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GEWALT/206: Mobbing - Was Betroffene tun können (BGW)


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
BGW-Presse-Info Ausgabe 02/2010 - Juni 2010

Mobbing: Was Betroffene tun können

Meist liegt ein verdeckter Konflikt zugrunde
Juristische Mittel nur letzter Ausweg


Hilflos ausgeliefert - so fühlen sich die meisten Mobbing-Opfer. Die Angst, falsch zu reagieren und alles schlimmer zu machen, verstärkt die Unsicherheit zusätzlich. In ihrer Broschüre 'Konfliktmanagement und Mobbingprävention' gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Ratschläge, wie Betroffene sich verhalten können.

Was kann ein Mitarbeiter tun, der sich gemobbt fühlt? "Bevor er irgendetwas unternimmt, sollte er seine Situation genau analysieren", empfiehlt Diplom-Psychologin Pamela Ostendorf von der BGW. "Oft steckt hinter den Mobbing-Attacken ein ganz anderer Konflikt. Denn Mobbing entsteht in einem Unternehmen oft erst, weil es dort generell keine gute Konfliktlösungskultur gibt." Wer gemobbt wird, sollte zunächst für sich die Fragen beantworten, welcher eigentliche Konflikt zugrunde liegt, wie weit dieser schon vorangeschritten ist, wer darin verwickelt ist und welche Lösungen sich der Betroffene vorstellen könnte.

'Mobbing-Tagebuch'

Neben der (diskreten) Dokumentation von Mobbing-Vorfällen in einem 'Mobbing-Tagebuch' empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson im Betrieb als Ratgeber und für eine spätere Phase als möglichen Zeugen zu suchen. Wichtig ist, dass man sich frühzeitig Unterstützung sichert', ergänzt Pamela Ostendorf. Manchmal ist es zielführend, den Konfliktgegner direkt anzusprechen, den verdeckten Konflikt zu benennen und die wechselseitigen Interessen zu klären - am besten unter Einschaltung eines neutralen Schlichters. Auf ein solches Gespräch sollte man sich allerdings gut vorbereiten und es möglicherweise sogar im privaten Umfeld durch Rollenspiele einüben.

Interne oder externe Konfliktberater

Bei Konflikten zwischen Kollegen ist es durchaus auch sinnvoll, frühzeitig den Vorgesetzten zu informieren. Handelt es sich um einen Konflikt mit diesem, kann sich der Betroffene prinzipiell an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden, sollte dies aber nicht ohne Beistand, etwa des Betriebsrats, tun. Manche Unternehmen bieten für solche Fälle interne oder externe Konfliktberater an. Generell hat jeder Betroffene das Recht, sich an die betriebliche Interessenvertretung zu wenden. Diese ist verpflichtet, Beschwerden nachzugehen. Auch die Personalabteilung ist oft ein geeigneter Ansprechpartner.

Mobbing-Beratungsstelle

Bei sehr festgefahrenen Konfliktsituationen ist es mitunter aussichtsreicher, eine Mobbing-Beratungsstelle aufzusuchen, mit der man das weitere Vorgehen plant. Juristische Schritte sollten als letztes Mittel eingeleitet werden, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben. Denn häufig belastet dies sowohl die Betroffenen als auch das Betriebsklima zusätzlich.


BGW-Broschüre "Konfliktmanagement und Mobbingprävention"


Die Broschüre präsentiert ein ausführliches Präventionskonzept, das auf Kliniken zugeschnitten ist, sich aber in weiten Teilen auch auf andere Arbeitgeber und Branchen übertragen lässt. Sie steht im Internet unter www.gbw-online.de zum Herunterladen bereit (im Suchfeld die Bestellnummer TP-KMMO4U eingeben).


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Quelle:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
BGW-Presse-Info Ausgabe 02/2010 - Juni 2010
BGW-Öffentlichkeitsarbeit
Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg
Telefon: 040/202 07-27 00, Fax: 040/202 07-27 96
Internet: www.bgw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2010