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KASSEN/684: Umfrage deckt Falschberatung der AOKs und BBKs auf (Unister)


Unister GmbH - Mittwoch, 25. November 2009 09:36

Studie: Gesetzliche Krankenkassen angeln Privat-Versicherte durch Falschberatung

- Möglicher Schaden von 16.000 Euro je Versichertem
- Umfrage von geld.de und news.de deckt Falschberatung der AOKs und BBKs auf


Eine aktuelle Studie vom Verbraucherfinanzdienst geld.de und dem Nachrichtenportal news.de zeigt, dass Gesetzliche Krankenkassen Versicherungsnehmer teils erheblich falsch beraten. Insgesamt 100 Gesetzliche Krankenkassen (überwiegend AOKs, BKKs) wurden als Privatversicherte getarnt von geld.de- und news.de-Mitarbeitern angerufen, um folgende Frage zu klären: Muss ein vor dem 31.12.2002 privat Krankenversicherter zurück in die Gesetzliche Krankenkasse, wenn er unter die für das Jahr 2009 geltende allgemeine Versicherungspflichtgrenze fällt? Derzeit liegt diese bei 48.600 Euro. In Zeiten der Wirtschaftskrise sind vor allem Jobwechsler nicht selten davon betroffen, dass sie weniger als zuvor verdienen.

Das Umfrage-Ergebnis:
72 Prozent der befragten AOK- und BKK-Mitarbeiter gaben eine falsche Antwort und behaupteten: Ja, der Betroffene müsse zurück in die Gesetzliche Krankenkasse. Richtig wäre gewesen: Ist jemand bereits vor dem Jahr 2003 privat versichert gewesen, so kann er in der privaten Krankenkasse bleiben. Für ihn gilt ein Bestandsschutz. Das trifft zumindest dann zu, wenn er beispielsweise durch einen Jobwechsel zwar weniger als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 48.600 Euro verdient, aber mindestens 44.100 Euro.

Die Konsequenzen durch Falschberatung (die auch von den Arbeitgebern ausgehen kann), sind für den Versicherten drastisch. Beispiel: Ein seit dem Jahr 2002 privat Versicherter bezahlte vor seiner Einkommensabsenkung 300 Euro monatlich in eine private Krankenkasse sowie für die Pflegeversicherung. 50 Prozent übernahm der Arbeitgeber. Bleiben 150 Euro für den Arbeitnehmer. Dafür bekam er Chefarztbehandlung, Zusatzzahlungen bei Zahnbehandlungen, oder die Garantie für ein Ein- oder Zweibettzimmer im Falle eines Krankenhausaufenthaltes. Auch die Praxisgebühren entfielen sowie die Medikamentenzuzahlung.

Würde der Arbeitnehmer nun von seinem Arbeitgeber auf Grund falscher Angaben der Buchhaltung oder der Gesetzlichen Krankenkassen von der Privaten Krankenkasse abgemeldet und wieder gesetzlich pflichtversichert, gilt Folgendes: Von seinem Einkommen werden 14,9 Prozent für die Krankenkasse fällig. Zugute kommt ihm, dass der Gesetzgeber zumindest die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.675 Euro monatlich begrenzt hat - also auf 44.100 Euro jährlich. Für einen Single ohne Kinder macht dies dennoch einen stolzen monatlichen Beitrag von 628,43 Euro (siehe Grafik). 547,58 Euro entfallen auf die Krankenkasse, 80,85 Euro auf die Pflegeversicherung.

Vom Gesamtbetrag muss der Arbeitnehmer 53,4 Prozent übernehmen, der Arbeitgeber 46,6. Alleine für den Arbeitnehmer sind das monatlich 335,35 Euro. Zum Vergleich: Die private Krankenkasse und Pflegeversicherung kostete ihn nur 150 Euro im Monat. Das heißt: Jetzt muss der Arbeitnehmer 185,35 monatlich mehr bezahlen. Aufs Jahr hochgerechnet summiert sich damit das Minus seines monatlich zur Verfügung stehenden Gehaltes auf 2224,20 Euro.

Doch damit nicht genug: Auch der Arbeitgeber muss ein kräftiges Beitragsplus verkraften für seinen Angestellten: Jährlich 1716,96 Euro. Macht zusammen eine Mehrbelastung von 3.941,16 Euro. Angenommen, bereits nach einem Jahr könnte der geprellte Arbeitnehmer wieder an sein altes höheres Einkommen anknüpfen: Ein Wechsel in die günstigere private Krankenkasse wäre dennoch nicht möglich.

Grund: Seit wenigen Jahren gilt die Regel, dass ein Arbeitnehmer mindestens drei Jahre die aktuelle Versicherungspflichtgrenze überschreiten muss, um wechseln zu dürfen. Insgesamt würde im geschilderten Fall also eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV von vier Jahren gelten. Hinzu kommt: Da der Gesetzgeber jährlich die Versicherungspflichtgrenze um rund 1000 Euro steigert, müsste sein Gehalt jährlich ebenfalls um diesen Betrag steigen.

Die Falschberatung durch Mitarbeiter von Gesetzlichen Krankenkassen würden also Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach vier Jahren fast 16.000 Euro kosten. Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherungen rät angesichts dieser Zahlen Betroffenen, zu "prüfen, ob wegen einer Falschberatung Schadensersatz-Ansprüche gegen die Krankenkassen geltend gemacht werden können."

Die Studie von Geld.de und News.de wurde unter Federführung der Unister Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.


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Quelle:
Unister GmbH
Pressemeldung - Leipzig, 25.11.2009 [Geld.de / News.de]
Dr. Konstantin Korosides, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Ltg.)
Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig
E-Mail: konstantin.korosides@unister-gmbh.de
Internet: www.unister.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2009