Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

KASSEN/672: Rationierung - Magenspiegelung ist den Kassen nichts wert (BNG)


Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V.
Informationen aus der Gastroenterologie - Montag, 6. Oktober 2009

Rationierung - Magenspiegelung ist den Kassen nichts wert


(06.10.09) Die Spiegelung von Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm ist eine diagnostische Kernleistung der gastroenterologisch tätigen Ärzte. Das hochspezialisierte Diagnoseverfahren dient zur Abklärung schwerwiegender Erkrankungen des oberen Verdauungstraktes. Es stellt hohe Anforderungen an den untersuchenden Arzt sowie das unterstützende Personal und erfordert einen besonderen apparativen Aufwand, der hohen Ansprüchen in Bezug auf Darstellungsqualität und Hygiene genügen muss.

Die neue Gebührenordnung für Kassenärzte weist für die Gastroskopie ein Honorar von 82,60 Euro aus. Dieser Betrag wird aber nur im Rahmen von Regelleistungsvolumina bezahlt, die pauschal pro Patient und Quartal je nach Abrechnungsbezirk maximal 30 bis 45 Euro zur Verfügung stellen. Das bedeutet, ein Gastroenterologe kann diesen Preis nur realisieren, wenn er von zwei bis drei Patienten nur einen und zwar ausschließlich mit einer Gastroskopie untersucht oder behandelt. "Ohne einen Taschenrechner zu aktivieren, erkennt ein jeder, dass die Gastroskopie auf diese Weise entwertet wird bzw. schnell zu einer massiven Überschreitung der zugeteilten Pauschalvergütung führen kann", so Dr. Hüppe.

Bei dieser Betrachtung wird noch nicht berücksichtigt, dass die Gastroskopie mit 82.60 Ç völlig unterbewertet ist. Die berechtigten Forderungen nach einer qualitätsgesicherten Gastroskopie inklusive Videoendoskopie, Bilddokumentation, Hygienekontrollen, Berichtspflicht, Einhaltung der Leitlinien zur Sedierung und den erforderlichen Einmalmaterialen bringen alleine 110,00 Euro Sachkosten mit sich. Nimmt man ein Arzthonorar für die qualifizierte etwa zwanzig minütige Behandlung hinzu, ergibt sich eine erforderliche Vergütung von mindestens 150,00 Euro.

"Bereits jetzt ist abzusehen, dass sich an der inakzeptablen Situation auch zum Jahreswechsel 2010 nichts ändern wird", erklärte Dr. Hüppe. Eine Ausnahme, die zeigt, dass es auch anders geht, gibt es nur für AOK-Patienten in Baden-Württemberg. Bei anderen Krankenkassen und in anderen Regionen werden sich die Gastroenterologen gezwungen sehen, Gastroskopien auf das Maß zu beschränken, das dem Rahmen der Pauschalvergütung entspricht. "Das ist völlig unbefriedigend", betonte Dr. Hüppe und fordert für den Berufsverband: "Die Gastroskopie muss zu einem kostendeckenden Preis außerhalb der Pauschalvergütung bezahlt werden."


Regelmäßige Informationen finden Sie auch auf unserer Internet-Seite:
www.gastromed-bng.de


*


Quelle:
Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V.
Insel 3, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 0700 26426426, Fax:0731 7054711
E-Mail: info@gastromed-bng.de
Internet: www.gastromed-bng.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2009