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HERZ/1083: Ohnmacht immer ärztlich abklären lassen (idw)


Deutsche Herzstiftung e.V. / Deutsche Stiftung für Herzforschung - 03.08.2018

Ohnmacht immer ärztlich abklären lassen

- Hinter Bewusstlosigkeit können Herzprobleme stecken
- Checkliste der Herzstiftung hilft bei der Klärung der Ursache


Eine kurze Bewusstlosigkeit kann harmlos oder lebensbedrohlich sein, je nach zugrunde liegender Ursache. Bei bestehenden Herzerkrankungen ist das Risiko für einen plötzlichen Herztod deutlich erhöht. Kurze Ohnmachtsanfälle oder Stürze mit unklarer Ursache sollten daher in jedem Fall vom Arzt abgeklärt werden. "Unbedingt erwähnen sollten Sie bei der Abklärung zum Beispiel, ob Sie kurz vor der Bewusstlosigkeit Hinweise auf Herzrhythmusstörungen gespürt haben", sagt Prof. Dr. med. Wolfgang von Scheidt, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung und Kardiologe am Klinikum Augsburg. Diese können sich etwa durch Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsameren Puls bemerkbar machen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch online unter
https://www.herzstiftung.de/ohnmacht-was-tun.html

Eine "Checkliste Ohnmacht" zur Zusammenstellung der Informationen für den Arztbesuch bietet die Herzstiftung kostenfrei per Telefon unter
069/955 12 84 00 oder per E-Mail unter
bestellung@herzstiftung.de an.

Bewusstlosigkeit lässt sich manchmal verhindern

Leider tritt die Ohnmacht infolge von Herzrhythmusstörungen jedoch zumeist plötzlich und ohne Vorboten auf. In den Fällen einer harmlosen Reflexursache gehen der Bewusstlosigkeit häufig Vorwarnzeichen wie Schwindel, Benommenheit oder ein Schwächegefühl voraus. Teilen Sie dies Ihrem Arzt unbedingt mit. Er kann Ihnen einen einfachen Handgriff zeigen, wie sich eine Ohnmacht und damit auch ein Sturz in diesen Fällen meistens verhindern lässt.

Diese Informationen braucht Ihr Arzt

Informationen zum Ablauf der Ohnmachtsattacke liefern dem Arzt wichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Ursache. Ein wichtiger Hinweis für den Kardiologen ist beispielsweise die Angabe, ob die Bewusstlosigkeit unter körperlicher Anstrengung aufgetreten ist, etwa beim Treppensteigen oder Sporttreiben. Auch psychische Aufregung oder sexuelle Aktivitäten im Vorfeld der Ohnmacht sollten Sie dem Arzt mitteilen. Eine weitere wichtige Information ist die Einnahme Ihrer Medikamente. Nicht selten lösen zu hoch dosierte Blutdruckmedikamente Schwindel oder kurze Bewusstlosigkeit aus. Angaben zu Vorerkrankungen sowie zur Dauer sowie zum Ablauf der Bewusstlosigkeit helfen dem Arzt ebenfalls bei der Suche nach der Diagnose.


Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.herzstiftung.de/ohnmacht-was-tun.html

Zu dieser Mitteilung finden Sie Anhänge unter der WWW-Adresse:
http://idw-online.de/de/attachment66250
Ohnmacht immer ärztlich abklären lassen

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution825

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Herzstiftung e.V. / Deutsche Stiftung für Herzforschung - 03.08.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2018

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