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MELDUNG/054: Mindestlohn in der Pflege darf nicht an Koalitionsstreit scheitern (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 14. Mai 2010

Mindestlohn in der Pflege darf nicht an Koalitionsstreit scheitern

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Caritas fordert die Umsetzung
des Beschlusses der Pflegekommission durch die Bundesregierung


Freiburg, 14. Mai 2010. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes erwartet von der Bundesregierung, den einstimmigen Kompromiss der Pflegekommission für einen Mindestlohn in der Altenpflege zum 01.07.2010 vollständig in Kraft zu setzen.

Die Pflegekommission hat sich nach langen und schwierigen Verhandlungen darauf geeinigt, einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in einer ersten Stufe ab 01.07.2010 von 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern zu empfehlen. Zum 01.01.2012 sowie zum 01.07.2013 soll sich der Mindestlohn um jeweils 25 Cent erhöhen.

Derzeit sperrt sich Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle jedoch gegen die dreistufige Umsetzung des Mindestlohnes. Er beruft sich auf den Koalitionsvertrag, nach dem alle Mindestlöhne Ende 2011 auf den Prüfstand kommen. Der Bundeswirtschaftsminister sollte die Regelung im Arbeitnehmerentsendegesetz zur Kenntnis nehmen, dass durch die Einrichtung und die Besetzung der Pflegekommission, die mit ihrer Lösung die Grundlage für das Verordnungsverfahren legt, den Besonderheiten der Pflegebranche Rechnung getragen werden soll.

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist ein kircheneigenes, mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Dienstgeber paritätisch besetztes Gremium. Es legt die Arbeitsbedingungen für über 500.000 Beschäftigte in den Einrichtungen und Diensten der Caritas fest.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Mai 2010
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
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Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
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E-Mail: pressestelle@caritas.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2010