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JUSTIZ/8280: Kriminalität und Rechtsprechung - 18.10.2019 (SB)


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Langzeithäftlinge haben Anspruch auf begleiteten Ausgang

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidungen vom 17. und 18. Oktober die Rehabilitationsoptionen von langjährigen Strafgefangenen gestärkt. Drei Gefangene hatten nach sieben, zwölf bzw. vierzehn Jahren Haft Vollzugslockerung in Form von begleiteten Ausgängen beantragt. Die zunächst zuständigen Justizvollzugsanstalten hatten dies den Häftlingen verwehrt, ebenso die Gerichte der unteren Instanzen. Sie argumentierten, den Betroffenen stünden nur dann beaufsichtigte Ausgänge zu, wenn ohne diese ihre sogenannte Lebenstüchtigkeit für die Zeit nach der Entlassung eingeschränkt sein könnte. Die Karlsruher Richter betonten demgegenüber den hohen Stellenwert des Grundrechts Gefangener auf Resozialisierung. Der Staat hat den Strafvollzug so auszurichten, daß den Strafgefangenen ein künftig straffreies Leben möglich wird. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die schädlichen Auswirkungen eines langjährigen Freiheitsentzuges. Die jeweiligen Landgerichte werden sich von daher erneut mit den Beschwerden der drei Gefangenen befassen müssen.

18. Oktober 2019


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