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ARTIKEL/476: Die medizinische Versorgung von Papierlosen wurde erleichtert (IPPNWforum)


IPPNWforum | 120 | 09
Mitteilungen der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.

Ohne Angst zum Arzt
Die medizinische Versorgung von Papierlosen wurde erleichtert

Von Frank Uhe


Lange haben viele Menschenrechtsinitiativen, Wohlfahrtsverbände und die IPPNW dafür gestritten, nun gibt es einen ersten Teilerfolg: Notfallpatienten ohne legalen Aufenthaltsstatus können sich in Deutschland ohne Angst vor Abschiebung im Krankenhaus behandeln lassen. Die Politik geht damit einen Schritt in die richtige Richtung. Wesentliche Probleme bleiben dennoch bestehen: Weder sind die konkreten Abrechnungsmöglichkeiten für Krankenhäuser geklärt, noch wurde für diese Personengruppe ein Zugang zur ambulanten Regelversorgung geschaffen.


Geheimnisschutz

Als eines der letzten Gesetzgebungsvorhaben der Großen Koalition verabschiedete der Bundesrat am 18. September 2009 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VerwV) zum Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Darin heißt es, die Abrechnung der Behandlung dürfe nicht dazu führen, dass die Daten an die Ausländerbehörden weitergegeben werden. Damit haben sich die Gesetzgebenden die Rechtsauffassung des verlängerten Geheimnisschutzes zu Eigen gemacht (88.2.3. der Bundesrat Drucksache 669/09). Es wird klargestellt, dass auch das Personal der Krankenhausverwaltungen zu den berufsmäßigen ärztlichen Gehilfen zählt und somit der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Darüber hinaus verlängert sich der Geheimnisschutz in die Sozialämter hinein, wenn Daten von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus zum Zwecke der ärztlichen Leistungsabrechnung übermittelt werden. Das erleichtert die stationäre Behandlung von Menschen ohne Papiere.

Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben in Deutschland Anspruch auf medizinische Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bisher mussten die Betroffenen im Falle einer Krankenhausbehandlung aufgrund des "Übermittlungsparagraphen" (õ 87 AufenthG) jedoch befürchten, entweder durch die Krankenhausverwaltung selbst oder durch die Sozialämter an die Ausländerbehörde gemeldet und in der Folge abgeschoben zu werden. Daher wurde dieses Recht de facto nicht in Anspruch genommen. Durch die im Rahmen der neuen VerwV erfolgte Klarstellung wird eine Behandlung von Notfällen in Krankenhäusern nun ermöglicht, ohne dass die Betroffenen Angst vor Datenweitergabe und vor einer möglichen Abschiebung haben müssen. Dies ist ein Fortschritt.


Eine absurde Situation

Ungeklärt bleibt jedoch, wie die Abrechnung zwischen Krankenhäusern und Sozialämtern im Einzelnen geregelt wird. Die zur Notfallbehandlung verpflichteten Krankenhäuser müssen sich darauf verlassen können, die entstandenen Kosten tatsächlich über die Sozialämter abrechnen zu können. Hier werden den Krankenhäusern oft hohe bürokratische Hürden auferlegt.

Darüber hinaus bleibt Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus der Zugang zu einer ambulanten oder regulären medizinischen Versorgung aufgrund des õ 87 AufenthG versperrt. Um eine Arztpraxis aufsuchen zu können, müssten die Betroffenen zuvor einen Krankenschein beim Sozialamt einholen. In diesem Fall sind die Sozialämter unverändert verpflichtet, Daten an die Ausländerbehörden zu übermitteln - was die Abschiebung der Betroffenen zur Folge haben kann.

Dadurch entsteht eine absurde Situation: Eine Vorstellung bei niedergelassenen Ärztinnen kann nicht gefahrlos erfolgen, entstehen durch die fehlende Versorgung jedoch Komplikationen, ist die Behandlung im Krankenhaus möglich. Es kann nicht im Sinne der Gesetzgebenden sein, die kostengünstige Therapie z.B. eines Bluthochdrucks faktisch zu verhindern, beim dadurch ausgelösten Schlaganfall aber eine aufwändige intensivmedizinische Behandlung möglich zu machen. Es bleibt daher dringliche Aufgabe der Politik, einen ungehinderten gefahrlosen Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung unabhängig vom Aufenthaltstatus zu ermöglichen.


Rechtssicherheit

Es gibt noch einen weiteren Fortschritt: In der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz wird klargestellt: Wer in Ausübung seines Berufs oder im Rahmen eines Ehrenamtes Menschen ohne Papiere berät oder ihnen hilft, macht sich nicht der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt schuldig. Die IPPNW hatte in zahlreichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern immer wieder die Rechtssicherheit für Ärzte und medizinisches Personal eingeklagt. Unserer Forderung wurde nunmehr Rechnung getragen und damit ein weiteres Kampagnenziel unseres Einsatzes für eine Gesundheitsversorgung für Menschen ohne legalen Aufenthaltstatus erreicht.


Frank Uhe ist Geschäftsführer der dt. IPPNW und koordiniert den Arbeitskreis "Flüchtlinge/Asyl".

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Quelle:
IPPNWforum | 120 | 09, Dezember 2009, S. 7
Herausgeber: Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2010

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