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JUSTIZ/8237: Kriminalität und Rechtsprechung - 04.09.2019 (SB)


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Verfassungsbeschwerde der GFF gegen reformiertes BKA-Gesetz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach eigenen Angaben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte BKA-Gesetz eingelegt. Dieses erlaubt dem Bundeskriminalamt unter anderem den Einsatz von Staatstrojanern auf Computern und Handys zur Ausspähung der Bürger. Außerdem darf das BKA massenhaft anfallende, persönliche Daten über die Zeit aktueller Fallbearbeitung hinaus speichern. Dadurch können z. B. weite Kreise der Bevölkerung stigmatisiert werden. Auch können Daten von zunächst unbescholtenen Personen gespeichert werden, hinsichtlich derer die Justiz davon ausgeht, daß sie in naher Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Die Kriterien dafür wurden der GFF zufolge nicht präzise genug formuliert. Das BKA muß Datensätze erst dann löschen, wenn Betroffenen gerichtlich bescheinigt wurde, daß sie unschuldig sind. Darüber hinaus hat sich Karlsruhe bislang nicht mit der präventiven Datenspeicherung befaßt. Das BKA-Gesetz war 2017 in überarbeiteter Form in Kraft getreten, nachdem es 2016 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden war. Die GFF wird in Karlsruhe vom Mainzer Juristen Prof. Matthias Bäcker vertreten. Die Verfassungsbeschwerde erfolgt im Namen der Münchner Strafverteidigerin Ricarda Lang, die öfter Terrorverdächtige vertritt, zwei Fanaktivisten der Fußballvereine 1860 München und Werder Bremen, welche eine Speicherung ihrer Daten in der Informationsdatei Fußball beziehungsweise der Datei Gewalttäter Sport verhindern wollen, sowie des linken Aktivisten Kerem Schamberger und einer weiteren Strafverteidigerin.

4. September 2019


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