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JUSTIZ/8301: Kriminalität und Rechtsprechung - 08.11.2019 (SB)


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Beschwerde beim BVerfG gegen Verurteilung wegen Containern

Zwei Studentinnen wollten am Freitagmittag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen ihre Verurteilung im Zusammenhang mit dem sogenannten Containern einlegen. Die beiden heute 26 und 28 Jahre alten Frauen hatten im Sommer 2018 genießbare Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarkts in Olching bei München geklaubt. Dabei wurden sie von zwei Polizisten ertappt. Die Supermarktleitung stellte Strafantrag, und die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die beiden Studentinnen wegen besonders schwerwiegenden Diebstahls. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verwarnte sie im Januar 2019 und legte ihnen als Buße acht Stunden Sozialarbeit bei der örtlichen Tafel auf. Das Urteil wurde im Oktober vom Bayerischen Obersten Landesgericht bestätigt. Die betroffenen Frauen brachten ihren Fall über das Internet an die Öffentlichkeit und starteten eine Petition mit dem Ziel, daß Supermärkte verpflichtet werden, genießbare Lebensmittel abzugeben statt zu vernichten. Die Petition wurde von rund 150.000 Menschen bestätigt. Bei ihrem Gang zum Bundesverfassungsgericht werden die beiden Beschwerdeführerinnen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt.

8. November 2019


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