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MELDUNG/747: Anhörung zum neuen Entgeltsystem in der psychiatrischen Versorgung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 16. Juni 2016

Anhörung zum neuen Entgeltsystem in der psychiatrischen Versorgung: ver.di verlangt Nachbesserungen bei verbindlicher Personalausstattung und Finanzierung


Berlin, 16.06.2016 - Anlässlich der morgigen Anhörung (17. Juni 2016) zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) kommentiert Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):

"Die Ansätze, mit verbindlichen Personalvorgaben die Voraussetzungen für eine gute psychiatrische Versorgung zu schaffen, weisen in die richtige Richtung." Sie fordert zugleich mit Blick auf die derzeit gültige Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV): "Es muss jedoch zwingend sichergestellt werden, dass das erforderliche Personal vollständig finanziert wird und auch vorhanden ist." Die aktuelle PsychPV, die bis zur Entwicklung neuer Personalmindeststandards bis Anfang 2020 weitergelten soll, müsse zu 100 Prozent umgesetzt und dürfe von neu entwickelten Standards keinesfalls unterschritten werden. Dafür müsse auch die vollständige Refinanzierung von Tariflöhnen sichergestellt sein. Bühler betonte, die Beziehungsaufnahme der Patienten mit qualifiziertem Personal sei für die Behandlungsqualität in der psychiatrischen Versorgung entscheidend.

Kritisch sieht ver.di, dass mit der Entwicklung der verbindlichen Mindeststandards der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt werden soll. Dieser hatte seit Jahren den Auftrag, Empfehlungen für die Personalausstattung in den psychiatrischen Kliniken und Abteilungen zu erarbeiten, die bis heute nicht vorliegen. "Der Gesetzgeber hat die Verantwortung, eine gute Versorgungsqualität für die Psychiatrie und Psychosomatik sicherzustellen. Er ist gefordert, normative Vorgaben zu machen", so Bühler. ver.di fordert, dass eine unabhängige Expertenkommission damit beauftragt wird, die Grundlagen einer Rechtsverordnung zu erarbeiten.

Als positiv bewertet die Gewerkschaft, dass der Referentenentwurf wichtige Kritikpunkte eines breiten Bündnisses aus Gewerkschaften, Verbänden und Patientenorganisationen aufgenommen hat. So wird Abstand genommen von einem geplanten Preissystem auf Basis pauschalierter Tagesentgelte.

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Quelle:
Presseinformation vom 16.06.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2016

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