung aus. Der Rechnungsbetrag kann zurückerstattet werden (vom Arzt), wenn bis zum Ende desselben Quartals (der Behandlung) ein Nachweis nachgereicht wird. Dann erhält der Versicherte den zuvor überwiesenen Rechnungsbetrag vom Arzt zurück (die Kasse übernimmt die Rechnung nicht!). Dieser rechnet dann erst mit der Kasse wie gewohnt ab.

Wer auch bis Quartalsende keinen Versicherungsnachweis vorgelegt hat, bleibt auf den Behandlungskosten sitzen. Besonders problematisch ist das, wenn die Behandlung gegen Ende des Quartals stattfindet. Dann ist nur wenig Zeit, den geforderten Nachweis rechtzeitig vorzulegen. Dies kann eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Je nach Behandlung können vier- bis fünfstellige Beträge zusammen kommen, beispielsweise im Krankenhaus.

Fazit: Bürokratie und Kosten mit eGK vermeiden

Es ist dringend ratsam die elektronische Gesundheitskarte ausstellen zu lassen und zwar möglichst frühzeitig. Das erleichtert die Abrechnung der Behandlung und vermeidet unnötige finanzielle Belastungen durch Vorkasse oder Selbstzahlung.


Über das 1A Verbraucherportal
Das 1A Verbraucherportal ist eine unabhängige Informationsplattform für die Bereiche Versicherungen, Vorsorge und Gesundheit. Zum Informationsangebot gehören: Personenversicherungen, Sachversicherungen, Altersvorsorge sowie Gesundheit & Ernährung. Über zwei Millionen Besucher pro Jahr informieren sich auf dem Portal. Ziel ist es, für Verbraucher Informationen aus verschiedenen Bereichen zu sammeln, zu bewerten und verbraucherfreundlich aufzubereiten. Auf diese Weise erhalten Verbraucher wesentliche Aspekte eines Themas auf einen Blick. Dazu zählen Basisinformationen, Tipps und Checklisten, Informationen über aktuelle Testberichte, Vergleichsrechner sowie Ratgeber und Nachrichten.

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Quelle:
prBote
Agentur für crossmediale Kommunikation
Kaiserin-Augusta-Allee 95, D-10589 Berlin
E-Mail: presse@pr-bote.de
Internet: www.prbote.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Januar 2015


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