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REISEMEDIZIN/023: Gesundheitsvorsorge für den Hadsch - was Mekka-Pilger beachten müssen (CRM)


CRM Centrum für Reisemedizin GmbH - 20. Oktober 2011

Gesundheitsvorsorge für den Hadsch: Was Mekka-Pilger beachten müssen


Düsseldorf, Oktober 2011 - Voraussichtlich Anfang November findet in diesem Jahr der Hadsch, die islamische Pilgerfahrt nach Mekka statt. Zwischen zwei und drei Millionen Muslime aus aller Welt reisen dann zu den heiligen Stätten des Islam nach Saudi-Arabien. Die große Menschenansammlung begünstigt die Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Deshalb hat das saudische Gesundheitsministerium Vorschriften und Empfehlungen zur Gesundheitsvorsorge für Mekka-Pilger erlassen.

"In den Jahren 1987 und 2002 erkrankten im Anschluss an den Hadsch zahlreiche Pilger an Meningokokken-Meningitis, der bakteriellen Hirnhautentzündung", sagt Privatdozent Dr. med. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des Centrums für Reisemedizin. "Daher haben saudische Behörden die Gesundheitsvorschriften vor einigen Jahren verschärft. Deren Einhaltung wird bei der Einreise nach Saudi-Arabien überprüft." Für alle Einreisenden ab einem Alter von zwei Jahren ist eine Impfung gegen Meningokokken verpflichtend. Die Impfung sollte mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen, der vor einer Infizierung mit Meningokokken der Gruppen A, C, W135 und Y schützt. Die Impfung muss mindestens zehn Tage vor der Einreise erfolgen und darf nicht länger als drei Jahre zurück liegen.

Nicht verpflichtend, aber vom saudischen Gesundheitsministerium empfohlen, ist die Impfung gegen saisonale Influenza. Insbesondere ältere Menschen und chronisch Kranke sollten sich impfen lassen, da die Grippe bei ihnen einen besonders schweren Verlauf nehmen kann.

"Wegen des hohen Ansteckungsrisikos in den Menschenansammlungen empfiehlt das CRM Hadsch-Reisenden, insgesamt auf einen möglichst umfassenden Impfschutz zu achten. Der Impfstatus sollte geprüft und die Impfung gegen Masern, Diphtherie, Tetanus, Polio, Keuchhusten sowie gegen Hepatitis A und B aufgefrischt werden, falls diese nicht mehr aktuell sind", so Reisemediziner Jelinek.

Pilger aus Gelbfieber- oder Polio-Verbreitungsgebieten müssen zudem gegen diese Erkrankungen geimpft sein und entsprechende Impfnachweise vorlegen. Eine Liste aller Länder, für die Gelbfieber- und Polioimpfnachweise erforderlich sind, sowie weitere Informationen zur Gesundheitsvorsorge für den Hadsch veröffentlicht das saudische Gesundheitsministerium unter:
http://www.moh.gov.sa/en/HealthAwareness/Hajj/Pages/003.aspx

Reisende sollten außerdem beachten, dass die Einfuhr frischer Lebensmittel nach Saudi-Arabien nicht gestattet ist. Lediglich Speisen in Dosen oder versiegelten Verpackungen in kleinen Mengen dürfen mitgeführt werden.

Der Hadsch gehört zu den fünf Säulen des Islam und findet jährlich statt. Jeder volljährige Muslim, der es sich leisten kann, ist verpflichtet, einmal im Leben nach Mekka, in die Geburtstadt Mohammeds, zu pilgern. Der Beginn des Hadsch richtet sich nach dem islamischen Mondkalender.


Aktuelle Informationen und Adressen von Ärzten und Apotheken, die qualifizierte reisemedizinische Beratung anbieten, veröffentlicht das Centrum für Reisemedizin unter:
www.crm.de


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Quelle:
CRM Centrum für Reisemedizin / Georg Thieme Verlag KG
Presseinformation vom 20.10.2011
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Juliane Pfeiffer
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711/89 31-693, Fax 0711/89 31-167
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2011