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POLITIK/1764: Änderung der Approbationsordnung für Ärzte auf dem Weg (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 20. Dezember 2011

Änderung der Approbationsordnung für Ärzte auf dem Weg


Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zur Kenntnis genommen. Die Verordnung kann nun dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.

Die Verordnung ergänzt die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen ärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Sie enthält folgende Maßnahmen zur gezielten Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden:

* Das Staatsexamen am Ende des Studium wird entzerrt. Dazu wird der bisherige schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr verlegt. Damit können sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte während des Praktischen Jahres auf die klinisch-praktische Tätigkeit konzentrieren und ihre ärztlichen Kompetenzen verfestigen, ohne sich gleichzeitig auf die schriftlichen Prüfungen vorbereiten zu müssen. Das erhöht auch die Attraktivität des Studiums.

* Der Kreis der Krankenhäuser, an denen das Praktische Jahr absolviert werden kann, wird erweitert. Den Krankenhäusern wird damit ein Instrument an die Hand gegeben, bereits frühzeitig Personal zu binden. Dadurch wird eine ausgewogenere regionale Verteilung der angehenden Ärztinnen und Ärzte erreicht werden. Den Studierenden erleichtert diese Maßnahme die Mobilität innerhalb Deutschlands.

* Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium wird den Studierenden die Möglichkeit eingeräumt, das Praktische Jahr in Teilzeit durchzuführen.

Weitere Maßnahmen zielen auf die Stärkung der Allgemeinmedizin bereits in der ärztlichen Ausbildung ab und geben ihr innerhalb des Studiums mehr Gewicht. Dadurch werden mehr Ärztinnen und Ärzte für eine anschließende Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und spätere Niederlassung als Hausärztinnen und Hausärzte gewonnen.


Die Verordnung finden Sie unter:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/?id=552


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 70 vom 20. Dezember 2011
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
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Internet: www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2011