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JUSTIZ/8179: Kriminalität und Rechtsprechung - 13.06.2019 (SB)


VOM TAGE


Kennzeichnung von Waren aus den von Israel besetzten Gebieten

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, der Ire Gerard Hogan, hat sich am Donnerstag für eine Kennzeichnungspflicht für Exportwaren aus dem von Israel besetzten Westjordanland und vom Golan ausgesprochen. Hogan bezog sich auf EU-Vorschriften, wonach Verbraucher gegebenenfalls auch über ethische Gesichtspunkte von Produkten zu informieren sind. Weil, so Hogan, die israelische Siedlungspolitik als Verstoß gegen das Völkerrecht anzusehen ist, könnte eine unklare Angabe des Herkunftsorts der Waren als irreführend angesehen werden. Das gilt besonders dann, wenn die Produkte aus israelischen Siedlungen in den 1967 besetzten Gebieten stammen. Hogan zog den Vergleich zum Boykott südafrikanischer Waren zur Zeit der Apartheid 1994.

Die Rechtsauffassungen des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend. Sie hat jedoch großes Gewicht bei der Entscheidungsfindung des Gerichts. Der französische Staatsrat hatte den EuGH in einem Fall um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Die jüdische Organisation Juive Européenne und das Unternehmen Psagot hatten gegen einen Erlaß des französischen Wirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2016 geklagt. Demnach muß auf Etiketten gegebenenfalls ein Hinweis wie "Israelische Siedlung" stehen.

13. Juni 2019


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