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SUCHT/548: Caritas unterstützt Gruppenantrag zur Diamorphinbehandlung (Caritas)


Caritas Pressemitteilung - Montag, 23. März 2009

Caritas unterstützt Gruppenantrag zur Diamorphinbehandlung

Heroingestützte Behandlung Schwerstabhängiger einführen


Berlin. 23. März 2009. Der Deutsche Caritasverband (DCV) unterstützt den Gesetzentwurf zur Ermöglichung einer diamorphingestützten Substitutionsbehandlung für schwerst Heroinabhängige, zu dem heute im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung stattfindet. Das wissenschaftlich begleitete Bundesmodellprojekt hat eindeutig belegt, dass für eine eng begrenzte Gruppe von Drogenabhängigen nach zwei erfolglosen Behandlungen die Diamorphinbehandlung das Mittel der Wahl ist.

So zeigt sich, dass sich durch die Behandlung mit dem Heroinsubstitut die Patienten nachhaltig psychosozial stabilisieren. Die Betroffenen leben wieder in normalen Wohnverhältnissen. Ihr Gesundheitszustand verbessert sich merklich und der Beikonsum von Straßenheroin und anderen Drogen geht deutlich zurück. Dadurch sinkt auch die Beschaffungskriminalität. Durch eine erfolgreiche Behandlung gelingt vielen Projektteilnehmern der Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Gesamtgesellschaftlich rechnet sich die Diamorphinbehandlung. In den Niederlanden und in der Schweiz gehört die Diamorphinbehandlung aus diesen Gründen zur Regelversorgung.

Der DCV setzt sich daher dafür ein, dass die Voraussetzungen für die diamorphingestützte Behandlung für die kleine Gruppe Schwerstopiatabhängiger auch in Deutschland geschaffen werden. Voraussetzung ist allerdings eine gute und intensive psychosoziale Begleitung. Diese muss auf den individuellen Fall abgestimmt sein und darf nicht per Gesetz auf die Dauer von sechs Monaten begrenzt sein. Aufgrund der zentralen Rolle der psychosozialen Begleitung fordert der DCV eine tragfähige Finanzierungsbasis für die psychosoziale Begleitung. Hierzu müssen Krankenkassen, Kommunen und Sozialhilfeträger kooperieren. Eine bloße Änderung des Betäubungsmittelgesetzes reicht für eine wirksame Substitutionsbehandlung nicht aus.


Die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum Entwurf eines
Gesetzes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung finden Sie unter:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/113/stllg/Caritas.pdf

Kontakt:
Renate Walter-Hamann
Leiterin des Referates Basisdienste und Besondere Lebenslagen  
E-Mail: renate.walter-hamann@caritas.de

Dr. Elisabeth Fix
Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik
E-Mail: elisabeth.fix@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. März 2009
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2009