Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


KASSEN/1055: E-Health-Gesetz - "Intelligente Anreize statt Sanktionen nötig" (SH Ärzteblatt)


Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt 3/2015

E-Health-Gesetz
"Intelligente Anreize statt Sanktionen nötig"

Der Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz hat unter Ärzten Kritik hervorgerufen.


Der im Januar vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, kurz E-Health-Gesetz, wird von Vertretern der Ärzteschaft kritisch gesehen. "Der Gesetzgeber will die Einführung insbesondere medizinischer Anwendungen der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen mit Entschiedenheit vorantreiben. Daran lässt der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein sogenanntes E-Health-Gesetz keinen Zweifel. Dabei ist es grundsätzlich richtig, Patienten und Ärzten zügig sinnvolle medizinische Anwendungen über die Telematikinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Höchst problematisch ist jedoch die Wahl der Mittel", sagte hierzu Dr. Franz Joseph Bartmann, Sprecher für Telemedizin und Telematik im Vorstand der Bundesärztekammer, zum Entwurf. Der Referentenentwurf sieht u. a. verbindliche Fristen für die Einführung des Versichertenstammdaten-Managements, der Notfalldaten sowie des elektronischen Entlassungs- und Arztbriefes vor. Die Einhaltung dieser Fristen wird an Malus-Regelungen auch für Vertragsärzte gekoppelt; ihnen soll ein Prozent des Praxisumsatzes abgezogen werden, solange sie die Prüfung der Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht vornehmen. "Wir lehnen derlei Strafandrohungen strikt ab", stellte Bartmann klar. (PM/Red)


Gesamtausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts 3/2015 im Internet unter:
http://www.aeksh.de/shae/2015/201503/h15034a.htm

Zur jeweils aktuellen Ausgabe des Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatts:
www.aerzteblatt-sh.de

*

Quelle:
Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt
68. Jahrgang, März 2015, Seite 37
Herausgegeben von der Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit den Mitteilungen der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Redaktion: Dirk Schnack (Ltg.)
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551/803-127, -119, Fax: -188
E-Mail: aerzteblatt@aeksh.de
www.aeksh.de
www.arztfindex.de
www.aerzteblatt-sh.de
 
Das Schleswig-Holsteinische Ärzteblatt erscheint 12-mal im Jahr.


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang