Bundesministerium für Gesundheit - Berlin, 14. November 2012
Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik
Das Kabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegten Entwurf einer "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) beschlossen.
Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem "Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PräimpG) vom 21. November 2011 nach. Dieses Gesetz enthält ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Gleichzeitig bestimmt es in engen Grenzen Fälle, in denen die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ausnahmsweise zulässig sein soll. Die PIDV regelt die verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik in diesen Ausnahmefällen. Damit wird der gesetzlich normierte Ausnahmecharakter der Präimplantationsdiagnostik gewahrt und die mehrheitlich getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestages umgesetzt.
Folgende Regelungen gehören zu den wesentlichen Punkten der PIDV:
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Sie finden den Verordnungstext unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/pidv
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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 77 vom 14.11.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. November 2012