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GESUNDHEIT/8276: Medizin und Gesundheitswesen - 16.11.2019 (SB)


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Ärzte erwägen Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht

Vor zwei Tagen hatte der Bundestag zum stärkeren Schutz vor den hoch ansteckenden Masern ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Ab dann müssen Eltern vor der Aufnahme in Kitas oder Schulen nachweisen, daß ihre Kinder geimpft sind. Auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen soll die Impfpflicht greifen. Doch die Sache ist damit noch nicht erledigt, denn der Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung" will laut Deutschen Ärzteblatt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen. Eine so dramatische Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung, so der Vorsitzende Michael Friedl, sei durch die Masernfälle in Deutschland nicht zu rechtfertigen.

16. November 2019


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