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STELLUNGNAHME/050: Pflegenoten führen in die Irre (Zentrum für Qualität in der Pflege)


Zentrum für Qualität in der Pflege - 1. April 2015

Pflegenoten führen in die Irre


Berlin - Zur besseren Information über die Pflegequalität von Anbietern fordert das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) die Entwicklung einer verbraucherfreundlichen "Basis-Scorecard"

Das System der Pflegenoten sollte Verbrauchern für die Beurteilung der Qualität von stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten mehr Transparenz bieten. Doch inzwischen herrscht in Pflege und Politik ein breiter Konsens darüber, dass die derzeitigen Pflegenoten gescheitert sind. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des Notensystems. Das ZQP empfiehlt dazu die Einführung einer "Basis-Scorecard", die die wichtigsten verbraucherrelevanten Kriterien des Leistungsangebots von Pflegeinrichtungen und Diensten mit Vergleichswerten darstellt.

Aus Sicht der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ist die Abschaffung der Pflegenoten ein erster wichtiger Schritt, denn die derzeitigen Noten sagen kaum etwas über die tatsächliche Pflegequalität aus - Verbraucher verlassen sich aber auf ihren Wert. Die systematische Fehlinformation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen muss endlich beendet werden.

Neben der Diskussion um die Benotung der Heime, muss außerdem die häusliche und ambulante Pflege endlich viel stärkere Beachtung in der Qualitätsdiskussion finden. Sie ist die zentrale Baustelle deutscher Pflegepolitik. Denn mehr als drei Viertel der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen werden im eigenen Zuhause gepflegt. Trotzdem wissen wir immer noch viel zu wenig über die diese Konstellation. Insbesondere ambulante Pflege ist dabei durch andere Bedingungen gekennzeichnet als die Versorgung im Heim. So muss bei der Bewertung der Pflegequalität unter anderem berücksichtigt werden, dass hier verschiedene Akteure auf das Versorgungsgeschehen Einfluss nehmen.

Insgesamt hat die Beurteilung von Qualität viele Dimensionen: zum Beispiel individuelle, fachliche und soziale. Die Komplexität kann in einer simplen Note nicht dargestellt werden. Menschen brauchen verlässliche Informationen, nicht die vermeintlich einfachst darzustellenden.

Mit welchen Maßnahmen eine nutzerorientierte und transparente Qualitätsdarstellung gelingen kann, erläutert der Vorstandsvorsitzende des ZQP, Dr. Ralf Suhr:

"Für die Darstellung von Qualität müssten Verbraucherrelevanz, Verlässlichkeit und leichte Verständlichkeit vorangestellt werden. Wir empfehlen dazu die Entwicklung einer sogenannten 'Basis-Scorecard'. Auf dieser Karte wird eine fundierte Auswahl aussagekräftiger verbraucherrelevanter Daten der Pflegeangebote dargestellt. Neben vergleichenden Strukturdaten sollten wenige zentrale wissenschaftlich fundierte Indikatoren verwendet werden - darüber hinaus gilt es, Festlegungen zu treffen, was gute und schlechte Qualität in der Pflege ist.

Wir müssen den Menschen zutrauen, dass sie unter Zuhilfenahme dieser Informationen selbstbestimmte Entscheidungen treffen können. Die Scorecard sollte für Verbraucher im Internet einsehbar und bei der Pflegeversicherung erhältlich sein. Sie muss zudem von qualitätsgesicherter Pflegeberatung und systematischen und getesteten Verbraucherinformationen flankiert werden.

Für den Entwicklungsprozess schlagen wir die Einrichtung eines nationalen 'Pflege-Konzils' vor. Hierzu wäre es sinnvoll, eine Stabsstelle zu schaffen, die dieses Konzil koordiniert. In das Gremium sollte der Gesetzgeber Experten aus Praxis und Wissenschaft berufen, die die inhaltliche Ausarbeitung übernehmen. Selbstverständlich müssen Verbrauchervertreter bei der Entwicklung von Wertungskriterien und Darstellungsart einbezogen werden. Die Federführung eines solchen Prozesses sollte nicht bei den Leistungserbringern oder -trägern im Pflegesystem liegen."

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Quelle:
Zentrum für Qualität in der Pflege
Reinhardthöfe
Reinhardtstraße 45, 10117 Berlin
E-Mail: info@zqp.de
Telefon: 030 27 59 395 0, Telefax: 030 27 59 395 20
Internet: http://www.zqp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2015

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