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RECHT/116: Gerichtsurteil - Leihmutter ist rechtliche Mutter (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 130 - 2. Quartal 2019
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Bioethik-Splitter
Gerichtsurteil: Leihmutter ist rechtlich Mutter des Kindes


Karlsruhe (ALfA). In Deutschland müssen Frauen ein im Ausland von einer Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren, um rechtlich als dessen Mutter anerkannt zu werden. Das gilt auch, wenn die Eizelle, mit der das Kind gezeugt wurde, von ihnen selbst stammt. Das entschied der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Der für Familienfragen zuständige Senat hatte über die Klage eines deutschen Ehepaars aus Nordrhein-Westfalen zu befinden, das ein aus seinen Gameten im Labor erzeugtes Kind von einer Leihmutter in der Ukraine austragen ließ (Az.: XII ZB 530/17).

Wie der BGH in seiner Entscheidung ausführte, ist nach deutschem Recht Kindsmutter die Frau, die das Kind geboren hat. Das Standesamt in der Ukraine hatte nach der Geburt des Kindes das deutsche Ehepaar als Eltern registriert und eine entsprechende Geburtsurkunde ausgestellt. In Deutschland wies dann jedoch ein Gericht das zuständige Standesamt an, anstelle der Ehefrau die Leihmutter als rechtliche Mutter des Kindes einzutragen. Dagegen klagte das Ehepaar.

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Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 130, 2. Quartal 2019, S. 14
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
Herausgeber: Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2019

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