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MELDUNG/532: Minderwertige Brustimplantate - Zentrale Zulassungsstelle für Hochrisikomedizinprodukte gefordert (Adhoc)


Verband der Ersatzkassen e. V. - Donnerstag, 12. Dezember 2013

Ersatzkassen begrüßen PIP-Urteil

Jetzt politische Konsequenzen ziehen - zentrale Zulassungsstelle für Hochrisikomedizinprodukte einführen



Berlin - Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt das vom Marseiller Strafgericht gesprochene Urteil gegen den Implantate-Hersteller Jean-Claude Mas von der Firma Poly Implant Prothèse (PIP). Mas wurde zu vier Jahren Haft, zudem zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro und einem Verbot, im Medizin- oder Gesundheitsbereich tätig zu sein und ein Unternehmen zu führen, verurteilt. "Das Urteil und die damit verbundene vierjährige Haftstrafe für Herrn Mas ist ein wichtiges Zeichen für alle Betroffenen", erklärte der vdek-Verbandsvorsitzende Christian Zahn. Allein in Deutschland wurden über 5.000 Frauen minderwertige PIP-Brustimplantate eingesetzt, weltweit sind vermutlich Hunderttausende betroffen.

Damit derartige Skandale jedoch gar nicht erst entstehen können, ist es dringend erforderlich, dass die Zulassung von Hochrisikomedizinprodukten sicherer wird. "Für die Versicherten reicht eine Verurteilung der für den Skandal Verantwortlichen nicht aus, jetzt müssen auch politische Konsequenzen gezogen werden", so Zahn. Die Ersatzkassen fordern daher eine zentrale europäische Zulassungsstelle, die nach einheitlichen Kriterien - ähnlich wie bei Medikamenten - Hochrisikomedizinprodukte prüft und zulässt. Zu einem sicheren Zulassungsverfahren gehört der Nachweis des Nutzen-Risiko-Verhältnisses anhand klinischer Studien, mehr Transparenz durch Einrichtung einer zentralen Datenbank, die Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung und eine Stärkung der Rechte der Patienten.

"In Europa müssen nun die richtigen Weichen für mehr Patientensicherheit gestellt werden", fordert Zahn. Noch laufen die Beratungen bei der EU-Kommission, dem Europäischen Rat und im EU-Parlament zu einer neuen Zulassungsverordnung. Der vorliegende Entwurf geht jedoch nicht weit genug. Skandale wie im jetzigen Fall können durch die geplanten privaten "Benannte Stellen" (wie beispielsweise den TÜV Rheinland) im Rahmen eines CE-Zertifizierungsverfahrens nicht verhindert werden. "Die Bundesregierung muss daher jetzt aktiv werden und sich für mehr Patientensicherheit auf europäischer Ebene einsetzen", so Zahn.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- BARMER GEK
- Techniker Krankenkasse
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK - Hanseatische Krankenkasse
- hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.


Kontakt: Ansprechpartnerin:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin und Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
michaela.gottfried@vdek.com

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2013