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JUSTIZ/8244: Kriminalität und Rechtsprechung - 11.09.2019 (SB)


VOM TAGE


Urheberrecht an Aufnahmen vom Hamburger Blue Port

Zu den sogenannten Cruise Days, einer Zusammenkunft von Kreuzfahrtschiffen am kommenden Wochenende, wird erneut der Hamburger Hafen blau ausgeleuchtet. Die als Kunst geltenden Lichtinstallationen des Projekts Blue Port sind urheberrechtlich geschützt. Private Aufnahmen davon dürften im Prinzip ohne Genehmigung des Künstlers Michael Batz bzw. der ihn vertretenden Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst nicht auf Plattformen sozialer Medien hochgeladen werden, weil diese mit der Veröffentlichung Rechte an den Aufnahmen erwerben. Inzwischen erklären die Blue-Port-Veranstalter auf ihrer Internetseite, hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern des Lichtkunstwerks BLUE PORT HAMBURG habe man zusammen mit Hamburg Tourismus eine Lösung gefunden, die es erlaube, daß Hobbyfotografen und -fotografinnen für nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden könnten, ohne daß eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich sei. Das Zugeständnis gilt nicht für eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen. Diese ist weiterhin mit der VG Bild-Kunst abzustimmen.

11. September 2019


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