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GEWALT/279: Sexualisierte Gewalt - Gesetzentwurf zu anonymer Spurensicherung um anonyme medizinische Erstversorgung erweitern (DIFM)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 23. Oktober 2019

Sexualisierte Gewalt - Gesetzentwurf zu anonymer Spurensicherung um anonyme medizinische Erstversorgung erweitern


Berlin. Die Regierungskoalition hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zu anonymer Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt vorgelegt. Dies erfolgte durch einen sogenannten fachfremden Änderungsantrag zum Entwurf des Masernschutzgesetzes. Der Entwurf ist heute Thema einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages.

Zur heutigen Anhörung erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Das Institut begrüßt den Vorschlag, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt übernehmen. Bislang müssen Betroffene die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung vielfach selbst tragen, wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde. Diese flächendeckende Leistung ist unerlässlich, damit alle Betroffenen in Deutschland nach einer Vergewaltigung anonym Spuren für ein mögliches Strafverfahren sichern lassen können - ohne in dieser Ausnahmesituation bereits die Entscheidung treffen zu müssen, die Tat bei der Polizei anzuzeigen.

Allerdings sollte der vom Entwurf vorgesehene Leistungsumfang um die anonyme medizinische Erstversorgung erweitert werden. Die anonyme Spurensicherung ist nicht zu trennen von der Gabe von Verhütungsmitteln wie der 'Pille danach' und der Untersuchung und vorsorglichen Behandlung sexuell übertragbarer Infektionskrankheiten. Diese sind zwar teilweise vom allgemeinen Leistungskatalog der Krankenkassen umfasst, allerdings ist bislang keine anonyme Abrechnung der Leistungen möglich.

Neben den Leistungen im Einzelfall müssen für eine zugängliche und qualitativ hochwertige Versorgung auch die strukturellen Rahmenbedingungen verbessert werden. Wichtig sind hier regelmäßige Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte und Öffentlichkeitsarbeit.

Mit dem flächendeckenden Zugang zu anonymer Spurensicherung und anonymer medizinischer Erstversorgung würde Deutschland auch die Verpflichtungen aus Artikel 25 der Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen erfüllen."

Weitere Informationen:

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Fachfremder Änderungsantrag 1 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit, 23.10.2019
(https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=789bcaf8f00e7d47c24b)

Gesetzentwurf: Änderungsantrag 1-3 (fachfremd) der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Masernschutzgesetz
(https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=317c0dc13946030712a0)

Projekt "Artikel 25 Istanbul-Konvention: Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt"
(https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=f6d825d2de8a8152d91d)

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Quelle:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Pressemitteilung vom 23. Oktober 2019
Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin
Telefon: 030 / 259 359-0
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Oktober 2019

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