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JUSTIZ/8277: Kriminalität und Rechtsprechung - 15.10.2019 (SB)


VOM TAGE


Haftbedingungen im Aufnahmeland sind bei Abschiebungen zu prüfen

Bevor Häftlinge entsprechende einem europäischen Haftbefehl von einem Land in das andere überstellt werden, sind die dortigen Haftbedingungen eingehend zu überprüfen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn dem Gefangenen weniger als drei Quadratmeter Zelle zur Verfügung stehen, liegt nahe, daß es sich um eine unmenschliche Unterbringung handelt. In die Flächenberechnung gehen Waschbecken und Toilette nicht ein. Zu berücksichtigen ist, ob der Gefangene in Einzel- oder Sammelzelle untergebracht ist und welche Ausgangsmöglichkeiten er hat. Im konkreten Fall hatte das Oberlandesgericht Hamburg beim EuGH angefragt, ob ein Mann an Rumänien ausgeliefert werden dürfe, obwohl die Haftbedingungen dort bekanntermaßen schlecht sind. Dem Justizministerium in Sofia zufolge stehen den Gefangenen in rumänischen Haftanstalten zwischen zwei und vier Quadratmetern Bewegungsraum zur Verfügung.

15. Oktober 2019


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